Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule?

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 Präsentation transkript:

Jugendhilfe und Schule Kinderschutz – auch ein Auftrag für die Schule? Erfahrungen/Praxisbeispiel aus der Kooperation im Wartburgkreis Margret Krech, JA WAK Christina Voigt, z. Zt. TMSFG

Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis Struktur: Schulamtsbereich Eisenach mit den ehemaligen Altkreisen Eisenach und Bad Salzungen 2 Jugendämter (kreisfreie Stadt Eisenach und Wartburgkreis) 84 Schulen, davon 42 Grundschulen und 4 Förderzentren

Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis Vorstellung von Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendamtes durch die ASD-Leitung: in Schulleiterkonferenzen der GS und RS – ab 2001 punktuell in Lehrerkonferenzen – ab 2004

Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis Fortbildungsabrufangebot im Team zum Thema: „Schule und Kindeswohlgefährdung“ – ab Februar 2008 gemeinsame Fortbildungsreihe zum Thema: „Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule“ – ab Oktober/November 2008 Einstieg mit ausgewiesener Fortbildungsveranstaltung im regionalen Fortbildungskatalog des Schulamtsbereiches, Ziel: Information über den Schutzauftrag bei KWG, Bedeutung der Implementierung in das Schulgesetz, Kenntniserweiterung, Abbau von Unsicherheiten, Sensibilisierung für die Wahrnehmung von Anhaltspunkten/Risikofaktoren Informationsveranstaltung im Januar 2008, Angebotscharakter, hoher Bedarf, eher defizitorientiert Notwendigkeit von mehr Austausch untereinander von beiden Seiten kommuniziert, präventiven Charakter favorisieren

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Abrufangebot als Inhouse-Seminar Referententeam: Jugendamt, Kinderschutzdienst, Schulamt Beginn mit Grund- und Förderschulen 26 Veranstaltungen, davon 2 überregional mit insgesamt ca. 390 Teilnehmer/-innen Veranstaltungen in den Kollegien Ziel = Kenntniserweiterung und Abbau von Unsicherheiten Beginn mit GS und FÖZ, unter Beachtung der Risikofaktoren (v. a. Alter der Kinder, Selbsthilfekompetenz) Eine Ganztagsveranstaltung, in der klar wurde, dass die üblichen 2 h nur eine Information sein können, das Thema jedoch unbedingt weiter besprochen werden muss! Die ersten 14 Fobi in den ersten 5 Monaten nach Info! Wechsel von Information und Diskussion entsprechend der Erwartungen der Kollegien,

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Themenschwerpunkt: Rechtliche Grundlagen GG BGB § 55 a ThürSchulG seit Dezember 2008 Rechtliche Grundlage für Thüringer Schulen (GG Art. 6, BGB § 1666)

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Themenschwerpunkt: Begriffsklärungen Kindeswohlgefährdung Misshandlung (körperlich, seelisch/psychisch) Vernachlässigung sexueller Missbrauch Siehe gemeinsame Empfehlung zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Kinderschutz (S.

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Themenschwerpunkt: Fachliche Standards der Jugendhilfe im Kinderschutz Sind fachliche Standards der Jugendhilfe: Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Einhaltung der Handlungsschritte, Partizipation der Eltern, Gewährung von Hilfen, Dokumentation Standards für Schulen mit § 55 a beschrieben: Nachgehen von Anzeichen für Gefährdung des Wohls eines Schülers Einbeziehung des Schulpsychologischen Dienstes oder anderer erfahrener Fachkräfte zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos Beteiligung der Eltern unter Beachtung des Schutzes des Schülers Information des Jugendamtes bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls Unterstützung der vom JA o. a. Stellen angebotenen Hilfen im Rahmen des B+E-Auftrages

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Themenschwerpunkt: Möglichkeiten und Grenzen der Wahrnehmung des Schutzauftrages an der Schule Was ist von Schule zu tun? Wo ist die Schwelle der Information an das JA? Klare Vorgaben durch die Handlungsschritte des TKM jetzt vorhanden! Gibt den Kolleg/-innen die nötige Sicherheit in der Vorgehensweise und in der Vorgabe zur Dokumentation

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Themenschwerpunkt: Diskussion eines möglichen Handlungsschemas/ Vorgehensweise im Einzelfall Klare Vorgehensweise durch Schritte a – e, die variabel auf den individuellen Fall ausgerichtet werden müssen Haben damals an ähnlichem Schema diskutiert Wichtig = kein Fall gleicht dem anderen und kann als Maßstab gesehen werden!

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Themenschwerpunkt: Bedeutung von Netzwerkarbeit, Dokumentation und Datenschutz Hierin sind sich alle Partner einig, dass Netzwerkarbeit im Kinderschutz unabdingbar ist! Dokumentation = wichtigste Voraussetzung für … , nicht nur als Verlaufsdokumentation, sondern auch für fachlichen (anonymisierten bzw. pseudonymisierten) Austausch – Abschätzung der Gefährdungssituation mit dem Schulpsychologischen Dienst u. a. erfahrenen Fachkräften, für evtl. Fallübergabe an das JA Datenschutz eindeutig durch § 55 a geregelt, gibt noch mehr Sicherheit, ist aber zugleich auch Verpflichtung!

Abrufangebot „Schule und Kindeswohlgefährdung“ Themenschwerpunkt: Fallbesprechung (anonymisiert, pseudonymisiert) Grundsätze des Datenschutzes zu beachten! Nur bei Feststellung eines dringenden sofortigen Handlungsbedarfs bzw. bei Fortbestehen der Gefährdung und fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten (trotz der nach § 55 a gebotenen Einbeziehung), der Gefährdung zu begegnen

Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule Fortbildung für Beratungslehrer/-innen aller Schularten Auftaktveranstaltungen „Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule“ 2 Auftaktveranstaltungen im Altkreis Eisenach und Altkreis Bad Salzungen(1 in der kreisfreien Stadt Eisenach): ASD-Leiterin Frau Leuchtmann stellt vor: Aufgaben, Arbeitsweise des Jugendamtes – Schaffung einer gemeinsamen Kommunikationsebene, von Transparenz und praktikablen Möglichkeiten der Zusammenarbeit Schnell wurde Bedarf nach Einzelfallbesprechung klar – Entwicklung einer Möglichkeit der Weiterführung und einer Basis für die gemeinsame Arbeit

Präventive Netzwerkarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule Fortsetzung in Sozialräumen der einzelnen Sozialarbeiter/-innen Beratungslehrer/-innen als Verbindungspersonen zwischen Jugendhilfe und Schule Erörterung des § 55 a ThürSchulG und des individuellen Bedarfs der Teilnehmer/-innen .. Sozialräume = .. Gemeinsame Fobis BL = Vermittler In kleineren Gruppen Eingehen auf individuellen und aktuellen Bedarf, oft Fallbesprechungsansätze unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Aspekte

Erfahrungen der Kooperation zum Kinderschutz im Wartburgkreis Resümee: Bedeutung von Handlungsschritten und Checkliste zur Erkennung von Risikofaktoren und gewichtigen Anhaltspunkten für Gefährdungen für Kolleginnen und Kollegen Notwendigkeit weiter führender Veranstaltungen und Prozessbegleitung Unsicherheiten im Erziehungsauftrag der Schule und beim Thema Hausbesuch Handlungsschritte und Checkliste = „Grundgerüst“! Wichtig für Kolleg/-innen, die damit noch nicht zu tun hatten bzw. dafür, bestimmte Bereiche der Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten nicht zu übersehen!

Zum Thema Hausbesuch „Der Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule dienen insbesondere Elternsprechstunden, Elternsprechtage, Hausbesuche, Klassenelternversammlungen und klassenübergreifende Elternversammlungen.“ (§ 31 Abs. 5 ThürSchulG) Sehr unterschiedliche Verfahrensweise hierzu in den Schulen, auch Unsicherheiten Hausbesuche = sonstige schulische Aufgabe nach Staatssekretär K. Eberhardt 2006 - 3. Netzwerktreffen Serviceagentur „Ganztägig lernen“ (unteilbare Lehrerdienstaufgabe)

Zum Thema Hausbesuch „Grundsätzlich sind alle Formen der partnerschaftlichen Elternarbeit ein bedeutender Resilienzfaktor für die kindliche Entwicklung. Der Austausch über das Kind, die Vernetzung von Professionellen und die Akzeptanz von institutionellen Bildungsangeboten in der Familie sind einflussreiche Faktoren, die Entwicklungsrisiken und Entwicklungsgefährdungen mindern bzw. kompensieren können.“ (Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre, S. 163)

In eigener Sache: Fortbildungsangebote In Kooperation zwischen TKM, TMSFG und ThILLM: Ausbildung von erfahrenen Fachkräften nach § 55 a ThürSchulG im Schulamtsbereich Ausbildung aller Beratungslehrer/-innen in Thüringen bis Dezember 2011 Abrufangebote zum Thema Kinderschutz über das ThILLM durch das TMSFG