Pflegebedarf & Pflegebedürftigkeit

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflege in Deutschland im Kontext europäischer Pflegesysteme Ergebnisse des EU-Projektes ANCIEN, WP1 Vortrag auf der Sitzung des EU-Ausschusses der GVG.
Herausforderungen und Perspektiven in der ambulanten pflegerischen
Medizinische Dokumentation
Eth.Fallbesprechung im KMN
Im Fall des Falles Pflege von Angehörigen Rostock,
Die soziale Pflegeversicherung
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Vorlesung Rehabilitation
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Gründe für die Reform: fehlende Komplexleistungsangebote
„10 Jahre VIWIH“ Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Versorgung von jüngeren Menschen mit neurologischen Erkrankungen.
CCM Consulting und Case-Management Consulting Case-Management
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
MEDIKUS gemeinnützige GmbH
Mobile – Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
G. Gatterer Geriatriezentrum am Wienerwald
Pflegesicherung Pflegedirektion1 Pflege in Südtirol: Bilanz und Ausblick Interventi per la non-autosufficienza: bilancio e prospettive per il futuro Die.
„Persönliches Budget“ - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Herzlich willkommen! Anja Hörichs Krankenschwester Fachwirt Altenhilfe
Inhaltsverzeichnis Hintergrund und Ziele der ICF Grundbegriffe der ICF
Qualitätsberichte für Pflegeeinrichtungen Regelungen zur Darstellung und Veröffentlichung allgemeinverständlicher Qualitätsberichte nach § 115 SGB XI.
Quelle: „Wege aus dem Labyrinth der Demenz“
Gesprächskreise für pflegende Angehörige
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Beratungsangebote für selbstbestimmtes Leben in Stadt und Landkreis Hildesheim
ILEB Modul „Diagnostik“
Sabine Marschel DRK Kreisverband Naumburg / Nebra e.V.
Vorschlagspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK
Pflegefall – was nun? Empfehlungen für den Referenten zur Durchführung
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag
Materiell-rechtlich betrachtet
Pflegefall – was nun? Empfehlungen für den Referenten zur Durchführung
Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflege- und Leistungskonzept
Alois Glück, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
Versicherungsvermittlung
Teilhaben und selbstbestimmt leben
Sehr geehrte Landfrauen,
Das Pflegestärkungsgesetz I
Pflegeversicherung.
PFLEGE Finanzen Sozialsprengel Vorderwald Casemanagement Langenegg, Bach 127
Pflegereform(en) 2014 Stückwerk oder der große Wurf?
"Gesetzliche Änderungen in der Pflegeversicherung“
Praktische Erfahrungen zur medizinischen Versorgung erwachsener Menschen mit Behinderung 29.Mai 2015 /Fachtagung "Gesundheitsversorgung von Menschen mit.
» Gesetzliche Leistungsträger (Pflegekasse): § 39 Verhinderungspflege § 45 a/b Zusätzliche§ 45 c Niedrigschwellige BetreuungsleistungenBetreuungsleistungen.
Herzlich willkommen zum BEWERBERTAG!
Der rechtliche Rahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Definition/Merkmale psychischer Störungen
Pflegestützpunkt im Kreis Groß-Gerau Hilfe aus einer Hand.
Psychische Abweichung: Krankheit oder Störung? Vorlesung „Psychische Störungen“ Prof. Dr. Ralph Viehhauser.
ISPO Jahrestagung 2005 Häusliche Pflege im Umbruch Weniger kann mehr sein – Entbürokratisierung in der Pflegeprozessplanung in der ambulanten Pflege.
Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung Dipl. Soz.Gerontologe David Stoll Seite.
Pflegende Angehörige – Zu Hause pflegen – Chancen und Möglichkeiten 14. April 2005, Gelsenkirchen Pflegeberatung bei der Verbraucherzentrale NRW.
Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II
Zukunft braucht Menschlichkeit. Die Pflegeversicherung Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein „Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung.
2. Gesundheitstag: Mut zur Pflege Ludwig-Windthorst-Haus in Lingen Selbstbestimmung im Alter – trotz Pflegebedürftigkeit. Das neue Pflegestärkungsgesetz.
Kreisseniorenrat Lörrach Bernhard Späth, Vorsitzender Erste gemeinsame Vorstandssitzung mit dem KSR Breisgau-Hochschwarzwald am Römerbergklinik.
1 Marktposition sichern – Attraktivität steigern - neue Zielgruppen erschließen Univ.-Prof. Dr. iur. Gerhard Igl Institut.
Pflegestützpunkt Hettstedt gefördert durch:. Modellprojekt zur Errichtung eines Pflegestützpunktes in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz/Sachsen-Anhalt)
01 Grundlagen der Psychiatrie
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Stadt und Kreis Ludwigsburg e.V. Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
Pflegereform Entlastung oder Bürde.
Pflegestärkungsgesetz
 Präsentation transkript:

