IX. Prinzipien Christlicher Sozialethik III:

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 Präsentation transkript:

IX. Prinzipien Christlicher Sozialethik III: Subsidiarität und Nachhaltigkeit

1. Subsidiarität 1.1 Ursprung und Formulierung in der Enzyklika Quadragesimo anno Pius XI. (1922-1939) 1931: Enzyklika Quadragesimo anno Oswald v. Nell-Breuning einer der wichtigsten Autoren der Enzyklika

1. Subsidiarität 1.1 Ursprung und Formulierung in der Enzyklika Quadragesimo anno Gesellschafstdiagnose der Enzyklika: „In Auswirkungen des individualistischen Geistes ist es so weit gekommen, dass das einst blühend und reichgegliedert in einer Fülle von verschiedenartigen Vergemeisnchaftungen entfaltete menschliche Gesellschaftsleben derart zerschlagen und nahezu ertötet wurde, bis schließlich fast nur noch die Einzel-menschen und der Staat übrigblieben“ (78)

Subsidiarität als Antwort: „ Subsidiarität als Antwort: „...so muss doch allzeit unverrückbar jener höchst gewichtige sozialphilosophische Grundsatz festgehalten werden...: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen werden und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen“ (Nr. 79).

1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (1.) Der Einzelmensch ist letzter Bezugspunkt des Sozialen. (gegen jede Hypo- stasierung des Sozialen)

1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (2.) Subsidiarität meint mehr als Delegation und Dezentralisierung. Die Kompetenzen stehen den oberen Instanzen erst gar nicht zu.

Kom-petenz-anma-ßungs-verbot Hilfs-gebot 1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (3.) Zwei Prioritätenregeln: Kom-petenz-anma-ßungs-verbot Hilfs-gebot

1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (4.) Das Hilfsgebot Das Hilfsgebot verpflichtet auf einer ersten Stufe die Gemeinschaften zum Dienst am Einzelmenschen. Auf einer zweiten Stufe enthält es die Forderung, dass die je größeren und übergeordneten Sozialgebilde im Dienst der kleineren und untergeordneten zu stehen haben.

1. 2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (5 1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (5.) Das Komptenzanmaßungsverbot Das Kompetenzanmaßungsverbot enthält ebenfalls zwei Stufen: Verbot, dem Einzelnen Kompetenzen zu entziehen Verbot, der kleineren sozialen Einheit Kompetenzen zu Gunsten der größeren zu entziehen Prinzip der Parteinahme für unten

1. 2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (6 1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (6.) Stärkung der Intermediarität Das Subsidiaritätsprinzip enthält die Forderung nach der Stärkung intermediärer gesellschaftlicher Strukturen zwischen Einzelmensch, Staat und Markt.

Die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ist eine Frage der Gerech- 1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (7.) Gerechtigkeit und Klugheit Die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ist eine Frage der Gerech- tigkeit und der Klugheit

1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (8.) Metaregel In Konflikten gilt die Metaregel: jeweils die soziale Einheit ist zu stärken, die der Einzelperson am meisten zu dienen vermag.

1.2 Dimensionen des sozialethischen Prinzips (9.) Befähigung Ohne Beachtung der Befähigung kommt es zu Missdeutungen des Subsidiaritätsprinzips.

Subsidiaritätsprinzip

2. Nachhaltigkeit

2. Nachhaltigkeit 2.1 Grundlagen Biblischer Schöpfungsglaube: Die Welt als das „Haus des Lebens“ Menschen tragen Verantwortung für das „Haus des Lebens“ Sonderstellung des Menschen als sittlichem Subjekt - nicht gegen die Eigenwertigkeit der Natur gerichtet Verantwortung gegenüber der Welt und den Mitgeschöpfen

2.2 Definition Nachhaltigkeit Nachhaltige Entwicklung (sustainable development) bedeutet, dass die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, das Streben nach wirtschaftlichem Wohlstand und nach sozialer Gerechtigkeit als sich wechselseitig bedingende Größen verstanden und angestrebt werden.

2.2 Definition Nachhaltigkeit

2.3 Nachhaltige Entwicklung als Aushandlungsprozess Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung hebt die Konflikte zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialer Gerechtigkeit nicht auf, sondern regt eine Gesamtperspektive an, um ethische begründete und ausgewogene Zuordnungen auszuhandeln und Suchprozesse für innovative Lösungen anzuregen.

2.4 Nachhaltige Entwicklung und die klassischen Sozialprinzipien (1) Personalität und nachhaltige Entwicklung Sicherung der personalen Entfaltungsmöglichkeit und Menschenrechte Ökologisch aufgeklärte Anthropozentik Begründung in der Würde des Menschen und seiner Fähigkeit zum verantwortlichen Handeln

2.4 Nachhaltige Entwicklung und die klassischen Sozialprinzipien (2) Solidarität und nachhaltige Entwicklung Nachhaltige Entwicklung setzt globale Solidarität voraus Weltweite „Gemeinverstrickung“ fordert solidarische nachhaltige Entwicklung

2.4 Nachhaltige Entwicklung und die klassischen Sozialprinzipien (4) Subsidiarität und nachhaltige Entwicklung Subsidiäre nachhaltige Entwicklung Lösungen „von unten“ (gegen Ökodiktatur) Einbezug zivilgesellschaftlicher Kräfte Regionale Eigenständigkeit

2.5 Konkrertisierungen Der Natur dürfen nur so viele nachwachsende Rohstoffe entnommen werden, wie sie regenerieren kann Es dürfen nur so viele Schadstoffe ausgestoßen werden, wie die ökologischen Systeme regenerieren können Der Verbrauch nicht nachwachsender Ressourcen muss kompensiert werden

2.5 Konkrertisierungen Das Zeitmaß der menschlichen Eingriffe muss dem Zeitmaß der natürlichen Prozesse entsprechen Wirtschaftliche Entwicklung und Umweltverbrauch müssen entkoppelt werden