Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Telefonvortrag am 02.04.2008 für das Portal Mittelstand-und-Familie.

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 Präsentation transkript:

Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Telefonvortrag am für das Portal Mittelstand-und-Familie Referent: Peter Fischer, pme Familienservice GmbH

Folie 2 Ziele des Programms Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will mit dem Förderprogramm einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Kleine und mittlere Unternehmen sollen für ein dauerhaftes Engagement für die Kinderbetreuung gewonnen werden. Das Förderprogramm will dazu beitragen, dass Betreuungszeiten der Kinder mit den Arbeitszeiten der Eltern flexibel und passgenau abgestimmt werden können. Durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigen. Mit dem Programm soll die berufliche Chancengleichheit von Müttern und Vätern erhöht werden.

Folie 3 Eckdaten des Programms Wie groß ist das Fördervolumen? Für das Programm stehen insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Welche Laufzeit hat das Programm? Das Programm ist im Februar 2008 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember Wer und was wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu Beschäftigten Betreuungsplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr

Folie 4 Was soll gefördert werden? Gegenstand der Förderung ist die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze in Form von neuen Betreuungseinrichtungen und / oder neuer Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. bei neuen Gruppen in bestehenden Einrichtungen müssen die Betreuungsplätze räumlich und buchhalterisch abgegrenzt und erfasst werden.

Folie 5 Was soll gefördert werden? Auch Teilzeitplätze sind förderfähig Platz-Sharing ist möglich Erweiterungen von nach diesem Programm bereits geförderten Gruppen sind möglich Was wird nicht gefördert? Die Kindertagespflege bei Tagesmüttern oder Tagesvätern wird im Rahmen dieses Programms nicht gefördert.

Folie 6 Wie hoch sind die Zuwendungen? Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der die zuwendungsfähigen Betriebskosten für den jeweiligen Platz zu 50 % ersetzt, pro Platz bis zu Euro jährlich. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre, um die Startphase zu erleichtern. Die restlichen Betriebskosten werden von den beteiligten Unternehmen und ggf. den dort beschäftigten Eltern oder durch sonstige private Mittel getragen (Kofinanzierung). Für die Finanzierung der geförderten Gruppen dürfen keine weiteren öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden.

Folie 7 Welche Betriebskosten sind zuwendungsfähig? Zuwendungsfähig sind zum Beispiel: Personalausgaben und Honorare Miete und Nebenkosten (z.B. Heizung, Reinigung) projektbezogene Sachkosten Projektbezogene Versicherungen Anschaffungskosten für Ausrüstungsgegenstände bis 150 Euro beziehungsweise Abschreibungen*: differenziert nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten *die detaillierten Bestimmungen finden sich in der Förderfibel

Folie 8 Welche Betriebskosten sind nicht zuwendungsfähig? Nicht förderfähig sind insbesondere: Gebühren des allgemeinen Bankgeschäftes, Kapitalkosten Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter/Ausrüstungen/Gebäude Ausgaben für Baumaßnahmen Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftseinlagen, Provisionen Nicht projektbezogene Kosten

Folie 9 Wer kann sich an dem Förderprogramm beteiligen? Kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit bis zu Beschäftigten. In begründeten Einzelfällen kann auch auf die Zahl der Beschäftigten in der jeweiligen Betriebsstätte abgestellt werden Träger von Kindertageseinrichtungen, die mit solchen Unternehmen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze zusammenarbeiten wollen. Betriebsstätte und Betreuungseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (bspw. Berufsverbände, Vereine, Unternehmensstiftungen, Hochschulen, Rundfunkanstalten) Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie deren Hoheitsbetriebe sind von der Förderung ausgenommen.

Folie 10 Wer kann Förderungen erhalten? Antragsteller und Empfänger der Fördermittel aus diesem Programm sind die Träger der betrieblich unterstützten Betreuungseinrichtungen. Ist das Unternehmen Träger der Betreuungseinrichtung, ist es selbst antragsbefugt. Als Träger kommen öffentliche, gemeinnützige und privat-gewerbliche freie Träger in Frage.

Folie 11 Welche Vorteile hat die Zusammenarbeit mit externen Trägern für Unternehmen? Unternehmen werden nicht mit unternehmensfremden Aufgaben belastet. Unternehmen können auf die Erfahrung und das Know-how der externen Träger zurückgreifen. Externe Träger können die Einrichtung neuer Gruppen für verschiedene Unternehmen koordinieren.

Folie 12 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Alle rechtlichen Anforderungen für den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung: eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII muss vorliegen die landesrechtlichen Voraussetzungen und Qualitätsanforderungen (Eignung des Personals, bauliche Anforderungen, Hygiene, pädagogische Konzeption, etc.), müssen erfüllt werden. Keine andere öffentliche Förderung bei den Betriebskosten! (öffentliche Fördergelder für Investivkosten können genutzt werden) keine Belegung der Plätze mit betriebsfremden Kindern gefördert werden nur neue Gruppen mit mindestens sechs Betreuungsplätzen, Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich die Gesamtfinanzierung des Betreuungsprojektes, also auch die Kofinanzierung durch Unternehmen und/oder Eltern muss gesichert sein. Dafür werden dem Antrag Absichtserklärungen für Unternehmen beigefügt.

Folie 13 Wie können Fördermittel beantragt werden? Förderanträge können gestellt werden bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung. Online-Registrierung für das Antragsverfahren unter (->Betriebliche Kinderbetreuung). Der Antrag wird in einem online-Verfahren ausgefüllt. Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2010 begonnen werden kann.

Folie 14 Weiterführende Informationen und Beratung: Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung Oranienburger Straße 65, Berlin Tel.: / (kostenlos, Mo. bis Fr. von 9 bis 17 Uhr erreichbar) Fax: 030 / Download der Förderrichtlinie und Förderfibel unter: gefördert durch:

Folie 15 Vielen Dank fürs Zuhören! Weitere Fragen per oder Telefon an die Infoline: Telefon: