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Veröffentlicht von:Juliane Beyer Geändert vor über 8 Jahren
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
’’Gewalt bringt keine Pflanze zum Wachsen. Sie reißt höchstens ihre Wurzeln aus.‘‘ Walter Ludin COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Gliederung Das Interesse des Kindes Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Konsequenzen für das familiengerichtliche Verfahren Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen im familiengerichtlichen Verfahren Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Zusammenfassung und Ausblick COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Standortbestimmung Verfahrensbeistand § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG: Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Kindeswohl Kindeswille COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Kindeswohl physisch psychisch gewaltfreie Erziehung gewaltfreie Umgebung angstfreies Aufwach-sen sichere und verläss-liche Beziehungen und Bindungen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Kindeswille artikulierter Wille induzierter Wille authentischer Wille COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Unechter bzw. fehlerhaft gebildeter Wille artikulierter Wille > Vorgeben eines Willens, reine Artikulation induzierter Wille > Beeinflussung, Täuschung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Authentischer Kindeswille situationsbezogener Wille abhängig vom Aufenthalt Loyalität und Nähe zum gerade betreu-enden Elternteil häufige Ursache für Fehleinschätzungen des jeweiligen Elternteils und seines Umfel-des (Lehrer, Therapeuten, Rechtsanwälte) COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Authentischer Kindeswille situationsunabhängiger Wille Ergebnis aus Gesprächen und Interaktionsbeobachtungen bei beiden Eltern und ggf. in neutraler Umgebung sowie der Auswertung sämtlicher zusätzlicher Informationen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes
Gewichtung Kindeswohl Kindeswille Interesse des Kindes COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Erscheinungsformen häuslicher Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder Gewalt zwischen den Eltern Gewalt zwischen Geschwistern Gewalt von Kindern gegen Erwachsene COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Eltern gegen Kinder Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt Vernachlässigung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Eltern gegen Kinder – psychische Gewalt
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder – psychische Gewalt Isolierung Ablehnung Demütigung Parentifizierung Instrumentalisierung von Kindern COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Eltern gegen Kinder
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Eltern gegen Kinder „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ § 1631 Abs. 2 BGB (am ins BGB aufgenommen) COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt zwischen den Eltern
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen den Eltern Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Gewalt als Bestandteil einer gleichberechtigten Paarbeziehung Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt zwischen den Eltern Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen den Eltern Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt zwischen Geschwister Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen Geschwister Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Kindern gegen Erwachsene Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Erscheinungsformen häuslicher Gewalt Gewalt von Kindern gegen Erwachsene Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Psychische Gewalt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Auswirkung häuslicher Gewalt auf die Kinder COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Physische und sexuelle Gewalt von Eltern gegen Kinder
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Physische und sexuelle Gewalt von Eltern gegen Kinder Gravierender Eingriff in die Grundrechte des Kindes Kindeswohlgefährdung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Psychische Gewalt von Eltern gegen Kinder Mangelndes Selbstwertgefühl
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Psychische Gewalt von Eltern gegen Kinder Mangelndes Selbstwertgefühl Fehlende Autonomie Fehlende Entfaltungsmöglichkeit Loyalitätskonflikt COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt zwischen den Eltern
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen den Eltern Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Gewalt als Bestandteil einer gleichberechtigten Paarbeziehung Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten häufig im Trennungsprozess der Eltern Verunsicherung Der Konflikt insgesamt wird als bedrohlich erlebt Zweckdienliches Verhalten um Konflikte zu vermeiden bzw. zu beenden (Angepasstheit, Zurückhaltung, aber auch Einmischen) Kinder entwickeln Schutzmechanismen Kinder trennen Konflikte der Eltern von ihrer eigenen Beziehung zu Vater und Mutter Festhalten an einer positiven Beziehung zu Vater und Mutter COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt als Bestandteil einer gleichberech-tigten Paarbeziehung:
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt als Bestandteil einer gleichberech-tigten Paarbeziehung: Schwerer Eingriff in das Sicherheitsgefühl (Traumatisierung) Eltern bieten keinen Schutz (Bindungsstörung) Kinder entwickeln Schutzmechanismen Verhalten der Eltern wird als Modell übernommen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt
Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten unmittelbare Auswirkung auf das Kind Gewalt ist immer präsent - Kind hat keinen Schutzraum dauerhafte Verunsicherung und Bedrohungssituation (Traumatisierung) Zunehmende Distanz zum Täter Aber: Teilweise fordert Täter Loyalität ein, macht das Opfer vor dem Kind schlecht oder zieht es durch besondere Aufmerksamkeit auf seine Seite Kinder solidarisieren sich meist mit dem Opfer und versuchen es zu schützen Aber: Durch Traumatisierung kann es von Seiten der Opfer zu einer Vernachlässigung des Kindes kommen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Verhalten der Eltern wird als Modell angenommen Rollenumkehr: Kinder übernehmen elterliche Verantwortung Gegenüber Geschwistern Gegenüber dem Opfer Folge: Eigene Gefährdung Dauerhafte Überforderung Traumatisierung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt zwischen Geschwistern Angst Verunsicherung Hilflosigkeit
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt zwischen Geschwistern Angst Verunsicherung Hilflosigkeit COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Kindern gegen Eltern Verunsicherung Rollenumkehr
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Auswirkungen häuslicher Gewalt Gewalt von Kindern gegen Eltern Verunsicherung Rollenumkehr Überforderung COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Konsequenzen für das familiengerichtliche Verfahren COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Eltern gegen Kinder Schutz des Kindes hat oberste Priorität
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Eltern gegen Kinder Schutz des Kindes hat oberste Priorität COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben zusammen
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben zusammen Verfahren nach § 1666 BGB Suche nach geeigneter Hilfen Kombination von Jugendhilfemaßnahmen und therapeutischen Hilfen ggf. Trennung von Eltern und Kind engmaschige Begleitung und Kontrolle COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben getrennt
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Eltern gegen Kinder – Eltern leben getrennt Sorgerechts- oder Umgangsverfahren schnelle Aufklärung um Bindungsabbrüche zu vermeiden Suche nach geeigneter Hilfen und Maßnahmen ggf. Aufenthaltswechsel oder Umgangsausschluss / begleiteter Umgang COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt zwischen den Eltern
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt zwischen den Eltern Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Gewalt als Bestandteil einer gleichberechtigten Paarbeziehung Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt als spontanes bzw. situativ übergriffiges Konfliktverhalten Sorgerechts- und Umgangsverfahren häufig im Rahmen der Trennungsauseinandersetzungen Trennung von Paar- und Elternebene Unterstützung der Eltern zur Beilegung des Konfliktes einvernehmliche Regelung hat Priorität vor gerichtlicher Entscheidung Bindung und Beziehung des Kindes zu beiden Eltern erhalten Unterstützung des Kindes COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt als Bestandteil der Paarbeziehung
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt als Bestandteil der Paarbeziehung Verfahren nach § 1666 BGB und § 1666a BGB Suche nach geeigneter Hilfen Kombination von Jugendhilfemaßnahmen und therapeutischen Hilfen therapeutische Unterstützung der Kinder engmaschige Begleitung und Kontrolle COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Verfahren nach § 1666 BGB oder Sorgerechts- und Umgangsverfahren Situation und Interessen der Kinder müssen genau heraus gearbeitet werden (Selbst-) Reflexionsstand der Eltern entscheidend ggf. schnelle gerichtliche Entscheidung (Gewaltschutz) therapeutische Unterstützung des Kindes ggf. Umgangsausschluss oder begleiteter Umgang COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt zwischen Geschwistern Verfahren nach § 1666 BGB
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt zwischen Geschwistern Verfahren nach § 1666 BGB Suche nach geeigneter Hilfen zur Erziehung ggf. Trennung der Geschwister COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Gewalt von Kindern gegen Eltern Verfahren nach § 1666 BGB
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für das Verfahren Gewalt von Kindern gegen Eltern Verfahren nach § 1666 BGB Suche nach geeigneter Hilfen zur Erziehung ggf. Trennung von Kindern und Eltern COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen in familiengerichtlichen Verfahren COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen
Missbräuchlicher Einsatz von Gewaltvorwürfen in familiengerichtlichen Verfahren fälschliche Angaben zu häuslicher Gewalt Provozieren einer Eskalation Interpretation eines situativ übergriffigen Verhaltens als systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten Einbeziehen und Instrumentalisieren der Kinder Manipulation und Suggestion bei den Kindern Begründung für einen Kontaktabbruch mit einem Elternteil COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit
Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist das Kennen und Respektieren der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen der eigenen sowie der anderen beteiligten Professionen. COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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ggf. auch lange Verfahrensdauer zulassen
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Richter frühe Bestellung des Verfahrensbeistandes mit erweiterten Aufgabenkreis früher erster Verhandlungstermin bzw. flexible und ggf. auch kurzfristige Terminierung Berücksichtigung der Spezifik des Kindeswillens, insbesondere des artikulierten Kindeswillens bei der Anhörung des Kindes ggf. schnelle und klare gerichtliche Entscheidung zum Schutz und zur Entlastung des Kindes ggf. auch lange Verfahrensdauer zulassen COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Aufklärung der Eltern (Rechte der Kinder, Auswirkung von Gewalt)
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Jugendamt Aufklärung der Eltern (Rechte der Kinder, Auswirkung von Gewalt) Unterstützungsmaßnahmen für die Eltern oder für das Kind (Hilfen zur Erziehung) Kontrollfunktion Beratungs- und Aufklärungsgespräche für beide Eltern (Trennung Paar- und Elternebene) enge Zusammenarbeit im Hinblick auf eine mögliche Einigung zwischen den Eltern COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Prozessbevollmächtigte der Eltern
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Prozessbevollmächtigte der Eltern Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den Eltern und ggf. auch den Kindern Aufklärung der Eltern über Arbeitsweise und Funktion der beteiligten Professionen Aufklärung der Eltern über Besonderheiten des Kindeswillens, seiner unterschiedlichen Erscheinungs-formen sowie typischer Missverständnisse (z.B. im Zusammenhang mit dem situationsbezogenen Kindes-willen) lösungsorientierte Prozessführung und entsprechende Unterstützung der Mandanten Beschränkung in den Schriftsätzen auf das Wesentliche sachliche Auseinandersetzung ohne persönliche Angriffe COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Familienberatungsstellen und Mediatoren
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Familienberatungsstellen und Mediatoren Sensibilisierung der Eltern für die Bedürfnisse des Kindes Einbeziehung der Interessen des Kindes in den Beratungs- / Mediationsprozess Information und Austausch über Stand oder Verlauf der Beratung / Mediation transparente und enge Zusammenarbeit am Lösungsprozess der Eltern bei Beratungsabbruch schnelle Weitergabe der Information an die anderen Beteiligten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Frauen-/Männerschutzhäuser und Opfer-/ Täterberatungsstellen
Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt Konsequenzen für die gemeinsame Arbeit Frauen-/Männerschutzhäuser und Opfer-/ Täterberatungsstellen Unterstützung der Verfahrensbeteiligten bei der Kontaktaufnahme mit Eltern und Kindern Wissen um die Subjektivität der Perspektive der Opfer/Täter Sensibilisierung der Eltern für die von ihnen unabhängigen Bedürfnisse des Kindes Wissen über die Besonderheiten des Kindeswillens, seiner unterschiedlichen Erscheinungsformen sowie typischer Missverständnisse (z.B. im Zusammenhang mit dem situationsbezogenen Kindeswillen) Wissen um die Bedeutung von Kontaktabbrüchen für Kinder insbesondere in Krisensituationen Zusammenarbeit im Rahmen der Möglichkeiten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Zusammenfassung schnelles Eingreifen zum Schutz der Kinder flexible und am Einzelfall orientierte gemeinsame Vorgehensweise intensive Hilfen um Bindungsabbrüche zu vermeiden intensive Unterstützung um eine konstruktive Elternebene aufzubauen und einvernehmliche Regelungen zu finden wenn notwendig: schnelle Entscheidungen (ggf. eA) zum Schutz und zur Entlastung der Kinder Kennen und Respektieren der Möglichkeiten und Grenzen der eigenen und beteiligten Professionen transparente Arbeitsweise sachlicher und lösungsorientierter Austausch zwischen den Beteiligten COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
„… Denn wie sollte einer, der sich als Kind an die Gewalt gewöhnt hat, zu einem friedlichen Menschen heranwachsen? Und wie soll es Frieden geben in der Welt, wenn es keine friedfertigen Menschen gibt? Zu Hause, in den Wohnungen, muss der Friede beginnen…“ (Astrid Lindgren 1978) COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
1979 trat in Schweden ein Gesetz zum Verbot von körperlicher Bestrafung in der Erziehung in Kraft. Es wurde auf jede Milchtüte gedruckt, sodass es bei jedem Frühstück in jeder Familie präsent war. Die Einstellung der schwedischen Bevölkerung zur körperlicher Gewalt ist heute so negativ wie in keinem anderen Land. COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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Das Interesse des Kindes im Kontext häuslicher Gewalt
Vielen Dank! COURT KIDS Büro für Verfahrenspflege © Dr. Uta Strewe
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