EIN EUROPÄISCHER BETRIEBSRAT WOZU DIENT DAS ? der Ordnungsrahmen
der Ordnungsrahmen EBR Regelung : drei Rechtsdokumente die Richtlinien 1994/45 und 2009/38 Umsetzung in nationales Recht ihre Vereinbarung
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN 94/45 oder 2009/38 ? vor dem 22.09.1996 geschlossene Vereinbarungen “Artikel 13” keine obligatorische Neuverhandlung unterliegen nicht den Anforderungen der Richtlinien können weiter angewendet oder überarbeitet worden zwischen 22.09.1996 und 4.06.2009 geschlossene Vereinbarungen “Art.6” keine generelle Verpflichtung zur Neuverhandlung unterliegen der Richtlinie 2009/38 zwischen 5.06.2009 und 5.06.2011 abgeschlossene oder überarbeitete Vereinbarungen unterliegen der Richtlinie 94/45 unterliegen nicht den Anforderungen der Richtlinie 2009/38 können weiter angewendet oder überarbeitet worden ab 6.06.2011 geschlossene Vereinbarungen unterliegen der Richtlinie 2009/38
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN bestehende Vereinbarungen Art. 13 Art. 6 am Ablaufdatum und keine Untereinkunft für Verlängerung oder Überarbeitung wesentliche Änderungen der Struktur (Fusion, Übernahme, Spaltung) und keine Bestimmungen oder Konflikt zwischen Bestimmungen von geltenden Abkommen 100 (+) oder Anwendung 2009/38 Anpassung BVG während der Verhandlungen erfolgt die Aufgabenwahrnehmung durch die bestehenden EBR + min. jedes bestehenden EBR
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN betroffene Unternehmen 1000(+) 150 (+) 150 (+)
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN “herrschendes Unternehmen”
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN Beginn der Verhandlungen und Verpflichtung die für die Aufnahme von Verhandlungen erforderlichen Informationen zu erheben und an die Parteien auf die die Richtlinie Anwendung findet weiterzuleiten 100 (+) oder BVG
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN Besonderes Verhandlungsgremium 55% 12% 55% 12% 1994 /45 2009 /38 28% 5% 28% 5% Gewerkschafts-Organisationen 2/3 NO ! vor und nach Sachverständige
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN Inhalt des Abkommens oder ... ein Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren + ausgewogene Vertretung nach Tätigkeit, Kategorien und Geschlecht betroffenen Unternehmen Zusammensetzung + Modalitäten für die Abstimmung zwischen nationaler und Europäischer Ebene Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren x2 Ort, Häufigkeit und Dauer der Sitzungen Funktion des engeren Ausschusses + Modalitäten für die Änderung oder Kündigung, wann Neuaushandlung finanziellen und materiellen Mittel Laufzeit und Neuaushandlungsverfahren
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN länderübergreifende Angelegenheiten + ? Präambel : die Arbeitnehmer müssen angemessen informiert und angehört werden wenn Entscheidungen die sich auf sie auswirken außerhalb des Mitgliedstaats in dem sie beschäftigt sind getroffen werden Angelegenheiten die die Gruppe insgesamt oder mindestens zwei Unternehmen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen Präambel : Angelegenheiten die, ungeachtet der Zahl der betroffenen Mitgliedstaaten, für die Europäischen Arbeitnehmer hinsichtlich der Reichweite ihrer möglichen Auswirkungen von Belang sind oder Verlagerung von Tätigkeiten zwischen Mitgliedstaaten
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN Definitionen Unterrichtung Anhörung die Einrichtung eines Dialogs und den Meinungsaustausch die Übermittlung von Informationen zu einem Zeitpunkt in einer Weise in einer inhaltlichen Ausgestaltung die dem Zweck angemessen sind und es ermöglichen Kenntnis zu nehmen der behandelten Frage und diese zu prüfen die möglichen Auswirkungen eingehend zu bewerten Anhörungen vorzubereiten zu einem Zeitpunkt in einer Weise in einer inhaltlichen Ausgestaltung die es ermöglichen eine Stellungnahme abzugeben zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, die berücksichtigt werden kann
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN Rolle der Vertreter die lokalen Vertreter oder die Belegschaft insgesamt informieren über die Mittel verfügen die erforderlich sind um die Rechte auszuüben die sich aus die Richtlinie ergeben kollektiv die Interessen der Arbeitnehmer vertreten Schulungen erhalten ohne Lohn- bzw Gehaltseinbußen zu erleiten
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN Abstimmung EBR / einzelstaatlichen Arbeitnehmervertretungen subsidiäre Vorschriften : Anwendung Modalitäten in der Vereinbarung festgelegt unbeschadet der nationalen Praktiken falls keine Modalitäten : Unterrichtung und Anhörung auf die zwei Ebenen Präambel : EBR vor oder gleichzeitig unterrichtet BVG 3 Jahre 6 Monate
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN subsidiäre Vorschriften : Befugnisse des EBR Verlagerungen der Produktion € Unternehmensstruktur Änderungen der Organisation Investitionen wirtschaftliche und finanzielle Situation Beschäftigungslage und Entwicklung Massenentlassungen € Entwicklung der Geschäfts- Produktions- und Absatzlage Fusionen, Verkleinerungen oder Schließungen neue Arbeits- und Fertigungsverfahren Unterrichtung + Anhörung Sitzung mit der Leitung eine mit Gründen versehene Antwort auf etweige Stellungnahme erhalten Unterrichtung
der Ordnungsrahmen DIE RICHTLINIEN subsidiäre Vorschriften : praktische Aspekte EBR 1/Land 3 – 30 1 Sitzung / Jahr finanzielle und materielle Mittel 1 pro Tranche oder Bruchteil von 10% / Land (mind. 10) vorbereitende Sitzung in Abwesenheit der Leitung die Arbeitnehmer informieren Art. 10 engeren Ausschuss max. 3, sofern gerechtfertigt max. 5, sofern gerechtfertigt außergewöhnliche Sitzungen Kosten für 1 Sachverständige
der Ordnungsrahmen NATIONALES RECHT welche Umsetzung ? Land der zentrale Leitung für die Organisation des EBR/BVG andere Länder für Bezeichnung/Wahl der Mitglieder Deutschland : Gesetz vom 28 Oktober 1996 zentrale Leitung hat die Gewerkschaften über die Bildung eines BVG und seine Zusammensetzung zu unterrichten 1/Land +1 >25% +2 >50% +3 >75% bestellt vom Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat oder Betriebsrat Frauen und Männer entsprechend bestellt 1/Land +1 >20% +2 >30% +3 >40% +4 >50% +5 >60% +6 >70% +7 >80% >10.000 +1 >20% +3 >30% +5 >40% +7 >50% +9 >60% +11 >70% +13 >80% Sanktionen die wirksam, abschreckend und angemessen sind BVG
the legal framework der Ordnungsrahmen NATIONALES RECHT Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt ; Bestimmungen über die Geschäftsführung werden in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen EBR wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter ; sie vertreten den EBR im Rahmen der von ihm gefaßten Beschlüsse Ausschuß wann ≥ 9 Mitgliedern 3 Mitgliedern von 3 Mitgliedstaaten Sachverständige können auch Beauftragte von Gewerkschaften sein vertrauliche Informationen können geteilt werden mit den anderen Mitgliedern des EBR, örtlichen Arbeitnehmervertretern, Arbeitnehmer-vertretern im Aufsichtsrat, Dometchern und Sachverständigen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe für Verletzung der Vertraulichkeit ; Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe für andere Verstöße ; Bußgeld bis zu DEM 30.000 für Ordnungswidrig Handeln
der Ordnungsrahmen NATIONALES RECHT weitere Beispiele Niederlande Umweltschutz ein Sachverständige pro Thema auf die Tagesordnung Belgien Gewerkschaften können eine Klage einbringen die erforderliche Zeit um alle Mitarbeiter zu informieren Schweden 1 zusätzliche interne Sitzung pro Jahr das Recht eine Klage vor die Gerichte zu bringen Spanien 60 Stunden/Jahr für alle Mitglieder Liste von schwere/sehr schwere Straftaten Portugal 25 Stunden/Monat geringe/schwere/sehr schwere Straftaten für jeden Artikel
der Ordnungsrahmen IHRE VEREINBARUNG siehe Aktivität “Bewertung Qualität der Vereinbarung”
Wollen sie davon mehr wissen ? www.etuc.org www.etui.org www.worker-participation.eu www.ewcdb.eu www.sda-asbl.org www.europa.eu