Aufgaben des MSDD aktuelle Regelungen in LSA zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.

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 Präsentation transkript:

Aufgaben des MSDD aktuelle Regelungen in LSA zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

MSDD Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst zum Schuljahr 2010/11 eingerichtet soll landeseinheitliches Vorgehen beim feststellen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs sichern soll mehr Objektivität sichern verändert die Perspektive bei der Feststellung gibt mehr Verantwortung in die Förderung der Schule führt Ergebnisse der Langzeitförderung zusammen sorgt für eine notwendige „Außensicht“

MSDD besteht aus sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften Kontingent von 320 LWS für MSDD gegenwärtig drei Standorte LBZ Halberstadt LBZ Tangerhütte LBZ Sehen Halle

MSDD Arbeitsgrundlage: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung

MSDD versteht sich als Vernetzungspartner Informationen der Schule außerordentlich wichtig dennoch muss MSDD auch das betroffene Kind und dessen Eltern sehen keine Entscheidungsvorbereitung nur auf Aktenlage

Feststellungsverfahren geregelt in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (FöVO) FöVO Anmeldung schriftlich an LVwA (Eltern oder Schule, bis 20.12.) LSchA beauftragt eine FöS, LK mit sonderpädagogischer Ausbildung erstellt Gutachten (MSDD und LK der Schulen) Gutachten enthält Vielfalt an Aussagen zum Lebens- und Lernumfeld, zu den Lernleistungsmöglichkeiten und Lernperspektiven bei Beschreibung notwendiger Rahmenbedingungen (päd. Bericht und ergänzende Erhebungen) Fachkommission ist in besonderen Einzelfällen hinzuziehen LVwA trifft abschließende Entscheidung zum Lern- und Förderort Eltern sind im Gesamtprozess einzubeziehen und haben Recht auf Mitwirkung Gutachten erhält die beschulende Schule

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 orientiert auf eine Kind-Umfeld-Analyse bei der Feststellung des Förderbedarfs klärt den Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf in Abgrenzung zur Behinderung

Bausteine des Feststellungsverfahrens 1. Antragstellung

Bausteine des Feststellungsverfahrens 2. fundierte Erhebungen zum Kind mit Schwierigkeiten in der Bewältigung des Schulalltages

Kind-Umfeld-Situation

Bausteine des Feststellungsverfahrens 3. Entscheidung der Schulbehörde/des LVwA

Feststellungsverfahren Antragstellung (Schule; Eltern) Antrag geht an MSDD Zum Antrag gehören: päd. Bericht der Schule (einschließlich Einbeziehung der Förderschullehrkraft der Schule; Nachweispflicht, dass Schule eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten genutzt hat), ggf. Gutachten anderer Institutionen, intensive Antragsprüfung durch MSDD; ggf. Gespräche und Ergänzungen an der Schule; Entscheidung, ob Antragsablehnung oder Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs Ergänzende Fragen zum Einzelfall, Beantwortung der ergänzenden Fragen durch gemeinsames Wirken von Schulen und MSDD; ggf, Hinzuziehung einer Förderschullehrkraft aus üamA-Bereich zur Zuarbeit über LSchA; Zusammentragen der Aussagen für das Entscheidungsdokument durch MSDD in Zusammenarbeit mit der Schule Vorlage des Gutachtens (Antragstellung, Beantwortung der ergänzenden Fragen, Entscheidungsdokument) beim LVwA LVwA trifft abschließende Entscheidung – erstellt Bescheid

im gegenwärtigen Verständnis Feststellungsverfahren Antrag und Antragsbearbeitung ergänzende Fragen Vorbereitung Entscheidungsdokument Entscheidung LVwA

Auf gutes Gelingen!