Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht (BAFIN, Handelsüberwachung und Marktsteuerung) Potsdam Gruppe 5: Köhler und Hager.

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Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht (BAFIN, Handelsüberwachung und Marktsteuerung) Potsdam Gruppe 5: Köhler und Hager

Notwendigkeit einer Börse Börsenaufsicht Notwendigkeit einer Börse Unternehmen wollen Kapital für Investitionen Anleger wollen Rendite und Vorsorge  Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit führt zu Konsequenzen und wirkt sich auf andere Wirtschaftszweige aus  deshalb ist ein überzeugendes Überwachungs- und Verfolgungssystem erforderlich

 3 stufige Aufsicht 1) Börsen unterliegen der Aufsicht durch eine Bundesbehörde (Bafin) 2) staatliche Aufsicht erfolgt durch die oberste Landesbehörde (Börsenaufsichtsbehörde) 3) Aufsicht durch die Selbstverwaltungsorgane der Börse (+Handelsüberwachungsstelle)

Bund zentrale Aufsichtsfunktionen auf dem Gebiet des börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandels übertragen Aufgaben: Bekämpfung von Insidergeschäften Überwachung der Ad-hoc-Publizität Publizität bei Transaktionen von wesentlichen Beteiligungen an börsennotierten U.

Länder überwachen den Geschäftsverkehr an der Börse Aufsicht auf Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen (Rechtsaufsicht) sowie die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse und der Börsengeschäftsabwicklung (Handels- oder Marktaufsicht) zur Handelsaufsicht gehört: Aufsicht über den Börsenhandel, über die Handelsteilnehmer und über die elektronischen Hilfseinrichtungen der Börse

Selbstverwaltung Organ der Selbstverwaltung ist Börsenrat Wertpapierbörsen sind verpflichtet Handelsüberwachungsstellen einzurichten, die den Handel an der Börse und die Börsengeschäftsabwicklung überwachen Handelsüberwachungsstelle als Organ errichten → Funktion selbständig wahrnehmen Aufgaben der Handelsüberwachungsstellen: 1) Aufsichtsadressaten 2)Aufsichtsbereich 3)Aufsichtsgegenstand 4)Datenauswertung und Auffälligkeiten 5) Befugnisse

BAFIN - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ehemalige Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Versicherungswesen und Wertpapierhandel nun einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel und hat die Aufgaben der ehemaligen Aufsichtsämter - Bafin leistet wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzplatzes Deutschland und zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit

Organisation der Bafin 3 voneinander getrennte Organisationseinheiten (Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht)  “Aufsichtssäulen” + 3 Querschnittsabteilungen Hauptziel: die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems sichern 2 weitere Ziele daraus ableitbar: Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen sichern (Solvenzaufsicht) Kunden und Anleger in ihrer Gesamtheit schützen und Verhaltensstandards durchzusetzen, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren (Marktaufsicht) → gesetzeswidriges Handeln im gesamten Finanzbereich bekämpfen

Aufsicht der Banken Aufsicht gibt Banken Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben Ziele der Bankenaufsicht besteht darin, Missständen in Kreditwesen entgegenzuwirken, die: Sicherheit der den Institutionen anvertrauten Vermögenswerte gefährden ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können

Aufsicht der Versicherungen Ziele: die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und dabei vor allem sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind

Aufsicht der Wertpapieraufsicht Ziele: Transparenz und Integrität des Marktes sowie den Anlegerschutz zu gewährleisten Zentrale Aufgaben der Wertpapieraufsicht der Bafin: Bekämpfung von Insidergeschäften Ad-hoc-Publizität Kurs - und Marktpreismanipulation - Wertpapierverkaufsprospekt Verhaltensregeln und Organisationspflichten - Unternehmensübernahmen Finanzanalysen