Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 1
Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 2 2
§ 17 Das Ministerium für Soziales und Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung … bauliche Anforderungen an Einrichtungen … Anforderungen an Leitung, Fachkräfte und sonstige in der Einrichtung tätige Personen … Form der Mitwirkung Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 3
Einrichtungenmindestbauverordnung bisher: 36 Paragrafen neu: 17 Paragrafen Bauliche Anforderungen gerichtet auf Konzeption der Einrichtung Keine Änderungen bei Anforderungen an Größe der Zimmer – 1 Person = 12 qm, 2 Personen = 18 qm neu: Regelungen für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen (§ 12) Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 4
Einrichtungenpersonalverordnung bisher: 13 Paragrafen neu: 11 Paragrafen wichtigste Änderung: Aufnahme von Berufsabschlüssen zur Fachkraftanerkennung in den einzelnen Einrichtungstypen hier besonders: Heilerziehungspfleger in Einrichtungen der Pflege von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen Hauswirtschaftskräfte mit Qualifikation Präsenzkraft in Einrichtungen der Vierten Generation Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 5
Einrichtungenmitwirkungsverordnung bisher zweistufiges System (Beirat, Fürsprecher) Neu: dreistufiges System (Beirat, Bewohnerversammlung, Fürsprecher) Mitarbeit im Beirat auch durch Ehrenamtliche geregelt, so auch Vertreter des Landesseniorenbeirates oder anderer Interessenverbände Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 6
Inkrafttreten in den nächsten Wochen Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 7
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Verordnungen zum Einrichtungenqualitätsgesetz M-V Herbsttagung Landesseniorenbeirat 8