Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase
1. Belegverpflichtung
Belegverpflichtung Wenn in der E-Phase mit einer zweiten Fremdsprache neu begonnen wurde, muss sie in allen Halbjahren der Q-Phase belegt werden.
2. Einbringverpflichtung
Einbringverpflichtung 8 Leistungskurse (mind. 80 P.) (ein Lk muss eine fortgeführte Sprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein) 24 Grundkurse (mind. 120 P.)
Einbringverpflichtung Wenn in der E-Phase mit einer zweiten Fremdsprache neu begonnen wurde, müssen Q3 und Q4 eingebracht werden.
3. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung
Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung: Verweildauer 3, max. 4 Jahre in GOS Erfüllung der Sprachverpflichtungen Erfüllung der Belegverpflichtungen
Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung: mind. 18 (von 24) Grundkursen 5 P. + mind. 5 (von 8) Leistungskursen 5 P. + kein Kurs 0 P.
4. Abiturprüfung
Abiturprüfung 1. Prüfungsfach 2. 3. 4. 5. Leistungs-fach 1 Leistungs-fach 2 Grundkurs Grundkurs Grundkurs mündlich schriftlich schriftlich schriftlich mündlich oder Präsentation Landes-abitur Landes-abitur Landes-abitur oder Besondere Lernleistung Prüfungsfächer müssen sein: D, M, Fspr. oder Nawi oder Inf (nicht BLL) Prüfungsfächer müssen drei Aufgabenfelder abdecken, schriftliche Prüfungsfächer müssen zwei Aufgabenfelder abdecken Prüfungsfächer müssen seit E1 durchgängig belegt worden sein
4. Berechnung der Gesamtqualifikation
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mind. 300 Punkte – max. 900 Punkte Grundkurs-bereich 24 Grundkurse: mind. 120 Punkte (~ 5 Punkte) max. 360 Punkte Leistungskurs- bereich 8 Leistungskurse: mind. 80 Punkte (~ 5 Punkte x 2) max. 240 Punkte Abiturbereich- bereich 5 Prüfungsfächer: mind. 100 Punkte (~ 5 Punkte x 4) max. 300 Punkte