Integrative Lerngruppe

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesamtschulen Aktuelle Schulsituation in Melle
Advertisements

Integrierende Maßnahmen an Regelschulen
Schullaufbahnempfehlung
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
Hermann-Gmeiner-Realschule Plus
mit erhöhtem Förderbedarf
Schulische Übergänge – ein holpriger Weg !?
Kompetenzzentrum Albatros-Schule.
Schulstruktur und Schulaufsicht in NRW
Wenn mein Kind besondere Unterstützung braucht
Förderschule oder Volksschule?
Wie geht es nach der Grundschule weiter?
Ablauf Begrüßung Input: 16 Länder – 16 Systeme
Basisinformationen zum MSD
Die Gemeinschaftsschule Kirkel
Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein. Rendsburg, d. 23
Fragen aus der Praxis Rückmeldungen der Fachberater/-innen.
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
Das bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel
Das bayerische Schulsystem Viele Wege führen zum Ziel
Eine Hauptschule stellt sich vor
Inklusion Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Ina Korter, MdL.
Übergang auf eine weiterführende Schule
Persönlich – menschlich – freundlich – kompetent
Schule Einschulung Kind © M. Leszinski.
30 Jahre Verein der Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder in Südniedersachsen e.V. Festtagung: Kindliche Hörstörungen Thema: Integration an einer.
Gemeinschaftsschule im Bildungszentrum West
Gemeinsames Lernen - Lernen in Vielfalt
Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg
am Städtischen Gymnasium Bad Segeberg
Es ist normal, anders zu sein
Sonderpädagogische Förderung in der Schule
Aktueller Stand der Umsetzung
Schwerpunktschule GS Schifferstadt-Süd
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
„Nach der Grundschule: Neue Wege zu weiterführenden Schulen“
Grund- und Regionalschule Schwarzenbek-Nordost
Stand der Inklusion im Landkreis Gifhorn
Die Förderorte Schwerpunktschule - Förderschule
Uneingeschränkte Teilhabe an Bildung Inklusive Schule (§ 4 NSchG)
Der Inklusionsanspruch der
Ingrid Wurst-Kling, Schubert-Schule (SFL) Neustadt/W
Herzlich Willkommen!.
Grundschule Klint Fördern und Fordern.
Integration und besondere Massnahmen
Pestalozzischule Pestalozzischule -Regionalschule mit Grundschulteil- Februar 2008.
1.
Delegiertenversammlung KSO
Schulpolitischer Konsens für NRW Die neue Sekundarschule
Städtische Sekundarschule Ahlen
UN Behindertenrechtkonvention
Die neue Sekundarschule
Die Realschule stellt sich vor
Schulische „Inklusion“ im Landkreis Limburg-Weilburg
Gemeinsamer Unterricht an der Sudbrackschule
zum Beratungstag Inklusion für die oberfränkischen Realschulen
Antrag: Gemeinschaftsschule PÄDAGOGISCHES KONZEPT Gemeinschaftsschule als GANZTAGSSCHULE PROFIL LERNEN an der Gemeinschaftsschule.
Ein „unbekanntes Recht“ chronisch kranker und behinderter SchülerInnen
Realschule Oppenheim Integrative Form der neuen ‚Realschule plus‘
„Tag der Berufs- und Studienorientierung“ Hinweise und Umsetzungsbeispiele - Anlage 6 -
Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen
1 Schullaufbahnempfehlung Die Schule berät! Die Eltern entscheiden! Oberschule.
„Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“
Klasse5 und 67 bis 10Summe Deutsch81624 Gesellschaftslehre61218 Mathematik81624 Naturwissenschaften61420 Englisch81422 Arbeitslehre Künstl./musischer.
Liebe Eltern, herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung
Schule am Weserbogen LWL-Förderschule Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Heisenbergstr Bad Oeynhausen.
Infoabend Schwerpunktschule Grundschule Lutzerath
Mission Inklusion: Ein Fokus des VBE NRW
1.
Schulische Förderung behinderter Kinder
 Präsentation transkript:

Integrative Lerngruppe Informationen 23.11.2010 Fritz-Harkort-Schule

Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ (Auszug aus Artikel 24 - Bildung) in Deutschland ratifiziert im März 2009

SchulG § 20 Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind: Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Hören und Kommunikation Sehen Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung

der sonderpädagogischen Förderung sind: SchulG § 20 Orte der sonderpädagogischen Förderung sind: Förderschulen Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen) Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufkollegs Schulen für Kranke

Integrative Lerngruppen in 12 Schulen der Sekundarstufe I

Realschule Helmholtzstraße Gymnasium Kothen Hauptschule Am Katernberg Hauptschule Langerfeld Berufskolleg Kohlstraße Hauptschule Vohwinkel Gesamtschule Barmen Realschule Blücherstraße Hauptschule Cronenberg über 100 Schüler/innen 2010 Gymnasium Bayreuther Straße Gesamtschule Langerfeld Gesamtschule Vohwinkel Gesamtschule Ronsdorf

Anschlussmodell Integrative Lerngruppe Die integrative Lerngruppe ist ein schulisches Angebot für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sofern diese nicht nach den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden können (zieldifferent). 

Voraussetzungen von Seiten der Erziehungsberechtigten Die Teilnahme am Gemeinsamen Unter-richt und am Unterricht in Integrativen Lerngruppen (§ 20 Abs. 8 SchulG) setzt einen Antrag der Eltern voraus.

von Seiten der Schüler/innen (in der Regel) Voraussetzungen von Seiten der Schüler/innen (in der Regel) ein bereits in der Grundschulzeit be- stehender sonderpädagogischer Förder- bedarf Teilnahme am GU im Grundschulbereich die Feststellung seines Fortbestehens in dem dafür vorgesehenen Verfahren und die Festlegung der allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I als möglicher Förderort

von Seiten der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde Voraussetzungen von Seiten der Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde Der Antrag der interessierten Schule auf Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe muss genehmigt werden Schulträger und Schulaufsicht ent- scheiden, ob die sächlichen und personellen Mittel zur Verfügung stehen Genehmigungskriterium ist z.B. die gesicherte Personalausstattung

Ziel ist das gemeinsame Lernen und Miteinander der Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe.

Konzeption Die konzeptionelle und organisatorische Ausgestaltung der integrativen Lerngruppe liegt in der Verantwortung der Schule, so dass standortbezogene Realisierungen und individuelle Lösungen möglich werden.

Klasse 7 a – Integrative Lerngruppe „Regelschullehrer/in“ Förderschullehrer/in sozialpädagogische Assistenz Schülerzahl: 16 + 7 = 23

Die Integrative Lerngruppe Merkmale Die Integrative Lerngruppe Die Integrative Lerngruppe hat in der Regel zwischen 5 und 8 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Jahrgangsklasse.

Die Integrative Lerngruppe Merkmale Die Integrative Lerngruppe wird geleitet von einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Förderschullehrkraft.

Die Integrative Lerngruppe Merkmale Die Integrative Lerngruppe Sie ermöglicht den Lehrkräften individuell und flexibel zwischen Formen äußerer Differenzierung, vollständiger Integration und Mischformen aus beiden zu entscheiden.

Unterrichten – Integrative Lerngruppe gemeinsamer Unterricht im Klassenraum gemeinsamer Unterricht in Fachräumen Unterricht im Gruppenraum

Integrative Fachkräfte Im Hilfeplangespräch wird durch den Kostenträger (Sozialamt) der individuelle Bedarf an Stunden für Integrationskräfte festgelegt. Die Stadt Wuppertal hat in den letzten Jahren diese Aufgabe an den Anbieter „Promobil“ abgegeben.

 Abschlüsse 10 Jahre Vollzeitschulpflicht Abschluss-Zeugnisse entsprechen den Bildungsgängen an den Förderschulen im Bildungsgang der Förderschule Lernen bedeutet das i. d. Regel, dass auch an der Allgemeinen Schule kein Hauptschulabschluss erreicht werden kann.

Übergang Schule - Beruf Berufsvorbereitende Maßnahmen Schülerpraktikum Beratung Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und anderen Fachstellen

Vielen Dank !!