Informationsveranstaltung

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung 18. April 2017 Informationsveranstaltung Unternehmenspräsentation SecuRat Die Versicherungsmakler GmbH

1. Unisex-Tarife- Was bedeutet das für mich? A G E N D A Agenda 1. Unisex-Tarife- Was bedeutet das für mich? 2. Rentenbeginn ab 67 3. Arbeitskraftabsicherung

Das Urteil des EuGH Die bisherige Gender-Richtlinie: Die Gender-Richtlinie fordert die Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Gütern und Dienstleistungen. Regelung für Versicherungen (Artikel 5): Absatz 1 (grundsätzlich): Verbot der Berücksichtigung des Faktors „Geschlecht“ bei Prämien-/Leistungskalkulation Absatz 21 (Ausnahmen): Der nationale Gesetzgeber kann Differenzierungen nach Geschlecht bei der Prämien-/ Leistungskalkulation zulassen, sofern diese ausreichend statistisch nachweisbar sind. Zum 21.12.2012 sollte eine Überprüfung durch die Mitgliedsstaaten erfolgen, ob die Abweichung von der Geschlechtsneutralität noch gerechtfertigt ist. EuGH-Urteil vom 01.03.2011: Ausnahme (Artikel 5, Absatz 2) ist formell zum 21.12.2012 ungültig, da diese ohne zeitliche Befristung im Widerspruch zur grundsätzlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann steht. Das Ergebnis: Unisex-Tarife für Neuverträge ab 21.12.20122. Ab dann dürfen Versicherer nur noch geschlechtsunabhängig kalkulieren. 1 Umsetzung von Absatz 2 in deutsches Recht mit §20 Abs. 2 AGG 2 Ergibt sich aus der EU-Leitlinie vom 22.12.2011, wonach das Urteil nur für Neuverträge ab 21.12.2012 gilt. © Allianz Deutschland

Auswirkungen des Unisex-Urteils Ein Kurzportrait A G E N D A Das Unisex-Urteil fordert einen gleichen Beitrag bei gleicher Leistung für Frauen und Männer für Neuabschlüsse ab 21.12.2012. Für die Produktkalkulation bedeutet dies, dass geschlechtsspezifische Merkmale (z.B. höhere Lebenserwartung bei Frauen) nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Betroffen sind Kranken-, Leben-, Unfall-, Kfz-Versicherung Keine Auswirkungen auf den Bestand Alle versicherten Risiken sind weiterhin abdeckbar 4

Unisex in Zahlen Beispiel: Mann, Direktversicherung Allianz Klassik, 100 Euro monatlicher Beitrag Kalkulation Unisex (ab 21.12.2012) Kalkulation Bisex (bis 20.12.2012) Eintrittsalter Garantierente Gesamtrente1 30 166,24 € 291,48 € 173,68 € 304,52 € 40 112,24 € 165,80 € 117,52 € 173,59 € 50 64,15 € 81,58 € 67,31 € 85,61 € Gerade männliche Mitarbeiter können sich bis zum 20.12.2012 noch hohe Vorteile sichern! 1 Tarif StRS1/ RL4TS, TB:U, Überschussverwendung Tarifbonus / Zusatzrente. Die in diesen Werten enthaltene Beteiligung an den Überschüssen und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) kann nicht garantiert werden. © Allianz Deutschland

Auswirkungen des Gerichtsurteils auf die Beiträge Männer Frauen Vorsorgebereich Veränd. ca. in % Altersvorsorge1  +5-6 %  - 2-3 % Hinterbliebenenvorsorge - 6-8 % + 30-55 % Berufsunfähigkeitsvorsorge + 2-8 % - 1-5 % Gesundheitsvorsorge + 15-35 % - 0-15 % Pflegevorsorge + 30-40 %

Rente ab 67 – Anhebung der Regelaltersrente 1951 1947 1948 1949 1950 1954 1953 1952 Geburtsjahr Anhebung Monate Rente mit 65 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 1 2 3 4 5 6 7 8 1955 1956 2020 2021 9 10 1959 1957 1958 1962 1961 1960 2022 2023 2024 2025 2026 2027 11 12 14 16 18 20 1963 1964 2028 2029 22 24 1964 u.Jünger

Ohne Abschläge in Rente mit 65 mit der Regelaltersrente: vor 1947 geborene Versicherte nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren mit der Altersrente für langjährig Versicherte: vor 1949 geborene Versicherte nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (alle rentenrechtlichen Zeiten) mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte: (Rentenbeginn ab 2012) alle Versicherten nach Erfüllung der neuen Wartezeit von 45 Jahren (Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten)

Vorgezogene Altersrente - Wann kann ich gehen und mit welchen Abschlägen? Geburtsjahr Rente mit 65 im Jahr Abschlag bei Inanspruch-nahme mit 63 Abschlag bei Inanspruch-nahme mit 65 Geburtsjahr Rente mit 65 im Jahr Abschlag bei Inanspruch-nahme mit 63 Abschlag bei Inanspruch-nahme mit 65 1947 2012 7,2 % 0,0 % 1957 2022 10,5 % 3,30 % 1948 2013 7,2% 0,00 % 1958 2023 10,8 % 3,60 % 1949 2014 bis zu 8,1 % bis zu 0,9 % 1959 2024 11,4 % 4,20 % 1950 2015 8,4 % 1,20 % 1960 2025 12,0 % 4,80 % 1951 2016 8,7 % 1,50 % 1961 2026 12,6 % 5,40 % 1952 2017 9,0 % 1,80 % 1962 2027 13,2 % 6,00 % 1953 2018 9,3 % 2,10 % 1963 2028 13,8 % 6,60 % 1954 2019 9,6 % 2,40 % 1964 2029 14,4 % 7,20 % 1955 2020 9,9 % 2,70 % 1964 u.Jünger 2029 14,4 % 7,20 % 1956 2021 10,2 % 3,00 % Fazit: eine vorzeitige Inanspruchnahme mit 63 ist rechtlich möglich, aber gerade für jüngere Geburtsjahrgänge mit hohen Abschlägen versehen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei gesetzlich krankenversicherten Exkurs: Krankentagegeld gesetzl. KV Zahlung nach Wegfall Lohnfortzahlung (6 Wochen) für eine Dauer von max. 78 Wochen 70% des Brutto´s max. 90% des Netto´s maximiert auf Beitragsmessungsgrenze KV Auszahlung abzgl. Beträge RV, Alo und Pflege Max. Bruttoauszahlung € 2.677,50/ Monat ÜBERPRÜFUNG EIGENER ABSICHERUNG Unterstützung des IDW bei Schließung der Lücke: Zuschuss von 50% der Prämie; maximiert auf €30/ Monat

Headlines - Berufsunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko „Obwohl statistisch jeder vierte Arbeitnehmer lange vor der normalen Altersrente erwerbsgemindert wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine Absicherung für den Ernstfall.“ Alle Verbraucherzentralen NRW, Bayern, Rheinland Pfalz, 16.10.12 - Internetseite „Wen es erwischt, der ist meist doppelt gestraft. Zum einen durch die Krankheit, die das Leben grundlegend verändert. Zum anderen in finanzieller Hinsicht durch den Ausfall des Einkommens.“ www.sueddeutsche.de – 16.05.08 „Angesichts des gegenwärtigen Niveaus vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen auf eigene Vorsorge, insbesondere darauf angewiesen, für diesen Fall durch den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Die Alternative, Sozialhilfe zu beziehen oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauchen,..., ist diesem Personenkreis nicht zumutbar.“ Urteil Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 (BVerfG, 1 BvR 2027/02, Abs. 39)

Ich bin doch gesetzlich versichert! Aber i. d. R. nicht gegen BU!* Vollständig erwerbsgemindert sind ... Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Teilweise erwerbsgemindert sind ... nach dem 01.01.1961 geborene Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes 3 bis 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Nicht erwerbsgemindert ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. * Bei Versicherten die nach dem 01.01.1961 geboren sind.

Welche Leistung bekomme ich denn aus der gesetzlichen EM-Rente? 3.000 € brutto Steuerklasse III 1 Kind EMR gem. Faustzahlen ermittelt: volle EMR = 32 % vom letzten Brutto, halbe EMR = 16 % vom letzten Brutto

Gründe für BU - Berufsunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko Psyche 31% Herz 11% Skelett 19% Gründe für Berufsunfähigkeit Krebs 15% Sonstiges 21% Unfall 3% Quelle: map-report Nr. 627-628

Wann und was leistet die BU-Versicherung? Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht ausüben kann. IDW unterstützt Ihre BU-Vorsorge mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der Prämie; maximiert auf € 50/ Monat Beispiel Betriebswirt, 29 Jahre 80% Schreibtischtätigkeit 2.000 € BU-Rente versichert bis zum 67. Lj. 139 € Bruttobeitrag 81 € zu zahlen

Beratungstage Persönliches Gespräch in Ihrem Unternehmen Vereinbarung eines Termins im Betrieb Prüfen und entscheiden Bausparvertrag RiesterRente Lebensversicherung Sparpläne Ihre persönliche Situation Betriebsrente vs. Sparverträge BU-Vorsorge