Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs- fragen aus der Facharbeit des IDW Entwurf IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW.

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 Präsentation transkript:

Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs- fragen aus der Facharbeit des IDW Entwurf IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW ES 8) (WPg Supplement 1/2010 und FN-IDW 1-2/2010)

2 Übersicht  Begriffliche Grundlagen  Auftragsannahme und Auftragsinhalt  Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit  Vorgehensweise zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit  Besonderheiten im Veräußerungsfall  Besonderheiten im Erwerbsfall  Berichterstattung und Dokumentation  § 27 WpÜG

3 Begriffliche Grundlagen (1)  Fairness Opinion Stellungnahme eines WP zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative  Kein Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten nach IDW S 1  WP wird als Sachverständiger unabhängig und eigenverantwortlich tätig

4 Begriffliche Grundlagen (2)  Finanzielle Angemessenheit gesetzlich nicht definiert der zu beurteilende Transaktionspreis liegt innerhalb einer Bandbreite von zum Vergleich herangezogenen Transaktionspreisen Beurteilung aus Sicht des Adressaten  Unternehmerische Initiativen Kauf, Verkauf von Unternehmen, wesentlichen Unternehmensteilen, Unternehmensanteilen oder von wesentlichen Vermögenswerten

5 Begriffliche Grundlagen (3)  Sinn und Zweck von Fairness Opinions Absicherung der Unternehmensorgane Dokumentation ihrer Entscheidungsgrundlagen Konformität unternehmerischen Handelns mit der „Business Judgement Rule“ gem. § 93 I 2 AktG Abbau von Informationsasymmetrien

6 Auftragsannahme und Auftragsinhalt (1)  Keine gesetzlichen Vorgaben für Erstattung und Inhalt von Fairness Opinions  Transaktion kann gesetzlichen Anforderungen unterliegen (z.B. Prüfung von Verschmelzungen gem. §§ 9 f. UmwG) ggf. Besonderheiten bei der Erstellung von Fairness Opinions im Zusammenhang mit bestimmten Transaktionen zu beachten  § 27 WpÜG

7 Auftragsannahme und Auftragsinhalt (2)  Fairness Opinions sind Stellungnahmen durch unparteiische Dritte  Kein Bestandteil der Transaktionsberatung  Berufsrechtliche Grundsätze zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beachten ggf. Besorgnis der Befangenheit

8 Auftragsannahme und Auftragsinhalt (3)  Bei der Beauftragung zu regeln Anlass der Beauftragung Festlegung des Leistungsgegenstands Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Auftraggebers Form und Umfang der Berichterstattung Regelung des Verwendungszwecks und Weitergabebeschränkungen Auftragsbedingungen, insb. Haftung

9 Auftragsannahme und Auftragsinhalt (4)  Bei Drittverwendung der Fairness Opinion hat WP im Auftragsverhältnis deutlich zu machen Fairness Opinion dient allein dem Auftraggeber zur Unterstützung der eigenverantwortlich handelnden Unternehmensorgane zugrunde liegende Informationen weder geprüft noch prüferisch durchgesehen finanzielle Angemessenheit richtet sich nach Ausführungen des IDW ES 8 keine Handlungsempfehlung im Zusammenhang mit der Transaktion umfasst nicht die Beurteilung einer durch den Auftraggeber verfassten Stellungnahme

10 Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit (1)  Finanzielle Angemessenheit wird aus Sicht des Adressaten der Fairness Opinion beurteilt erwartete Synergien und geplante Wertbeiträge aus Restrukturierungen sind zu berücksichtigen  Mögliche Beurteilungsmaßstäbe: direkt beobachtbar: konkurrierende Angebote indirekt beobachtbar: kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren, marktpreisorientierte Bewertungen ergänzende Informationen: Analystenberichte

11 Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit (2)  Transaktionspreis ist dann angemessen, wenn er im Veräußerungsfall innerhalb oder oberhalb der Bandbreite liegt im Erwerbsfall innerhalb oder unterhalb der Bandbreite liegt Bandbreite fairer Einigungswerte Transaktionspreis Veräußerungsfall Erwerbsfall

12 Vorgehensweise zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit (1)  Bei Anwendung von kapitalwertorientierten Verfahren sollten die methodischen Grundsätze des IDW S 1 i.d.F zu beachten  Marktpreisorientierte Verfahren umfassen Analysen von Marktpreisen des Transaktionsobjekts und Multiplikatoren  Analyse von Börsenkursen: Vergleich von Transaktionspreisen mit Erwartungen des Kapitalmarkts