Pflegebedarf & Pflegebedürftigkeit

Pflegebegriff im Sozialrecht

Pflegebedarf … …Ist der Bedarf an pflegerischen Maßnahmen, pflegerischer Zuwendung, also an Pflege, die eine Person benötigt. bildet die Grundlage für die Personalplanung und Finanzplanungen ist ohne eine theoretische Konzeption nicht nachvollziehbar zu definieren (Begründung, wer wie viel und welche Pflege benötigt) diese Begründung hängt davon ab, was unter Pflege als Disziplin im Gesundheitswesen verstanden wird (Bartholomeyczik & Hunstein, 2000) Der konkrete Pflegebedarf ist also immer Ergebnis eines Beurteilungsprozesses, das unterschiedlich ausfallen kann, je nachdem, auf welcher theoretischen Konzeption er aufbaut.

= Pflegebedürftigkeit? Pflegebedarf = Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftigkeit synonym Pflegediagnosen? Pflegediagnosen haben den Anspruch, in einer bestimmten Systematik die pflegerelevante Situation eines Menschen zu beschreiben. Kennzeichnung der Pflegebedürftigkeit stellt eine Ergänzung zur Kennzeichnung der Krankheit dar: erst pflegerische und medizinische Diagnosen gemeinsam können die Begründung für den gesamten Behandlungs- und Unterstützungsbedarf eines Menschen darstellen.

Bedarf & Bedürfnis- Zwischenfazit Pflegebedarf und Pflegebedürftigkeit werden häufig synonym gebraucht man sollte sie aber doch genau unterscheiden. Die beiden Begriffe überlappen sich zwar, stellen aber jeder für sich eine unterschiedliche Perspektive dar. (Batholomeyczik, 2004) Diese müssen keineswegs übereinstimmen (Wingenfeld, 2011, S,274)

Pflegebedürftigkeit im SGB nach §14 des SGB XI „…Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße […] der Hilfe bedürfen.“ 9

Exkurs Pflegeversicherung im SGB XI geregelt Versicherungspflicht für alle! (GPV oder PV) in GPV paritätisch finanziert (AG/AN) 1,95 bzw. 2,2% des Bruttogehaltes Organisation über Pflegekasse ( bei KK) „Teilkasko“->keine Kostendeckung beabsichtigt Pflegebedürftigkeit wird durch MDK auf Antrag festgestellt 10 10

Kriterien der Pflegebedürftigkeit Berücksichtigt wird (nur) Hilfebedarf bei Ernährung Mobilität Körperpflege zzgl. hauswirtschaftliche Verrichtungen Zeitbedarf für Laienpflege wird eingeschätzt -> evtl. mit Pflegetagebuch belegt 11

Pflegestufe 1- erhebliche Pflegebedürftigkeit mind. einmal täglich Hilfe und mehrmals die Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung täglich mindestens 90 Minuten hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen 12 12

Pflegestufe 2- Schwerpflegebedürftigkeit bedarf mind. dreimal täglich Hilfe und mehrmals die Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung täglich mindestens 180 Minuten hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 120 Minuten entfallen 13 13

Pflegestufe 3- schwerstpflegebedürftig bedarf rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe und mehrmals die Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung täglich mindestens 300 Minuten hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 240 Minuten entfallen ggf. zzgl. Härtefallregelung 14 14

Pflegestufe „0“ Betreuungsbetrag für „eingeschränkte Alltagskompetenz“ z.B. Demenzerkrankte abhängig vom Betreuungsbedarf

Leistungsart- Pflegegeld Pflegegeld erhält der Gepflegte er kann selbst entscheiden, ob/ wie viel er davon z.B. an Angehörige weiter gibt. Erhaltene Geldleistungen müssen ggf. jedoch als Zuwendung angegeben werden Laienpflege mind.14 Std./Wo., <30 Std. Erwerbstätigkeit-> PV zahlt RV Beiträge, und UV

Sonstige Leistungen Sachleistung („Sache“ ist Dienstleistung professioneller Pflegedienste) Kombileistung: Sachleistungen& (gemindertes) Pflegegeld werden kombiniert Einzelpflegekräfte: Vertrag mit selbstständiger Pflegekraft, Abrechnung über Pflegekasse Verhinderungspflege: z. Zt. bis 4 Wo bzw. 1550 .- jährlich (nach 6 Mon. Pflege) ≠ Kurzzeitpflege

Sonstige Leistungen Unterstützung neuer Wohnformen z.B. WG-> „poolen“ von Leistungen Pflegehilfsmittel: Geräte und Sachmittel, wenn keine SGB V Leistungspflicht Wohnungsanpassung Betreuungspersonal in Heimen Pflegekurse f. Angehörige Beratungseinsätze (mind. alle 6 Mon.) Qualitätsprüfungen von Heimen durch MDK

Pflegebedürftigkeit im SGB

Wie wäre es jetzt mit einem… Oder lieber Modulbeitrag?

Kritik an der Einstufungsmethode Problematik bei der Bestimmung des Zeitaufwandes - Einflussfaktoren: Umgebungsbedingungen Fähigkeiten und Qualifikation der Pflegeperson Individuelle Bedürfnisse und Gewohnheiten Einsatz von Hilfsmitteln Fachliche Standards und Methoden Zugrunde liegendes Pflegeziel (Kompensation oder Rehabilitation ?) 21

Kritik Völlig unberücksichtigt bleiben wesentliche Lebensbereiche: Bereich der Kommunikation und sozialen Teilhabe Schmerzerleben, Angst im Zusammenhang mit dem Krankheitsgeschehen, verändertes Selbstschutz-verhalten oder ganz generell mangelhafte Krankheitsbewältigung Für alte Menschen ist von besonderer Bedeutung, dass ein erheblicher Teil der notwendigen Unterstützung für psychisch beeinträchtigte Menschen, die nicht nur bei einzelnen Verrichtungen, sondern in ihrer gesamten Lebensführung auf Hilfe angewiesen sind, ausgeblendet wird.

Außerdem… Wo bleibt die Erfassung der Pflegebedürftigkeit von Kindern? Welchem theoretische Rahmen folgt die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit und Pflegebedarf? Inwieweit werden kulturelle Aspekte einbezogen?

Pflegebedürftigkeit & Krankheit Ein kranker Mensch muss nicht pflegegebedürftig sein ein in gleicher Weise Pflegebedürftiger kann möglicherweise völlig unterschiedliche Krankheiten haben

Körperliche oder kognitive Funktionseinschränkungen oder Schädigungen sind nicht mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen. Entscheidend ist vielmehr, dass diese Probleme nicht ohne Hilfe kompensiert oder bewältigt werden können (Wingenfeld, 2001, S.265)

Bio-psycho-soziales Modell (ICF)

Zwischenfazit II Pflegebedürftigkeit kann vorrangig als beeinträchtigte Autonomie bei der Lebensgestaltung und die dadurch bedingte Abhängigkeit von Hilfe bei der Gestaltung des Alltags und krankheits-bedingter Erfordernisse bezeichnet werden.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit Bei der Diagnostik der Pflegebedürftigkeit ist also von den – auch potentiellen – Beeinträchtigungen auszugehen und den Gründen, die zu diesen Störungen geführt haben. Es reicht nicht nur die beobachtende Feststellung der Situation des Pflegebedürftigen, sondern ganz wichtig auch die Wahrnehmung des Pflegebedürftigen selbst, denn die autonome Lebensgestaltung kann nur aus der betreffenden Person heraus erfolgen.

Assessmentinstrumente für Pflegebedürftigkeit

Gesetzliche „Neuregelungen“ Pflegeweiterentwicklungsgesetz 2008 Pflegeneuausrichtungsgesetz 2012 Pflegestärkungsgesetz 2014

Neudefinition „Pflegebedürftigkeit“ wird erst angestrebt Projekt: „Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundesweit einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ (Wingenfeld / Büscher / Gansweid 2008) 31

Neudefinition „Pflegebedürftigkeit“ „…gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbständigkeit, die personelle Hilfe in den Bereichen (MODULEN) - Mobilität, - Bewältigung psychischer Anforderungen und Problemlagen, -Selbstversorgung: regelm. Alltagsverrichtungen - Bewältigung krankheits-/behandlungsbedingter Anforderungen und Belastungen sowie - Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte erforderlich macht.“ (Wingenfeld / Büscher / Gansweid 2008, S.75) 32

Pflegebereitschaft

Gesamtzahl Pflegebedürftiger: 2.246.829 Pflegebedürftige ab 65 Jahren: 1.861.304 Pflegebedürftige über 80 Jahre: 1.214.099 (Daten nach Statistisches Jahrbuch 2009) 34

Brandenburg hat die höchste erwartete Zunahme an Pflegebedürftigen Brandenburg hat die höchste erwartete Zunahme an Pflegebedürftigen !! Berlin die zweithöchste!

