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 Präsentation transkript:

„Was sind Sie wert?“ Einstiegsgehälter nach Ausbildung oder Studium und Tipps zum Arbeitsvertrag

Welche Infos bieten wir Ihnen? Wie setzt sich ein Jahresentgelt zusammen? Berechnungsbeispiele nach Tarifvertrag Niedersachsen Womit können Sie nach einer IT- Berufsausbildung rechnen? Was sind Firmenwagen, Aktien und andere Leistungen wert? Die ultimative Erhebung zu Absolventengehältern! Die Daten für: BWLer & VWLer ITler/innen & Ingenieure/innen Mathematiker/innen & Physiker/innen Die Tücken des Ziel-Entgeltes Was heißt jährliche Entgeltüberprüfung? Ein paar Tipps zum Arbeitsvertrag Titel der Veranstaltung

Auf das Jahresentgelt kommt es an! Zusammensetzung 12 Monatsentgelte 13 Monatsentgelte Tarifentgelt IG Metall in Niedersachsen: 12 Monatsentgelte + Leistungszulage + Urlaubsgeld + Sonderzahlung ergibt Jahresentgelt = 12 x Monatsentgelt = 13 x Monatsentgelt = 13,25 x Monatsentgelt Titel der Veranstaltung

Monatsentgelt ist nicht gleich Monatsentgelt Jahresentgelt in Zahlen nach Entgelt-Rahmentarifvertrag (ERa): Bachelor oder FH Master oder Diplom Monatsentgelt € 3.105 (ab 01.06.2008: € 3.158) € 3.544 (ab 01.06.2008: € 3.604) Bei 12 Entgelten € 37.260 € 42.528 Bei 13 Entgelten € 40.365 € 46.072 Bei 13,25 Entgelten € 41.141 € 46.958 Titel der Veranstaltung

Berechnungsbeispiel: Bachelor (Entgeltgruppe 11) Diplom oder Master (Entgeltgruppe 12) Grundlage ERa € 3.105 (ab 01.06.2008: € 3.158) € 3.544 (ab 01.06.2008: € 3.604) + Leistungszulage 10 % € 311 € 354 Zwischensumme € 3.416 € 3.898 Einkommen für 12 Monate € 40.992 € 46.776 + Urlaubsvergütung (70% von Zwischensumme) € 2.391 € 2.729 + Sonderzahlung (55% von Zwischensumme) € 1.879 € 2.144 = Jahreseinkommen € 45.262 € 52.649  Unterschied Eingruppierung in Entgeltgruppen nach FH und Uni Titel der Veranstaltung

Einstiegsentgelte nach der Ausbildung in Niedersachsen Entgelte nach Entgelt-Rahmentarifvertrag (ERa) der Metallindustrie Niedersachsen: Entgeltgruppe 5 Incl. 10 % Leistungszulage Monatsentgelt € 2.165 (ab 01.06.2008: € ) € 2.382 Bei 13,25 Entgelten € 28.686 € 31.562 Titel der Veranstaltung

Firmenwagen, Optionen und andere Leistungen vermögenswirksame Leistungen (VL), AVWL Firmenwagen Betriebliche Altersversorgung ca. Wert: meist € 160,00 p.a. (bei Tarif € 320,00 p.a.) bis zu € 10.000 p. a. (Achtung Steuer!) kann sehr viel wert sein Betriebliche Altersversorgung: Sehr viel wert vor allem bei Invalidität. Achtung: Unverfallbarkeit i.d.R. erst ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit & Alter >= 30. Titel der Veranstaltung

Datenbasis Einstiegsgehälter Eigene Erhebung der IG Metall im III. Quartal 2007 mit 3.000 Nennungen aus 94 großen Unternehmen der Bereiche Automobil, Elektro, TK-Hersteller, IT- Unternehmen, Stahlbetriebe und Maschinenbau mit Abstand breiteste Erhebung Basis ist die 35-Stunden-Woche, Mehrarbeit wurde entsprechend hochgerechnet Quelle sind Betriebsräte  anonymisierte Daten Titel der Veranstaltung

