Neuordnung der industriellen Metallberufe Ausgangslage - Notwendigkeit der Neuordnung Zunehmende Bedeutung prozessorientierter Arbeitsformen (technische.

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 Präsentation transkript:

Neuordnung der industriellen Metallberufe Ausgangslage - Notwendigkeit der Neuordnung Zunehmende Bedeutung prozessorientierter Arbeitsformen (technische und organisatorische Anforderungen, Qualitätsmanagementsysteme) Wachsende Komplexität und Vernetzung der Technologien Kundenorientierte Dienstleistungen Abnehmende Attraktivität der 1987 erlassenen Ausbildungsberufe

Neuordnung der industriellen Metallberufe Ausbildungsberufe - Einsatzgebiete Anlagenbau Apparate- und Behälterbau Instandhaltung Rohrsystemtechnik Schweißtechnik Anlagenmechaniker/in (AM) Einsatzgebiete Feingerätebau Instandhaltung Maschinen- und Anlagenbau Produktionstechnik Industriemechaniker/in (IM) Einsatzgebiete Ausrüstungstechnik Feinblechbau Schiffbau Schweißtechnik Stahl- und Metallbau Konstruktionsmechaniker/in (KM) Einsatzgebiete Werkzeugmechaniker/in (WM) Formentechnik Instrumententechnik Stanztechnik Vorrichtungstechnik Einsatzgebiete Zerspanungsmechaniker/in (ZM) Drehautomatensysteme Drehmaschinensysteme Fräsmaschinen Schleifmaschinen Einsatzgebiete

Integrierte Vermittlung Neuordnung der industriellen Metallberufe Kern- und Fachqualifikation Neuordnung der industriellen Metallberufe Vergleich der Ausbildungsstrukturen VO 1987 3,5 Gemeinsame Kernqualifikationen ~ 21 Monate Berufsspezifische Fachqualifikationen ~ 21 Monate, inkl. Fachaufgaben im Betrieblichen Einsatzgebiet Integrierte Vermittlung 3 2 1

Neuordnung der industriellen Metallberufe Die gestreckte Abschlussprüfung Bearbeitungsstand November 2005 Detlef Helbrecht

Neuordnung der industriellen Metallberufe Neue Prüfungsstrukturen Neue Begriffe Gestreckte Prüfung Teil 1 Teil 2 Variante 1 „Betrieblicher Auftrag“ Variante 2 „Praktische Aufgabe“ Fachgespräch Auftrags- und Funktionsanalyse Fertigungstechnik Arbeitsauftrag

Neuordnung der industriellen Metallberufe Gestreckte Abschlussprüfung Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2 und wird über eine Erprobungsverordnung mit einer Befristung von fünf Jahren erprobt. Die bisherige Zwischenprüfung wird aufgewertet, indem ihr Ergebnis als Teil 1 mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Die rechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich wie bisher anzuwenden.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Die Prüfung bezieht sich auf die in der Ausbildungsordnung angegebenen Inhalte der ersten 18 Monate. Teil 1 der Abschlussprüfung wird daher an den bisherigen Zwischenprüfungsterminen, also im Frühjahr bzw. Herbst, durchgeführt. Schriftliche Aufgabenstellungen höchstens 120 Minuten Komplexe Arbeitsaufgabe insgesamt höchstens 10 Stunden Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* *Gesprächsphasen insgesamt höchstens 10 Minuten

Neuordnung der industriellen Metallberufe Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Die schriftlichen Aufgabenstellungen beinhalten: 40 Aufgaben in gebundener Form (Teil A) davon sind 5 abwählbar 6 Aufgaben dürfen nicht abgewählt werden (Pflichtaufgaben zur Mathematik und Technischen Kommunikation) 10 Aufgaben in ungebundener Form (Teil B) Die schriftlichen Aufgaben stehen in thematischen Zusammenhang zum Arbeitsauftrag Die Teilnehmer erhalten zur schriftlichen Prüfung Gesamt- und ggf. Teilzeichnungen

Neuordnung der industriellen Metallberufe Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Die Prüfungsphasen Planungsphase Beispiel: eine vorgegebene Auftragsänderung ist zu planen und zu dokumentieren, die Arbeitsschritte sind darzustellen  informieren  planen  entscheiden 0,5 h Durchführungsphase Beispiel: ein vorgegebener Auftrag ist nach Kundenvorgabe zu ändern 6 h Kontrollphase Beispiel: Ermittlung erforderlicher Messdaten und Korrektur der festgestellten Fehler  kontrollieren  bewerten  Qualität sichern 0,5 h Situative Gesprächsphase Beispiel: Erläutern der Sicherheitsvorschriften, Umgang mit Werkzeugen und Messmitteln, Vorgehensweise bei der Inbetriebnahme 10 min.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Bewertung Die Bewertung wird für die Phasen Planung–Durchführung–Kontrolle–situatives Gespräch vorgenommen Innerhalb der Phasen werden die Bewertungskriterien vom Prüfungsausschuss festgelegt oder die Empfehlungen des Fachausschusses werden übernommen bzw. ergänzt Beispiel Werkzeugmechaniker:

Neuordnung der industriellen Metallberufe Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereiche zum Ende der Ausbildung Auftrags- und Funktions-analyse Fertigungs- technik WiSo Arbeitsauftrag 4 Prüfungsbereiche 45 Minuten 105 Minuten Praxisbezogene Aufgabenstellung Beispiel ZM: Funktion eines technischen Systems beschreiben Fertigungsverfahren auswählen und unter Beachtung der Qualitätssicherung darstellen Wirtschaftl.und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen und beurteilen Variante 1: Betrieblicher Auftrag höchstens 18 / 21 Stunden Fachgespräch von höchstens 30 Minuten Variante 2: Praktische Aufgabe höchstens 18 Stunden; davon 7 Stunden Durchführungszeit * einschließlich begleitendes Fachgespräch von höchstens 20 Minuten Je 28 gebundene Aufgaben, davon 3 abwählbar sowie 8 ungebundene Aufgaben 15 gebundene 5 ungebundene Aufgaben * Vorbereitung 11 Std. ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses

...der Ausbildungsbetrieb entscheidet über die Prüfungsvariante Neuordnung der industriellen Metallberufe Varianten des Arbeitsauftrages Durch einen Arbeitsauftrag wird die Prozesskompetenz geprüft... ...der Ausbildungsbetrieb entscheidet über die Prüfungsvariante Variante 1: Betrieblicher Auftrag Konkreter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzgebiet des Prüflings Variante 2: Praktische Aufgabe Betriebsübergreifende, überbetrieblich entwickelte praktische Aufgabe

Instrumente zur Bewertung Neuordnung der industriellen Metallberufe Bewertungsinstrumente Betrieblicher Auftrag Variante 1 Betrieblichen Auftrag aus dem jeweiligen Einsatzfeld bearbeiten in höchstens 21Stunden z.B. Planung 2 Std. Ausführung 16 Std. Dokumentation 3 Std. Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen Instrumente zur Bewertung Grundlage für Fachgespräch max. 30 Min.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Betrieblicher Auftrag Organisation

aufgabenspezifischen Instrumente zur Bewertung Neuordnung der industriellen Metallberufe Bewertungsinstrumente Praktische Aufgabe Variante 2 Praktische Aufgabe vorbereiten, durch-führen u. nachbereiten in höchstens 18 Stunden davon Durchführung 7 Std. Dokumentation mit aufgabenspezifischen Unterlagen Instrumente zur Bewertung Beobachtungen der Durchführung begleitendes Fachgespräch max. 20 Min.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Gewichtung Schriftliche Aufgabenstellungen Abschlussprüfung Teil 1 Teil 2 Komplexe Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* 4 Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag Varianten Auftrags und Funktions-analyse Fertigungs-technik WiSo 10% 40% 60% 50% 20%

Neuordnung der industriellen Metallberufe Bestehensregelung Abschlussprüfung Teil 1 Komplexe Arbeitsaufgabe Arbeitsaufgabe einschließlich begleitender situativer Gesprächsphasen* Schriftliche Aufgabenstellungen 40% Abschlussprüfung Teil 2 4 Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen Arbeitsauftrag Betrieblicher Auftrag oder praktische Aufgabe Auftrags- und Funktions-analyse Fertigungs-technik WiSo 50% 20% 20% 10% 60% mindestens ausreichende Leistungen Σ mindestens ausreichende Leistungen; in zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen - im dritten Prüfungsbereich keine ungenügenden Leistungen

