Planungsaufgabe eines Schulver- waltungsamtes - zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten Rainer Westers FDL Schule, Sport, Kultur Stadt Emsdetten.

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Planungsaufgabe eines Schulver- waltungsamtes - zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten Rainer Westers FDL Schule, Sport, Kultur Stadt Emsdetten

Aufgabe der Gemeinden im Bereich „Schule“: Die Gemeinden sind Träger der öffentlichen Schulen und zuständig für die sogenannten „äußeren Schulangelegenheiten“. Seite 2 von 13

Äußere Schulangelegenheiten sind: Bereitstellung und Unterhaltung der Schulgebäude Sachausstattung, die sich am Stand der Technik orientiert Einsatz der Schulsekretärinnen Einsatz der Schulhausmeister Kosten der Lernmittelfreiheit Schülerbeförderung Schulentwicklungsplanung Seite 3 von 13

Was ist denn eigentlich Schulentwicklungsplanung? Seite 4 von 13

„Ja, mach‘ nur einen Plan und sei ein großes Licht, und mach dann noch ‘nen zweiten Plan - geh‘n tun sie beide nicht!“ Bert Brecht Das Lied von der Unzulänglichkeit menschlichen Strebens Seite 5 von 13

§ 80 Schulgesetz Gemeinden ... sind, soweit sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungs- planung zu betreiben ... Seite 6 von 13

Oder salopp gesagt: Es kommt nur darauf an die richtige Schule, zur richtigen Zeit, in der richtigen Größe, am richtigen Ort vorzusehen. Seite 7 von 13

Worum geht es im Grundsatz? Abstecken des äußeren Rahmens für zukünftige Entwicklungen, um die sich daraus ergebenden notwendigen baulich-räumlichen und organisatorischen Maßnahmen einzuleiten. Schulentwicklungsplanung ist also Standort- und Versorgungsplanung! Seite 8 von 13

Gibt es eine Planungsverpflichtung? Schulentwicklungsplanung ist in NRW anlassbezogen vorgeschrieben! aber: Durch den Handlungsdruck, rechtzeitig auf Entwicklungen reagieren zu müssen (aktuell: Demografie, auch PISA und IGLU), besteht eine faktische Planungsverpflichtung. Seite 9 von 13

Ziele der Schulentwicklungsplanung vollständiges Angebot an Bildungsgängen und Schulabschlussmöglichkeiten (am Bedarf der Gemeinde orientiert), wohnortnahe Schulversorgung, Reduzierung von Konkurrenz zwischen Schulformen (nicht von Schulen), bedarfsgerechte Schulentwicklung, Berücksichtigung qualitativer Aspekte der Schulentwicklung, ökonomische Maßnahmeplanung. Seite 10 von 13

Kooperationspartner im Aufstellungsverfahren: Einwohnermeldeamt (differenzierte Bevölkerungsstatistik), Planungsamt (Infrastrukturanalysen, Flächennutzungsplanung), Hochbau (technische Bewertung der Schulbausubstanz), Jugendamt ( u. a. Kindergartenstatistik, Planung Betreuungsangebote), Ordnungsamt (Schulwegsicherheit), Sportamt (Sportstättenbedarfsplanung) Nachbarkommunen (überörtliche Abstimmung). Seite 11 von 13

Aufbau des Schulentwicklungsplanes: Datenerhebung und Analyse demographische Grunddaten (nach Alter, Geschlecht, Nationalität), Grunddaten für jahrgangsweise Schülerzahl- prognose, Raumangebot der Schulen, Daten zur Struktur der Erwerbstätigkeit, Sozialstruktur (Ein-Eltern-Familien!), Elternwahlverhalten; Übergangsquoten ... Prognose Hochrechnung der Schülerzahlen, demographische Entwicklung, erwartete Wanderungseffekte, Schulraumbedarf ... Maßnahmeplanung z. B. Sicherung des bestehenden Schulangebotes, Gründung, Auflösung oder Änderung von Schulen, Teilnahme an Schulversuchen ... Seite 12 von 13

Fazit zum Abschluss: Die klassische Schulentwicklungsplanung befindet sich in einem notwendigen Umbruch: Zur bisherigen rein quantitativen Planung gehört notwendig eine qualitative Planung. Das ist der Ansatzpunkt für den gemeinsamen Weg mit der Jugendhilfeplanung. Gleiche Zielgruppen und Übereinstimmung bei den Zielen (Bildung) verlangen nach Methodiken und Techniken zur gemeinsamen Zielumsetzung, aber auch zur Feststellung von Abgrenzungen. Seite 13 von 13