13 Vorgehensweise zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit (2)  Trading Multiples Marktpreise vergleichbarer Unternehmen dividiert durch Bezugsgröße (z.B. Umsatz, EBIT, JÜ) vorrangig aus prognostizierten Ergebnisgrößen abzuleiten wesentliche Anwendungsvoraussetzungen  vergleichbares Geschäftsmodell  vergleichbare Chancen- und Risikostruktur  vergleichbare Finanzierungsstruktur

14 Vorgehensweise zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit (3)  Transaction Multiples Preise vergleichbarer Transaktionen geteilt durch Bezugsgröße wesentliche Anwendungsvoraussetzungen  vergleichbares Geschäftsmodell  vergleichbare Chancen- und Risikostruktur Analyse der Multiples  Erwerb von Mehrheits- oder Minderheitsanteilen  strategische Prämien  Nähe zum Bewertungsstichtag

15 Besonderheiten im Veräußerungsfall (1)  Veräußerer sollte sich aus finanzieller Sicht nicht schlechter stellen, als wenn er die Transaktion nicht tätigen würde  Preisuntergrenze des Veräußerers maßgeblich  Ausgangspunkt ist die Bewertung des Transaktionsobjekts unter stand-alone Gesichtspunkten  Unechte Synergien sind einzubeziehen  Echte Synergien, die aus Sicht des Veräußeres wegfallen würden, sind ebenfalls zu beachten

16 Besonderheiten im Veräußerungsfall (2)  Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist zu berücksichtigen  Zugriff auf unternehmensinterne Informationen ist i.d.R. gegeben Daten des Rechnungswesens interne Planungsrechnungen Bewertungsgutachten

17 Besonderheiten im Erwerbsfall (1)  Käufer sollte sich aus finanzieller Sicht nicht schlechter stellen, als wenn er die Transaktion nicht tätigen würde  Preisobergrenze des Käufers maßgeblich  Ausgangspunkt ist die Bewertung des Transaktionsobjekts unter stand-alone Gesichtspunkten  Unechte und echte Synergien einzubeziehen

18 Besonderheiten im Erwerbsfall (2)  Zugriff auf unternehmensinterne Informationen i.d.R. nur stark eingeschränkt möglich oft geringere Beurteilungssicherheit als im Falle der Veräußerung hohe Bedeutung von  Due Dilligence Berichten  Planungsrechnungen des Käufers zum Transaktionsobjekt  Marktstudien  Analystenberichten  andere öffentlich verfügbare Informationen

19 Berichterstattung und Dokumentation (1)  Bestandteile einer Fairness Opinion Opinion Letter Valuation Memorandum Factual Memorandum

20 Berichterstattung und Dokumentation (2)  Opinion Letter Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit Auftrag und Auftragsdurchführung Erklärung zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit Beschreibung des Transaktionsobjekts Informationsbasis Erläuterung durchgeführter Analysen und verwendeter Methoden Erklärung, ob Transaktionspreis angemessen ist

21 Berichterstattung und Dokumentation (3)  Valuation Memorandum ergänzende Berichterstattung zum Opinion Letter enthält ergänzende Erläuterungen zu Schlussfolgerungen im Opinion Letter, insb. zu  verwendeten Informationen,  angewandten Verfahren,  durchgeführten Analysen detaillierte Darstellung der Verfahren zur Bemessung relevanter Vergleichspreise

22 Berichterstattung und Dokumentation (4)  Factual Memorandum Zusammenstellung aller wesentlichen Informationen für die Beurteilung der finanziellen Angemessenheit dient der Dokumentation der erhaltenen und verarbeiteten Unterlagen und Informationen

23 § 27 WpÜG (1)  Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft, Eingehen auf Art und Höhe der Gegenleistung voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft die vom Bieter verfolgten Ziele die Absicht, auf das Angebot einzugehen

24 § 27 WpÜG (2)  Zweck einer Fairness Opinion (ausschließlich) unabhängige Beurteilung des Angebotspreises zur Information von Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft kein Ersatz für eigenständige Würdigung des Angebotspreises durch Vorstand und Aufsichtsrat keine Empfehlung gegenüber den Aktionären der Zielgesellschaft zur Annahme oder Ablehnung des öffentlichen Angebots

25 § 27 WpÜG (3)  Finanzielle Angemessenheit nicht gleichbedeutend mit Überschreiten des gesetzlichen Mindestwerts nach § 31 WpÜG i.V.m. §§ 3 ff. WpÜGAngebV (Börsenkurs)  Finanzielle Angemessenheit auch hier durch zum Vergleich herangezogene Transaktionspreise zu beurteilen  Beurteilungsstichtag ist der Tag der Abgabe der Stellungnahme