AGTK Wehrend Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester Organisation des Besamungswesens und Aufbau.

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AGTK Wehrend Vorlesung: Andrologie und instrumentelle Samenübertragung Wintersemester 2006/7, 7. Fachsemester Organisation des Besamungswesens und Aufbau einer Besamungsstation

AGTK Wehrend Besamungsstation eine Einrichtung, in der männliche Zuchttiere zur Gewinnung, Behandlung und Abgabe von Samen zur künstlichen Besamung gehalten werden - bedarf einer staatlichen Betriebserlaubnis - unterliegt der staatlichen Überwachung auf - züchterischem Gebiet - veterinärhygienischem Gebiet Träger kann sein: - Besamungsgenossenschaft - GmbH - Privatperson - eingetragener Verein - usw. Trend: internationale kommerzielle Organisationen

AGTK Wehrend Besamungsorganisation - Organisationen, die Besamung regeln - können Träger von Besamungsstationen sein - entwickelt aus den Bullenhaltungsorganisationen Besamungserlaubnis - bezieht sich auf das männliche Zuchttier - ist individuell Anforderungen: - Zuchttier (eingetragen in Zuchtbuch oder Zuchtregister) - gesicherte Abstammung und Identität - gesundheitliche Mindestanforderungen - Mindestanforderungen an den Zuchtwert

AGTK Wehrend Entschluss eine Besamungsstation zu eröffnen Bedarf einer tierzuchtrechtlichen Anerkennung als Besamungsstation Bedingungen: - räumliche Vorraussetzungen - apparative Vorrausetzungen - personelle Vorrausetzungen - männliche Zuchttiere Anerkennung/Zulassung: - nationale Zulassung - EU-weite Zulassung

AGTK Wehrend Anerkennung/Zulassung Besamungserlaubnis für die individuellen Tiere Abgabe und Auslieferung des Spermas an Berechtigte Durchführung der Samenübertragung durch berechtigte Personen Dokumentation - Besamungstechniker - Eigenbestandsbesamer - Tierarzt Samenverwendungsnachweis Verordnung über die Untersuchung männlicher Zuchttiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis (Besamungserlaubnisverordnung)

AGTK Wehrend Aufbau einer Besamungsstation Folgende Funktionsbereiche: - Haltung der männlichen Zuchttiere - Samengewinnung - Laborbereich - Spermadepot - Verwaltungsbereich Bei Pferdebesamungsstationen teilweise auch Inseminationsbereich, wo die Gaststuten stehen und besamt werden. gehört definitionsgemäß nicht zur Besamungsstation, daher strikte räumliche und funktionelle Trennung

AGTK Wehrend Bereich Samengewinnung - überdacht - Bodenbelag trittsicher - Wandbeschichtung wasserabweisend - ausreichend groß (Pferd: Grundfläche 6 x 6 Meter) - Boden und Wände leicht zu reinigen und desinfizieren - rückstaugeschützter Wasserabfluss

AGTK Wehrend Bereich Labor - separat von der Samenentnahme (meist direkt benachbart) - Arbeitseinheiten für Samen- untersuchung, -verdünnung, -konfektionierung - bei Arbeiten mit flüssigem Stickstoff ausreichende Belüftung Beispiele für die apparative Ausstattung: - Mikroskop mit Heiztisch - Zentrifuge - Wasserbad - Abfüll- und Dosierungsvorrichtungen - Heißluftsterilisator

AGTK Wehrend Bereich Haltung der männlichen Zuchttiere - räumlich getrennt von anderen Bereichen - keine offenen Luftverbindungen zu anderen Stallungen - keine anderen Tierarten - keine kreuzenden Wege auf dem Weg zum Absambereich räumlich getrennter Quarantänebereich

AGTK Wehrend Bereich Spermadepot - ausreichende Lüftung - Unfallverhütungsvorschriften zum Umgang mit flüssigem Stickstoff

AGTK Wehrend Organisation der Vollblutpferdezucht - Fortpflanzung nur über Natursprung, daher gibt es keine Besamungsstationen sondern nur Hengstgestüte - Die Stuten kommen zur Bedeckung in das Gestüt. - Gefahr der Krankheitsübertragung und -verbreitung Beispiel:

AGTK Wehrend Kennzeichnung der Samenportionen - Vor der Samenübertragung überprüfen - dauerhafte Kennzeichnung - Land, in der die Portion gewonnnen/hergestellt wurde - Datum der Samengewinnung - Tierart - Rasse - Idendität des Spendertieres (Nummer, häufig auch Name) - Zulassungsnummer der Station

AGTK Wehrend Spermaversand in EU-Mitgliedstaaten Bedarf einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung - Daher zeitig Kontakt zum Veterinäramt aufnehmen - Bescheinigung gilt 10 Tage Voraussetzung für die Ausstellung der amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung: - Besamungsstation ist gem. RL 92/65/EWG zugelassen - Anforderungen gem. RL 92/65/EWG erfüllt - die Vatertiere sind gesund und unterliegen keinen Sperrmaßnahmen