Ein Fall beim KJSD wird bekannt...

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Suchthilfe im DW Rosenheim
Advertisements

Mediation in indischen Familienkonflikten bei Nagpur / Zentralindien
Über uns: 6 Lehrer 16 Grund- und Werkrealschule 13 Wochenstunden
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe
M O B B I N G in der Schule Informationen zum Mobbing
Täterarbeit- (K)ein Thema für Frauenhäuser?
der Wissenschaftlichen Jahrestagung
Jugendhilfeplanung Planungsaufgabe eines Jugendamtes
Kinderschutz braucht Netzwerke Kinderschutzkonferenz
Aufbruch zu neuen Ufern? Wie sieht die Zukunft der Frauenhausarbeit aus? 7. Fachforum Frauenhausarbeit vom Dezember 2008 in Erker / Berlin.
Isarnho Jarnwith in Kooperation mit der AWO Gettorf
Kinderaugen sollen leuchten. Nicht weinen.. Gewalt ist gegenwärtig. Gewalt ist überall. Sie kann jeden treffen und betreffen. Erwachsene. Jugendliche.
hinsehen.at Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention,
Jugendhilfe im Strafverfahren
Sexueller Missbrauch von Kindern
Stuktur der DBT-PTSD.
Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs Baden-Württemberg
Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )
Kindesschutz in der Jugendhilfe Ein grundsätzlicher Themenüberblick
Franz-Josef-Mone Schule Bad Schönborn
Aufgaben und praktisches Vorgehen der Polizei bei häuslicher Gewalt
Förderschule mit denSchwerpunkten
Prävention sexueller Gewalt
Häusliche Gewalt.
Elemente struktureller Prävention in der Jugendarbeit Entwicklung präventiver Strukturen in der Jugendarbeit der EKvW.
Leitfaden für Pädagogen zur Einschulung
Kinder-und jugendpsychiatrische Aspekte der Kindesmißhandlung
Alma Elezovic Jeannine Jordan Sara Remih.
Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Voneinander lernen
Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe Flexible Ambulante Hilfen „Familien Leben“ FöBi.
Gewalt in Partnerschaft ist ein Kreislauf, aus dem man alleine schwer aussteigen kann!
Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung
Räumliche Bedingungen:
Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes - ASD
Schulsozialarbeit Kreis Schleswig-Flensburg Jugendförderung und Jugendhilfeplanung Helmut Hinrichsen.
Schulsozialarbeit an der IGS Obere Aar in Taunusstein-Hahn
Eltern – Kind –Projekt - Chance in Baden-Württemberg
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen als Chance für die ganze Familie Bundesverband e.V, Mai 2007 Anna Hoffmann-Krupatz An der stationären Vorsorge-
„Der Blick des Jugendamtes auf Kindeswohlgefährdung bei häuslicher Gewalt und die Schnittstelle zwischen richterlichem Beschluss und jugendrechtlicher.
Neue Wege in der Versorgung gewaltbetroffener Frauen.
Jann Weibel Sozialpädagoge, Berater
Heidenreichstein. Zusammenarbeit der Institutionen Gegenseitige Besuche bei diversen Festen Gemeinsame Theateraufführungen organisieren Einladung der.
Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter Netzwerk Familienhebammen
Ehrenerklärung Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE)
Sylvia Dreist, Dipl. Psychologin
Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen – Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen aus einer feministisch-parteilich arbeitenden Beratungsstelle Elisabeth.
HAUSOTTERSTRASSE – stationäre Jugendhilfe und Therapie
Sexuelle Gewalt an Kindern/Jugendlichen PROZESSBEGLEITUNG in Niederösterreich Ein Projekt von Möwe und Kidsnest.
Pro familia EN – Südkreis + Kinder- und Jugendschutzambulanz
Mitteilungspflichten an die Kinder- und Jugendhilfe.
Schulpsychologie Bildungsberatung
Fachdienst Jugend und Familie
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt Solingen
Implementierung der Harl.e.kin Nachsorge in Bayern Pilotprojekt in Harlaching Ziel des Projektes: –niedrigschwellige & frühzeitig ansetzende.
Hilfen des Amtes für Jugend und Familie
Referenten: Nicole Jahn Jan Krannich Marén Weisner Katja Wetzel
FrauenHäuser in Deutschland Schutz vor Gewalt. Studien zeigen: „Mindestens jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren, die in einer Partner- schaft gelebt.
Referat am Thema: Familientherapeutisch- systemische Ansätze Seminar: ADS mit und ohne Hyperaktivität.
frauenberatungsstelle düsseldorf e.V.
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Mobbing in der Schule und im Internet. Was ist Mobbing? Die Demütigung können in Form körperlicher Gewalt, aber auch mit psychischen Mitteln geschehen.
Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport Jugendverbandstag Niedersächsischer Volleyball Verband 20. Juni 2015 Referentin : Christiane Wiede Coaching I.
Kindeswohlgefährdung durch sexuellen Missbrauch Präventionsansätze der Gerichte und der Jugendwohlfahrtsbehörden Kinderschutzfachtagung 2011 Hafnersee.
Autor PACE Förderung Landesmittel, Mittel des Europäischen Sozialfonds und Mittel der Arbeits- gemeinschaft für Beschäftigungs- Förderung (ABf)
Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen Fachtag, anlässlich des 15jährigen Bestehens von Kinder- und Jugendschutzdiensten in Thüringen, Heiko.
Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung.
Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)
 Präsentation transkript:

