Die Einkommenspolitik - Politik der Arbeitgeber - und Arbeitnehmerverbände, Tarifwesen und Wirkungen auf Haushalte und Unternehmen Seminar: Wirtschaftliches.

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 Präsentation transkript:

Die Einkommenspolitik - Politik der Arbeitgeber - und Arbeitnehmerverbände, Tarifwesen und Wirkungen auf Haushalte und Unternehmen Seminar: Wirtschaftliches Grundwissen für den Arbeitslehreunterricht Dozent: Peter Pfriem Referenten: Lisa-Sophie Kurzawa Myriam Klatt Datum: 18.01.2010

Gliederung Einkommenspolitik Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Tarifpolitik Anmerkungen Literatur

1. Einkommenspolitik Einflussnahme des Staates auf die Entwicklung von Preisniveau, Löhnen und Gehältern in Kooperation mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden Möglichkeiten der Einflussnahme des Staates: - imperativ, indikativ und kooperativ

Indikatives Eingreifen: Einführung von zwangfreien Richtlinien des Staates durch Herausgabe von Informationen und Orientierungsdaten (moral persuasion) Imperatives Eingreifen: direkte Einflussnahme des Staates auf Lohn- und Preisniveau (Einschränkung der Handlungsfreiheit der Tarifparteien) Kooperatives Eingreifen: Einführung von zwangfreien Richtlinien, die durch Zusammenarbeit zwischen Staat und den Tarifparteien entstehen

Ziel der Einkommenspolitik: Stabilität des Geldwertes, Balance zwischen Geldwertstabilität (Inflation, Deflation) und Vollbeschäftigung (Arbeitslosenquote) Problem: Lohn-Preis-Spirale 1) Steigendes Preisniveau steigende Löhne steigende Produktionskosten gesteigertes Preiseniveau,... 2) Steigendes Preisniveau steigende Löhne & Entlassungen bei gleichbleibenden Produktionskosten

Grafik nach Phillips:

2. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände Interessen der Arbeitgeber: Maximaler Gewinn Möglichst geringe Kosten Ausgebildete Fachkräfte Boden, Arbeit und Kapital sollen optimale Produktionsvoraussetzungen bieten (ausgebaute Infrastruktur) Interessen der Arbeitnehmer: Gerechte Entlohnung Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohnniveau Soziale Sicherung (Existenzsicherung, Kündigungsschutz, Mutterschutz,...) Verbesserung der Lebensbedingungen Unterschiedliche Interessen - KONFLIKT

Einigung und Lösung durch Interessensvertreter - Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam

Arbeitnehmerverbände

Arbeitgeberverbände regionale Interessensverbände schließen sich zu sogenannten Dachverbänden zusammen Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vereinigt alle Dachverbände innerhalb Deutschlands

Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände verhandeln (Tarifvertragsparteien) Tarifpolitik

Tarifpolitik Def.: „Alle Maßnahmen der Tarifvertragsparteien zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen, z.B. Arbeitsentgelte (Lohn, Gehalt), Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen“ (Lexikon der Wirtschaft) Tarifautonomie: Abschluss von Tarifverträgen in eigener Verantwortung der Tarifparteien ohne Beeinflussung durch den Staat

Tarifpolitik Gesetzliche Regelung: Tarifvertragsgesetz (TVG) von 1969 (zuletzt geändert 2006), mit 13 Paragraphen, gibt Rahmenbedingungen der Tarifverhandlungen vor Tarifregister: gesetzl. vorgeschriebene Sammlung von Tarifbeschlüssen

Tarifpolitik Vertragsarten: Arten Inhalt Laufzeit Manteltarifvertrag allgemeine Arbeitsbedingungen, längerfristig, meist mehrere Jahre z.B.: Arbeitszeit, Überstunden- regelung, Urlaub, Beginn / Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Probezeit Entgeltrahmentarifvertrag Entgeltgruppeneinteilung (Lohn-, Mittel- oder längerfristig Gehaltsgruppen), Einteilungskriterien (Gesichtspunkte für die Einstufung in bestimmte Entgeltgruppen) Entgelttarifvertrag Höhe des Entgelts (Lohn, Gehalt), Kurzfristig, meist ein Jahr Höhe der Ausbildungsvergütung

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Tarifvertrag Tarifverhandlungen zwischen Tarifparteien 1) Einigung: neuer Tarifvertrag 2) Scheitern der Verhandlung Arbeitskampf Schlichtung neue Verhandlung und Einigung Einigung Scheitern

Der Streik „Wird als Maßnahme des Arbeitskampfes von Gewerkschaften ausgerufen, wenn Tarifverhandlungen nicht zum gewünschten Ziel führen.“ (pocket wirtschaft)

Der Streik… Organisationsform Dauer und Zahl der Betroffenen Kriterium Art Erläuterungen Organisationsform Organisierter Streik Von der Gewerkschaft beschlossen und durchgeführt Wilder Streik Nicht von der Gewerkschaft organisiert, stellt eine Arbeitsverweigerung dar, fristlose Kündigung möglich Dauer und Zahl der Betroffenen Warnstreik kurzfristig, um den Kampfwillen der Gewerkschaft zu demonstrieren Schwerpunkt- nur einige (wichtige) Betriebe eines Wirtschaftszweiges werden bestreikt Flächenstreik Das ganze Tarifgebiet wird bestreikt Generalstreik Lähmung des gesamten Wirtschaftslebens; in Dtl nur in in Deutschland nur in Ausübung des Wiederstandrechts im Sinne des Grundgesetzes erlaubt

Tarifverträge / Umsetzung: in Unternehmen achten Betriebsräte / Aufsichtsräte auf Einhaltung von Tarifverträgen Direkte Auswirkung auf private Haushalte, durch Inhalte der Tarifverträge (z.B. Lohnkürzung, Schichtarbeit, Feiertagszuschlag,...)

Anmerkungen Insider-Outsider Theorie: nur die Interessen der Insider ( Arbeiter) werden bei Tarifverhandlungen bedacht, nicht aber die der Outsider (Arbeitslosen); tritt auf, wenn die Tarifverhandlungen bei der Begrenzung der Arbeitslosigkeit versagen kaum Verträge zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen

Quellen: Bpb Bundeszentrale für politische Bildung: „Wirtschaft Heute“, 2009 Bonn Bpb Bundeszentrale für politische Bildung: „Das Lexikon der Wirtschaft – Grundlegendes Wissen von A-Z“, 2008 Bonn Bpb Bundeszentrale für politische Bildung: „Pocket Wirschaft – ökonomische Grundbegriffe“, 2006 Braunschweig Albers, Eifer, Tschaffon „Wirtschaft, Recht, Beruf – Wirtschaftskunde für berufliche Schulen“, 2008 Haan-Gruiten http://www.dgb.de/dgb/mitgliederzahlen/mitglieder.htm http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/BJNR700550949.html http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommenspolitik