Wirtschaftliche Konflikte auf dem Arbeitsmarkt

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 Präsentation transkript:

Wirtschaftliche Konflikte auf dem Arbeitsmarkt

Welchen Grund haben die Konflikte Vgl 3. Semester Thema Volkswirt-schaftliche Gesamtrechnung/VGR Nettowertschöpfung = Faktoreinkommen Lohn/Gehalt (Arbeit) Miete/Pacht (Grund und Boden) Zins (Fremdkapital) Gewinn (Eigenkapital) © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Geschichte Ursprung in Gesellen-bruderschaften des MA http://www.dgb.de/dgb/geschichte/geschichte.htm Ursprung in Gesellen-bruderschaften des MA Erste Gewerkschaften Ende 18. Jh in GB In D erstmals 1840 für Buchdrucker und Zigarrenarbeiter Nach Ende der bismarck-schen Sozialistengesetze seit 1890 überregionale Bünde 1949 Wiedergründung des DGB (ursprünglich Dach der christlichen Gewerkschaften; jetzt CGB) Erste Formen waren die Zünfte des MA Die Arbeitgeber folgten in ihrer Organisation den Gewerkschaften nach. Zwar gab es seit 1869 die Koalitionsfreiheit im Norddeutschen Bund, die in diesem Fall auch nicht von den Sozialistengesetzen berührt war, aber erst ab 1889/90 wurden reichsweit Verbände gegründet. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Rechtsstatus Neben den allgemeinen Grundrechten der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gibt es noch eine spezielle Bestandsgarantie in Art 9 Abs. III GG: „Das Recht, zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen rechtswidrig.“ Einsätze der Ordnungskräfte dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die der Wahrnehmung dieses Rechtes dienen. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Aufgaben Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder, d.h. Theoretisch: Ausgestaltung der materiellen und immateriellen Seite der Arbeitswelt Lobbyismus in der Politik, insbesondere Überprüfung und Anregung von Gesetzesvorhaben mit Auswirkungen für die eigene Klientel Theoretisch: Verantwortungsübernahme für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Rechtsquelle: Tarifvertragsgesetz vom 25.08.1969 Tarifvertragsrecht Rechtsquelle: Tarifvertragsgesetz vom 25.08.1969

Zwei Arten von Tarifverträgen Exkurs Tarifverträge Zwei Arten von Tarifverträgen Manteltarifvertrag Regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeits- und Urlaubszeiten, Tarif-gruppenbeschreibungen, Gründe für Zulagen, Fortbildungsansprüche, Ruhestandsregelungen Entgelttarifvertrag Regelt die im einzelnen zur Anwendung kommenden Vergütungssätze © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Tarifvertragsrecht Die Tarifautonomie genießt Verfassungsrang (Art 9 III GG) , d.h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Verträge ohne staatliche Vorgaben frei schließen. Nur Verträge zu Lasten Dritter sind nicht möglich. Es erfolgt eine Registrierung im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums. Tarifparteien sind die für eine Branche zuständige Gewerkschaft (CGB-DGB) und der jeweilige Arbeitgeberverband oder Arbeitgeber. Letzteres ist eher ein Einzelfall (z.B. VW, Telekom; „Haustarifverträge“). Verhandelt wird im Bereich der Privatwirtschaft zumeist für jedes Bundesland einzeln. Die Tarifverträge sind rechtlich nur bindend für die Mitglieder der an ihnen beteiligten Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Jeder andere Arbeitnehmer und Arbeitgeber müsste/könnte im Prinzip sein Entgelt frei aushandeln. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Tarifvertragsrecht (2) Meist wird jedoch vereinbart, dass der Tarif auch für die nicht organisierten Mitglieder eines dem Arbeitgeberverband angehörenden Unternehmens gelten soll. Umgekehrt vereinbaren die Betriebsräte nicht organisierter Unternehmen für ihre Beschäftigten auch oft die Übernahme des Verhandlungsergebnisses aus der Tarifrunde mittels Betriebsvereinbarungen Im Ergebnis gilt der Tarif für die weitaus meisten Unternehmen einer Branche ziemlich unverändert. Deshalb Flächentarifvertrag Tariföffnungsklausel: Bedingungen in einem Tarifvertrag, die abweichende Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge zulassen. Z.B. in ostdeutschen Unternehmen der Baubranche: wenn bestimmte Kennziffern im Unternehmen sich stark rückläufig entwickeln, können so die Löhne und Gehälter gekürzt werden © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Die wichtigsten Unterschiede von Klassik/Neoklassik einerseits und Keynesianismus andererseits © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Die Lager und ihre Thesen Arbeitgeberverbände Wir müssen den deutschen Arbeitsmarkt von Regulierungen befreien, ihn dahin bringen, dass Starrheiten v.a. beim Lohn verringert werden. Mittel: Flexibilisierung der Arbeitszeiten, mehr untere Lohngruppen, weniger Zuschläge, Aufweichung des Flächentarifes Historische Theorien in z.T. radikaler Form: Klassik, Neoklassik, Monetarismus Aktuelle Politik in gemäßigter Form: FDP und große Teile der Union sowie einzelne Grüne Gewerkschaften Das Problem liegt nicht auf dem Arbeitsmarkt, sondern beim Güterabsatz. Es wird zu wenig gekauft und deshalb weniger Arbeitskraft gebraucht. Hilfe versprechen hohe Lohnabschlüsse v.a. für Wenigverdiener und Investitionen der öffentlichen Hände. Historische Theorie: Keynesianismus mit seinen Nachfolgeschulen Post~, Neo~ Aktuelle Politik: DIE LINKE, weite Teile von SPD und Grünen, Arbeitnehmerflügel der Union © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Wdh.: Preismechanismus Bündel von Bedingungen, das sicherstellen soll, dass ein Markt automatisch zu einem stabilen Marktgleichgewicht tendiert. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Wdh.: Der vollkommene Markt Es handelt sich dabei um ein Bündel von Annahmen, sicherstellen sollen, dass in jeder Branche zahlreiche, für sich genommen bedeutungslose Unternehmen um die Gunst ebenso zahlreicher kleiner Nachfrager buhlen. Wettbewerbsinstrument ist vor allem der Preis. Wegen ihrer relativen Bedeutungslosigkeit der einzelnen Marktteilnehmer kann keine Marktseite der anderen Preise vorschreiben. Der letztliche Handelspreis bildet sich rein nach den Angebots- und Nachfragemengen. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Welches Schweinderl hätten‘s denn gern? Die Klassiker und Neoklassiker behaupten, dass ein stabiles Marktgleichgewicht in jedem Fall durch den auf allen Märkten wirkenden Preismechanismus erreicht wird. Der Zeitraum bis zum Erreichen des Gelichgewichtes hängt davon ab, wie stark der Markt in der Realität vom Ideal des vollkommenen Marktes abweicht. Der Staat soll durch Ordnungspolitik die Abweichungen verringern. Die Keynesianer behaupten, dass auf dem Kapitalmarkt die Bedingungen des Preismecha-nismus nicht erfüllt sind. Desweiteren lässt sich der vollkommene Markt nicht aus-reichend realisieren, z.B. wegen starrer Preise. Deswegen dauern selbständige Marktan-passungsprozesse selbst mit Preismechanismus zu lang. Deshalb muss der Staat kurz- und mittelfristig mengenmäßig auf den Märkten intervenieren um Gleichgewichte herzustellen. © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Der (un-)vollkommene Arbeitsmarkt Einige Kriterien des vollkommenen Marktes Verletzung in der Praxis Freie Preissetzung Die Preise sind in der Realität nicht frei, sondern vertraglich gebunden. Die Tarifparteien sind dabei Monopole, haben also eine Marktmacht, die freie Preisanpassungen unterbindet. Homogenität in sachlicher, persönlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht Die Qualifikation von Arbeitnehmern mit gleichem Abschluss variiert stark. Es spielt eine Rolle, wie das Klima im Unternehmen ist. Teilzeitstellen sind nicht so gerne gesehen wie Vollzeitstellen, Nachtschicht nicht so gerne wie Tagesarbeit etc. Der Umzug für einen neuen Arbeitsplatz kappt zu viele Bindungen um attraktiv zu sein. Markttransparenz Weder kennt der einzelne Arbeitnehmer seinen genauen Wert für das Unternehmen um seinen Preis optimal verhandeln zu können noch ist z.B. eine umfassende Kenntnis der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bei Einstellung vorhanden oder eine eindeutige Profilgegenüberstellung beim Arbeitsamt für Suche-Angebot. Polypol Monopolistische Verhandlungsstrukturen, die auch immer weitergehend verfestigt werden sollen (Mindestlohn). © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Was tun spricht Zeuss Klassik/Neoklassik: Keynesianismus Schaffe Gewerkschafts- und Arbeitgebermonopole ab. Erhöhe durch bessere Beratung die Markttrans-parenz. Sorge durch positive und negative finanzielle Anreize für mehr Mobilität, durch bessere Qualifikation der Führungskräfte für ein besseres Klima … Keynesianismus Ordnungspolitische Erfolge dürften zu gering sein, da es zu viele Anpassungshindernisse gibt. Sie beseitigen in jedem Falle nicht das Kernproblem: es werden zu wenige Güter nachgefragt und damit produziert. Deshalb ist Konjunkturpolitik wichtig © Anselm Dohle-Beltinger 2013

Rezepte für den deutschen Arbeitsmarkt s. Vorlesung Stabilisierungspolitik (5.Semester); Kapitel Vollbeschäftigung © Anselm Dohle-Beltinger 2013