Die Arbeitsweisen der Kinder – und Jugendschutzdienste in ihrer Vernetzung

Ein Fall beim KJSD wird bekannt... 1. Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste 2. Arbeitsinhalte der Kinder- und 3. Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienst 4. Der Erstkontakt 5. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation 5. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt... 6. Beendigung des Beratungssettings

Arbeitsgrundsätze der Kinder- und Jugendschutzdienste ...vertritt Kinderrechte ...ist eine ambulant arbeitende Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle ...arbeitet nach dem kindzentrierten Ansatz ...ist aufsuchend ...arbeitet unter Schweigepflicht ...ist ständiger Ansprechpartner für betroffene Kinder und Jugendliche ...leitet in Krisensituationen sofortige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein

Arbeitsinhalte der Kinder- und Jugendschutzdienste Schutz bieten vor weiteren Gefahren Anbieten von Hilfen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und für die künftig Lebensgestaltung Traumaberatung zur Aufarbeitung der Folgen und Auswirkungen erfahrener Gewalt Unterstützung und Hilfe in zivil- und strafrechtlichen Verfahren Vermittlung sowie Begleitung von Kontakten zu erzieherischen, sozialen, medizinisch-therapeutischen und juristischen Hilfeformen

Vorstellung der Familie und des Zugangs Erstinformationen/ Zugangswege im Fall 1. Jugendamt 2. Kindergarten 3. Polizei

Zugangswege zum Kinder- und Jugendschutzdienste

Der Erstkontakt mit der Mutter 1. Klärung des Schutzes 2. Anamnese / Situationsklärung 3. Auftragsklärung / Zugang zum Kind Stabilisierung der Lebenssituation Stärkung und Hilfen für Tochter Traumaberatung Gerichtsbegleitung

Der Erstkontakt Erstgespräch erfolgt erste Auftragsklärung wird vereinbart Grunddaten der Klienten werden erfasst (freiwillig)‏ Motivation und Überweisungskontext werden geklärt Beziehungsaufbau, Vertrauensebene schaffen, Kind/ Jugendlichen über seine Rechte aufklären Kind stärken, dass es den Weg mit geht Informationen sammeln und geben

Ziele Schutz des Kindes herstellen bzw. überprüfen zu entsprechenden Institutionen Kontakt aufnehmen (Polizei, Jugendamt, Inobhutnahmestelle, Klinik) Hilfeplanung nach §36 KJHG Krisenintervention bei Suizidalität und Selbstverletzendem Verhalten

Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind Kinderschutzdienst Gespräch mit dem nicht misshandelnden Elternteil oder anderem Familienmitglied bzw. Vertrauensperson Gibt es weitere Opfer? wenn ja, Kontaktaufnahme Zugänge/ Kontakt zu Einbeziehung des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei, Jugendamt u.a.

