Abschließende Beurteilung einer Verhandlungslösung und das ökonomische Grundmodell des Umwelthaftungsrechts Ressourcenökonomie
Verhandlungslösung Bereits identifizierte Schwächen Zuordnung von Eigentumsrechten beeinflusst Lage der GVK und GSK Bilaterales Monopol und Problem der Ausbeutung Weitere Probleme Das Trittbrettfahrerproblem Das Transaktionskostenproblem
Trittbrettfahrerproblem Laissez faire Regel (Verursacher ist Eigentümer) Viele Geschädigte Reduktion wird als öffentliches Gut empfunden Der einzelne Geschädigte nimmt Trittbrettfahrerposition ein – beteiligt sich nicht an Kompensation Ergebnis: keine kollektive Aushandlung Gefangenendilemma
Transaktionskostenproblem Ökonomische Grundmodell Von den Grenzkosten zu den Vollkosten Definition der Transaktionskosten Bestimmungsgründe der Transaktionskosten Konsequenzen fixe Transaktionskosten variable Transaktionskosten
Das Grundmodell
Das Grundmodell
Das Grundmodell
Das Grundmodell Minimum
Das Grundmodell GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GVK X
Transaktionskosten Kosten der Organisation des Gütertausches zwischen zwei Produktions- oder einer Produktions- und der Konsumstufe. Kostenarten Such-, Anbahnungs-, Informations-, Zurechnungs- Verhandlungs-, Entscheidungs-, Vereinbarungs- Abwicklungs-, Absicherungs-, Durchsetzungs- Kontroll-, Anpassungs- und Beendigungskosten
Transaktionskosten Ex ante (bevor die Transaktion ausgeführt wird) Informationsbeschaffungskosten (z. B. Informationssuche über potenzielle Transaktionspartner) Anbahnungskosten (z. B. Kontaktaufnahme) Vereinbarungskosten (z. B. Verhandlungen, Vertragsformulierung, Einigung) Ex post (nachdem die Transaktion ausgeführt wurde) Abwicklungskosten (z. B. Maklercourtage, Transportkosten) Kontrollkosten (z. B. Einhaltung von Termin-, Qualitäts-, Mengen-, Preis- und Geheimhaltungsabsprachen, Abnahme der Lieferung) Änderungskosten/Anpassungskosten (z. B. Termin-, Qualitäts-, Mengen- und Preisänderungen)
Fixe Transaktionskosten GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GVK X
Fixe Transaktionskosten GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GVK X Ressourcenverbrauch der fixen Transaktionskosten beeinflusst nicht Lage des sozialen Optimums
Fixe Transaktionskosten GVK GSK VK+SK X SK+VK Transaktionskosten können Einigungen von Teilgruppen zu Lasten Dritter zur Folge haben Zuordnung der Eigentumsrechte ist von der Höher der Transaktionskosten abhängig
Variable Transaktionskosten – Laissez Faire Prinzip GVK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GTK GVK X
Variable Transaktionskosten – Verursacherprinzip GSK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GTK GVK X
Variable Transaktionskosten – Vergleich GVK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK GTK GVK X
Variable und fixe Transaktionskosten – Vergleich GVK + GTK GVK GSK VK+SK SK+VK GSK Bei Mengenumlage der fixen Transaktionskosten kann Seite mit variablen Transaktionskosten vorteilhafter sein GTK GVK Optimum berücksichtigt nicht fixe Transaktionskosten X
Haftungsrecht Internalisierungsstrategie Formen Verschuldungshaftung Gefährdungshaftung
Haftungsrecht Verschuldungshaftung Gefährdungshaftung Emittent muss den Geschädigten entschädigen, wenn er die im „Verkehr erforderliche Sorgfalt hat vermissen lassen“ und der Geschädigte dadurch zu Schaden kam Emittent haftet für jeden Schaden den er verschuldet hat verschuldungsunabhängig Dominiert im Umweltrecht
Externalität Unilaterale Externalität Nur der Verursacher kann wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen treffen Geschädigter hat keine Einfluss auf Schadenshöhe Dominiert im Unweltrecht Bilaterale Externalität Der Geschädigte hat Einfluss auf die Schadenshöhe Schadensminderungspflicht Verkehrsunfall
Verschuldungshaftung Was ist Verschuldung? Annahmen: Staatliche Norm Norm entspricht gesellschaftlichem Optimum Normverstoß: Vermeidungskosten und Schadenskosten werden fällig Normunterschreitung: nur Vermeidungskosten Keine Transaktionskosten
Verschuldungshaftung GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Verschuldungshaftung GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Verschuldungshaftung mit Transaktionskosten GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Gefährdungshaftung – Verursacher muss immer kompensieren! GVK GSK VK+SK SK+VK GSK SK VK GVK X Norm
Probleme der Gefährdungshaftung Kollektives Versagen auf der Seite der Geschädigten Transaktionskosten Anspruch wird nicht durchgesetzt Verschiebung des Optimums nach rechts (Erhöhung der optimalen Emission) Verteilungsfolgen Grenzvermeidungskostenfunktion verschiebt sich tendenziell nach rechts durch Einkommens- und Nachfrageeffekt Grenzschadensfunktion steigt an, da höheres Einkommen zu einer höheren Zahlungsbereitschaft für Schadensvermeidung führt