Neuordnung der industriellen Metallberufe Gestreckte Abschlussprüfung Prüfungsteil 1 Prüfungsteil 2 3,5 Arbeitsauftrag / Varianten: Betrieblicher Auftrag oder praktische Aufgabe Handlungsorientierte Aufgaben 3 Berufsspezifische Fachqualifikationen ~ 21 Monate, inkl. Fachaufgaben im Betrieblichen Einsatzgebiet 2 Komplexe Aufgaben Integrierte Vermittlung 1 Gemeinsame Kernqualifikationen ~ 21 Monate Anrechnung Inhalte der ersten 18 Monate /Prüfungsteil 1

Beginn der Ausbildung 1. August 2006 Neuordnung der industriellen Metallberufe Termine Neuordnung der industriellen Metallberufe Vergleich der Ausbildungsstrukturen 3,5 Teil 2 der AP Winter 2009 Prüfungstermine: 3 AP1F08 Teil 2 der AP Winter 2008 AP2W07 2 AP1H07 Teil 1 der AP Frühjahr 2008 AP2S07 Teil 1 der AP Herbst 2007 Regulär 3,5 Jahre Verkürzt um 12 Monate 1 AP1F07 S: 28.03.06 AP1F06 P: 29.03. – 06.04.06 Beginn der Ausbildung 1. August 2006

Neuordnung der industriellen Metallberufe Fragen und Antworten Wann wird das Prüfungsergebnis festgestellt? Das Prüfungsergebnis wird nach Beendigung von Teil 2 festgestellt. Wie bisher teilt die IHK dem Prüfling unverzüglich mit, ob er die Prüfung bestanden hat. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling unmittelbar nach Durchführung von Teil 1 eine schriftliche Bescheinigung.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Fragen und Antworten Was ist, wenn der Prüfling nicht bestanden hat? Fehlen nur wenige Punkte zum Bestehen, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung erfolgen. Sie ist in der jeweiligen Ausbildungs-verordnung geregelt. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur für die schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 möglich. Sie sollte höchstens 15 Minuten betragen und muss die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichten.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Fragen und Antworten Wann können die Prüfung oder einzelne Prüfungsteile wiederholt werden? Da beide Prüfungsteile eine Einheit darstellen, wird das Endergebnis nach Teil 2 festgestellt. Bei Nichtbestehen kann der Prüfling die Prüfung zweimal wiederholen, wobei mindestens ausreichende Leistungen in den einzelnen Prüfungsteilen bzw. Prüfungsbereichen anerkannt werden können. Darüber entscheidet im Einzelnen der Prüfungsausschuss gemäß der Prüfungsordnung der IHK. Fehlt der Auszubildende bei einem Prüfungsteil bzw. Prüfungsbereich, kann er diesen beim nächsten Prüfungstermin nachholen.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Fragen und Antworten Kann Teil 1 vor Absolvierung von Teil 2 wiederholt werden? Nein, da noch kein Gesamtergebnis vorliegt. Teil 1 kann nur wiederholt werden, wenn der Prüfling in Teil 1 weniger als 50 Punkte erreicht hat, in Teil 2 aber mindestens 50 Punkte und die Prüfung insgesamt nicht bestanden ist. Die Wiederholung von Teil 1 erfolgt dann zum nächste Prüfungstermin.

Neuordnung der industriellen Metallberufe Ansprechpartner Prüfungsorganisation: Detlef Helbrecht Tel.: 0511/ 3107- 355 Prüfungen: Andrea Winkler Tel.: 0511/ 3107- 250 Arnela Haskic Tel.: 0511/ 3107- 389 Ausbildungsberatung: Dieter Lammers Tel.: 0511/ 3107- 286 Gerhard Sieberts Tel.: 0511/ 3107- 251 ausbild.3@hannover.ihk.de