Datenbasis Einstiegsgehälter II Die Erhebung berücksichtigt nur die „harten“ Gehaltsbestandteile, die nicht einseitig vom Unternehmen geändert werden können, also fixes Monatsgehalt und ggf. 13. Gehalt, Leistungszulage, Urlaubsgeld, Sonderzahlung usw. Die „weichen“ Gehaltsbestandteile, die einseitig vom Unternehmen geändert oder gar abgeschafft werden können, gehen nicht ein (Firmenwagen, Aktienprogramme usw.). Titel der Veranstaltung

Einstiegsgehälter für Studienabsolventen Titel der Veranstaltung

Vergleich Ingenieure/innen Einstiegsgehälter von Ingenieuren/innen mit Bachelor-Abschluß sind niedriger als noch letztes Jahr! Ingenieure/innen (Bachelor, Median) Erhebung 2006: 41.704 € Erhebung 2007: 41.504 € Zum Vergleich: Tarifvertrag Metallindustrie Niedersachsen: Jahreseinkommen EG 11: 45.262 € Ingenieure/innen (Master, Median) Erhebung 2006: 42.974 € Erhebung 2007: 45.086 € Zum Vergleich: Tarifvertrag Metallindustrie Niedersachsen: Jahreseinkommen EG 12: 52.649 € Titel der Veranstaltung

Das Zielgehalt und seine Tücken Gelegentlich werden Absolventen „Ziel“-Gehälter angeboten Vorsicht beim Vergleich mit Fixgehältern Bewertung hängt von den Details ab Im Zweifelsfall bei Vergleichen nur Garantie- Einkommen zu Grunde legen Beispiel: (€/Jahr) Ziel übertroffen 160% 80.000,- Ziel erreicht 100% 50.000,- Garantie-Einkommen 70% 35.000,- Gelegentlich werden Absolventen auch schon sog. Zielgehälter angeboten. Das Problem: „optisch“ sehen die Zielgehälter hoch aus. Im Beispiel auf der Folie wäre das Zieleinkommen bei 100% Zielerfüllung € 50.000, bei Übertreffen der vorgegeben Ziele um 60% wäre das Einkommen gar € 80.000 klingt verlockend. In Wirklichkeit aber ist das „100%-Einkommen“ nur erzielbar, wenn die vereinbarten oder vorgegeben Ziele auch tatsächlich zu 100% erreicht wurden. Ob das im vorhinein betrachtet realistisch ist, können Beschäftigte mit langer Erfahrung eher abschätzen, Berufsanfänger sind da in der Regel völlig überfordert. Arbeitsvertragsangebote mit Zieleinkommen müssen also außerordentlich genau analysiert werden, wenn man sie mit den üblichen Arbeitsvertrags-angeboten zu fixem Einkommen vergleichen will. Als grobe Faustformel gilt im Zweifelsfall: Beim Vergleich zu anderen Angeboten wird nur das auf jeden Fall garantierte Einkommen zu Grunde gelegt, das bei Zielgehältern häufig 70% bis 90% des ausgelobten „100%-Zieleinkommens“ beträgt, im Beispiel auf der Folie wären das € 35.000. Der variable Anteil, der oberhalb des Garantieeinkommens liegt, wird als „nice to have on top“ klassifiziert und ähnlich wie andere „weiche“ Gehaltsbestandteile als nachrangig bei der Entscheidungsfindung angesetzt. Titel der Veranstaltung

Was heißt jährliche Entgeltüberprüfung ? „Zum 1.1. eines Jahres findet eine Überprüfung des Entgeltes statt.“ Das bedeutet keinen Anspruch auf eine Erhöhung, sondern nur Überprüfung. Ergebnis kann auch 0%-„Erhöhung“ sein. Die Tarife der IG Metall beinhalten eine starke Entgeltdynamik in den ersten Jahren, bis zu 10% p.a.: Tariferhöhung (ab 1.6.08 plus 1,7% + 0,7%) + Höherstufung + erhöhte Sonderzahlung. Zusätzliche individuelle Erhöhungen sind immer möglich. Die häufige Formulierung in Arbeitsverträgen: „Eine Überprüfung des Gehalts findet zum 1.1. jeden Jahres statt“ beinhaltet keineswegs einen Anspruch auf jährliche Gehaltserhöhung. Die Formulierung besagt genau das, was die Worte beinhalten: Das Gehalt wird überprüft, aber keineswegs zwingend erhöht. So kommen immer wieder Fälle vor, wo ein Beschäftigter völlig aus den Wolken fällt, wenn der Chef ihm mitteilt, das bei der diesjährigen Gehaltsüberprüfung leider nur wenig rausgekommen ist. Auch Fälle, in denen 0% Gehalts-“erhöhung“ gezahlt werden, kommen leider vor. Einen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltserhöhung gibt es nicht. Anders beim Tarif: Gilt für den Beschäftigten ein Tarifvertrag, so hat er oder sie im allgemeinen einen verbürgten Anspruch auf Gehaltserhöhung. Was viele nicht wissen: Tarifverträge, besonders die Industrietarifverträge der IG Metall, beinhalten in den ersten Berufsjahren eine beträchtliche Gehaltsdynamik. Ich bekomme als Beschäftigter nicht nur die reguläre Tariferhöhung. Sondern ich mache auch meistens einen zusätzlichen Gehaltssprung durch Aufstieg innerhalb einer Tarifgruppe (sog. Gruppenjahre oder Stufen). Schließlich erhöht sich in den ersten Jahren jährlich die Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“). Die Summe dieser drei Komponenten kann bis zu 10% pro Jahr ausmachen. Außerdem sind zusätzliche individuelle Erhöhungen „on top“ auf die tariflichen Erhöhungen keineswegs ausgeschlossen. Titel der Veranstaltung

Einige Tipps zum Arbeitsvertrag genaue Bezeichnung des Arbeitgebers mit Adresse genaue Angabe des Arbeitsorts präzise Beschreibung der Tätigkeit genaue Zusammensetzung des Entgeltes / Gehalts kurze Kündigungsfrist ist besser Urlaubsdauer: 30 Arbeitstage nicht selbstverständlich (gesetzlich nur 24 Werktage = 20 Arbeitstage!) Arbeitszeit: Wochentage Montag bis Freitag und 35 bis 38 Wochenstunden festschreiben (bei mehr Stunden Aufschlag verlangen) Genaue Angabe des Unternehmens mit genauer Angabe des Firmensitzes sehr wichtig, da ich sonst bei rechtlichen Problemen (Streit, Kündigung, Betriebs-übergang usw.) größte Probleme hätte. Genaue Angabe des Arbeitsorts wichtig, da ich sonst bei Versetzungen an einen anderen Ort schlecht "nein" sagen kann, wenn ich nicht möchte. Genaue Zusammensetzung des Gehalts wichtig, damit ich genau weiß, was ich im Jahr verdiene. Kurze Kündigungsfrist besser, wenn ich den Arbeitsplatz wechseln möchte. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende erschwert mir das: kündige ich z.B. am 15.6., so endet bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende das Arbeitsverhältnis erst zum 31.12., also fast ein halbes Jahr später ! Also kurze Kündigungsfristen vereinbaren. In Tarifverträgen gelten praktisch immer 30 Arbeitstage Urlaub. In nicht tarifgebundenen Unternehmen gilt der Urlaub, der im Arbeitsvertrag steht, oder die gesetzliche Regelung, welche nur 24 Werktage = 20 Arbeitstage vorsieht. Es gibt immer noch nicht-tarifgebundene Firmen, die nur 24 Werktage = 20 Arbeitstage Urlaub gewähren wollen: wegverhandeln und im Arbeitsvertrag 30 Arbeitstage Urlaub vereinbaren. Aufpassen, dass Montag bis Freitag als Arbeitstag vereinbart ist, sonst zählt auch der Samstag dazu! Titel der Veranstaltung

Wo gibt es noch gute Infos? z.B. bei: Bundesagentur für Arbeit jobpilot.de Computerwoche FAZ, Süddeutsche oder gute Regionalpresse DGB und die anderen DGB-Gewerkschaften (z.B. Ver.di, IG BCE) V D I – Nachrichten BITKOM Gesamtmetall Z V E I, VDMA www.metallrente.de Titel der Veranstaltung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - bis gleich am Stand? ...und nach dem Vortrag... Am Stand der IG Metall in dieser Halle stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Verfügung „Einstiegsgehälter für Absolventen“ (kostenlos) „Ratgeber Arbeitsvertrag“ *) „IT Entgeltanalyse 2008“ *) Vortrag zum Download unter www.i-connection.info *) zur Ansicht und Bestellmöglichkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - bis gleich am Stand? Titel der Veranstaltung