Niedersächsisches Kultusministerium Referat 32 Stand: Mai 2009 1 Weiterentwicklung der zusammen- gefassten Haupt- und Realschule.

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Niedersächsisches Kultusministerium Referat 32 Stand: Mai Weiterentwicklung der zusammen- gefassten Haupt- und Realschule

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 32 Stand: Mai Entwicklung der Schulformen (Anzahl der öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft zu den Stichtagen , und ) Schulform GHS GHRS1715 HS HRS RS

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 32 Stand: Mai SchulformSchuljahr- gänge Mindest- größe (Zügig- keit) Schulen mit Unterschreitung der Mindestgröße Gesamt- anzahl der Schulen Anzahl in % aller Schulen der Schulform darunter Schulen mit Kom- biklassen in % aller Schulen der Schulform Grundschule 1 bis 41563,1522,81826 Hauptschule 5 bis ,7214,5465 Realschule 5 bis ,130,7440 Gymnasium 5 bis 10283,610,4223 IGS 5 bis ,900,028 KGS 5 bis 10413,100,032 Anmerkung: Die Daten beziehen sich auf die öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Stichtag Schulen mit Unterschreitung der Mindestgröße und kombinierten Klassen

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 32 Stand: Mai Weiterentwicklung der zusammengefassten Haupt- und Realschule Ziele: Erhalt des gegliederten Schulangebots vor Ort Verstärkte Profilierungs- und Differenzierungsmöglichkeiten für die Schulen Angebot eines differenzierten Unterrichtsangebots durch Fachlehrkräfte Erhalt der Stellvertretung für die Schulleitung auch bei Mindestzügigkeit Erhöhung der Durchlässigkeit aufgrund der organisatorischen und pädagogischen Zusammenarbeit der Schulzweige Förderung individueller Stärken von Schülerinnen und Schülern durch Teilnahme an unterschiedlichen Differenzierungsmaßnahmen Vermeidung von Schulwechsel bei Überweisungen zwischen Haupt- und Realschule

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 32 Stand: Mai Weiterentwicklung der zusammengefassten Haupt- und Realschule Zusammengefasste Haupt- und Realschulen werden drei- oder mehrzügig, mindestens aber zweizügig geführt entscheiden eigenverantwortlich über gemeinsamen Unterricht (Sjg. 5-8) erteilen in den Kernfächern nach Schulformen getrennten Unterricht unterrichten ab Schuljahrgang 9 schulformbezogen (Schwerpunktbildung) führen nach Schullaufbahnempfehlung bzw. Entscheidung der Eltern die Schülerinnen und Schüler als Haupt- oder Realschülerinnen und –schüler legen die jeweiligen Kerncurricula bei Erarbeitung schuleigener Lehrpläne und der Durchführung des Unterrichts zugrunde bewerten die Schülerleistungen schulformspezifisch

Niedersächsisches Kultusministerium Referat 32 Stand: Mai Weiterentwicklung der zusammengefassten Haupt- und Realschule Überlegungen zur Umsetzung: Schulen können entscheiden, ob und in welchen Fächern/Fachbereichen sie ab dem 5. Schuljahrgang gemeinsamen Unterricht erteilen (Ausnahme: Kernfächer). Die Teilnahme der Hauptschülerinnen und Hauptschüler am Unterricht mit erhöhten Anforderungen kann nach Beschluss der Klassenkonferenz erfolgen. Vorrangig im 8. Schuljahrgang erfolgt die Vorbereitung auf die Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10. In den Schuljahrgängen 9 und 10 erfolgt die schulformbezogene Schwer- punktbildung gemäß des jeweiligen schulformspezifischen Bildungsauftrags.