Sonstige Regelungen zur häuslichen Pflege Pflegezeitgesetz (§3 PflegeZG seit 07/2008) „Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit).“ Familienpflegezeit Freistellung lt. BGB

Pflegezeitgesetz Akutsituationen: bis zu 10 Tage, unbezahlt für längere Pflege binnen 10 Tagen bei AG schriftlich beantragen (ab 15 Beschäftigte) bis max. 6 Monate auch teilweise möglich (n. Absprache) Beschäftigter bleibt in dieser Zeit sozialversichert ggf. freiwillig/ familienvers. Angehörige müssen mind. Pflegestufe I haben (oder absehbar bekommen)

Ihre Aufgabe als BA: Pflegeberatung im Pflegestützpunkt oder zu Hause durch Beratungsfachkräfte (Sozialversicherungsfachangestellte und spezialisierte Pflegekräfte sowie Sozialarbeiter) Care-Management: Kordination und Organisation des Versorgungssystems Case-Management: Einzellfallsteuerung

Diskussion Welche Art der Versorgung Pflegebedürftiger erscheint Ihrer Meinung nach sinnvoller: durch Angehörige, ambulant durch Pflegedienst, stationär? Wie müsste die Feststellung und Gestaltung von Pflegeleistungen aussehen, um Ihre „gewählte Versorgung“ zu fördern?

Literatur- eine Auswahl Menning, S., Hoffmann, E. (2009): Funktionale Gesundheit und Pflegebedürftigkeit, In: Böhm, K., Tesch-Römer, C., Ziese, T. (Hrsg.): Gesundheit und Krankheit im Alter, Robert Koch-Institut, Berlin 2009, S. 62-78.  Saß, A.-C, Wurm, S., Ziese, T. (2009): Inanspruchnahmeverhalten, In: Böhm, K., Tesch-Römer, C., Ziese, T. (Hrsg.): Gesundheit und Krankheit im Alter, Robert Koch-Institut, Berlin 2009, S. 134-159. ICF : Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit / hrsg. vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information. World Health Organization, Genf (2005). Neu-Isenburg : MMI, Med. Medien-Informations-GmbH. Büscher, A. (2008): Der „neue“ Begriff der Pflegebedürftigkeit – Ansprüche der Profession heute und Konsequenzen für das Berufsfeld, Fachtagung Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg 16.07.2008. URL:http://www.wohlfahrtswerk.de/downloads/fachtagung/vortrag_buescher.pdf (05.06.2010) Wingenfeld, K., Büscher, A., Gansweid, B. (2008): Das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit. www.unibielefeld.de/gesundhw/neueseiten/ag6/downloads/Abschlussbericht_IPW_MDKWL_25.03.08.pdf 05.06.2010 Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.) (2009): Statistisches Jahrbuch 2009. URL:http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oeffentlich/AI/IC/Publikationen/Jahrbuch/StatistischesJahrbuch,property=file.pdf  

8. Literatur http://www.mds-ev.org/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf (05.06.2010) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_11/gesamt.pdf (05.06.2010) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pflegezg/gesamt.pdf (05.06.2010) http://www.bmg.bund.de/cln_151/nn_1168682/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/E/Glossarbegriff Eingeschr_C3_A4nkte-Alltagskompetenz.html (04.06.2010)  http://www.bmg.bund.de/cln_151/nn_1168682/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/B/Glossarbegriff-Betreuungsbetrag.html (04.06.2010)  http://www.menschen-pflegen.de/enid/Wohnortnahe Pflege/Niedrigschwellige Betreuungsangebote 0c1.html (03.06.2010) http://www.bmg.bund.de/cln_178/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff-Pflegende-Angehoerige.html (03.06.2010)  http://www.bmg.bund.de/cln_178/nn_1168258/sid_059006F55BF80C0BAFB7A15BDD92DD76/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/P/Glossarbegriff-Pflegezeit.html?__nnn=true (03.06.2010) 41