Aufdeckung und Konfrontation in Absprache mit dem Kind Kinderschutzdienst Information über mögliche familienrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Interventionen evtl. Rechtsanwalt/in einschalten, Weissen Ring informieren Zugänge/ Kontakt zu Jugendamt, Rechtsanwalt/in, Familiengericht, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft Polizei, Frauenhaus

Arbeit mit dem betroffenen Kind und dem System 1. Familiengespräch 2. psychosoziale Beratung und Begleitung des 8-jährigen durch einen Kollegen des KJSD 3. psychosoziale Beratung und Begleitung der Tochter 4. psychosoziale Beratung und Begleitung der Mutter 5. psychosoziale Beratung und Begleitung der weiteren zwei betroffenen Mädchen

Psychosoziale Beratung des Kindes langfristig, kindzentriert, geschlechtsspezifisch solange, wie das Kind es benötigt Traumaberatung stabilisierende Verfahren, die vor Überflutung schützen Erstaufarbeitung Beratung zu Alltagserfahrungen und Lebensplanung Sexualaufklärung bei sexueller Gewalt

Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation.... 1. Jugendamt Unterhaltsvorschuss / ASD Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistandschaft Heimeinweisung Sozialpädagogische Familienhilfe 2. pro familia Schwangerschaftsberatungsstellen/ Stiftung Mütter in Not 3. Shia – Verein zur Kinderbetreuung 4. Schule und Kindergarten 5. Kinderärztin

Maßnahmen zur Stabilisierung der Lebenssituation.... ...im Rahmen der Gerichtsbegleitung: 1. Rechtsanwälte 2. Gutachter 3. Polizei 4. Staatsanwaltschaft 5. Versorgungsamt/ OEG 6. Weisser Ring

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Stabilisierung der Lebenssituation

Wenn es zu einer Strafanzeige kommt..... KJSD berät Kind und Eltern, bzw. Bezugspersonen Opferschutzmaßnahmen einleiten ( Weisser Ring, richterliche Vernehmung) stellt Schutz des Kindes her einschalten eines/r Rechtsanwaltes/in Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Familiengericht Anzeigeaufnahme Ermittlungen erste Vernehmung des Kindes eventuell richterliche Vernehmung oder zivilrechtliche Maßnahmen

Begleitung bei Gerichtsverfahren Vorbereitung auf die Verhandlung (Gericht besuchen, mit Richter/in sprechen, Gespräche bei dem Rechtsanwalt/ der Rechtsanwältin, Vorbereitung der Angehörigen/ Geschwister, Vorbereitung Zeugenschutzzimmer) Einleitung einer Nebenklage Begleitung des Kindes während der Verhandlung Vermeidung des Kontaktes zwischen Täter und Opfer

Ergebnisse der Gerichtsverhandlung Personen: 5 Kinder Gewaltformen: schwerer sexueller Mißbrauch mit analer und vaginaler Vergewaltigung ab dem Kindergartenalter Vergewaltigung in der Partnerschaft häusliche Gewalt in Form von schlagen mit den Fäusten, mit Gürteln und werfen von Gegenständen Bedrohungen mit Waffengewalt körperliche Gewalt gegen die leiblichen Söhne Strafmaß: 12 Jahre

Beendigung des Beratungssettings Überprüfung der gemeinsam gestellten Ziele evtl. Vermittlung an andere Beratungsstellen, niedergelassene Kinder – und Jugendlichentherapeuten auch nach Beendigung der Beratung besteht die Möglichkeit der erneuten Kontaktaufnahme des Kindes bei Bedarf