Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni 2015, Fuschl (Salzburg) Tagung - „Die Rolle der Wassergenossenschaften/Wasserverbände.

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Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in Bayern 12. Juni 2015, Fuschl (Salzburg) Tagung - „Die Rolle der Wassergenossenschaften/Wasserverbände in der Wildbach- und Lawinenverbauung“ Dr.-Ing. Tobias Hafer Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat 56, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Gewässerökologie, Wildbäche

Zuständigkeiten in Bayern beim HWS Gewässer Länge [km] Zuständigkeit für Unterhaltung Zuständigkeit für Ausbau Gew. I. Ordnung 4.200 km Freistaat Freistaat * Gew. II. Ordnung 4.800 km Wildbach (ausgebaut) Gew. III Ordnung 1.500 km Wildbach (nicht ausgebaut) 11.800 km Kommune** 77.000 km * Kommune muss sich finanziell beteiligen. ** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.

Förderung der Kommunen bei Gew. III Kommunen haben Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und Finanzierung gesichert) Kommunen müssen selbstständig Ing-Büro und Baufirmen beauftragen und betreuen. Kommunen können Beiträge von denen verlangen, welche durch Ausbau Vorteile (Nutzenmehrung, Schadensminderung) haben. Kommunen erhalten Förderung vom Staat (Dringlichkeitslisten) Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter (17 Stück in Bayern): beraten Ing-Büros und Kommunen (z.B. Bemessungsabfluss) sind Amtlicher Sachverständiger im Wasserrechtsverfahren Bewilligung von Fördermitteln Technische Gewässeraufsicht Fördersätze = strategische Steuerung

Förderregeln nichtstaatlicher Wasserbau Kosten / Wirtschaftlichkeit Beispiele von Fördersätzen 1. Hochwasserschutz (RZWas 2.1.1) 2. Gewässer- renaturierung (RZWas 2.1.2) Allgemein Ergänzende hydromorphologische Maßnahmen gemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan (Umsetzung durch Gewässerausbau) 1.1 integrale Rückhaltemaßnahme auf Basis eines integralen HWS- und Rückhaltekonzepts 1.2 Verbesserung natürlicher Rückhalt 1.3 HWS durch Gewässerausbau genannte Fördersätze sind Höchstsätze Abweichungen nur durch StMUV-Entscheidung 65 % 75 % 50 % 75 % 3. Gewässerpflege & -unterhaltung (RZWas 2.1.3) 3.1 Ergänzende hydromorpholog. Maßnahmen gemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan (Umsetzung über Gewässerunterhaltung) 3.2 Naturnahe Gewässerunterhaltung nach GEK 45 % 30 % Strategische Steuerung: Möglichkeit eines 10%-Bonus für HWS in interkommunaler Zusammenarbeit (aber nicht mehr als 75%) Teilnahme durch Vorhabensträger an Gewässernachbarschaften gekoppelt (sonst: max. 25%)

Fördermittel Gew. III für Kommunen Ausblick: Laufende Vorhaben: HWS: 130 Ökoausbau: 35 Unterhalt: 60 Anstehende Vorhaben HWS: 100 Ökoausbau 50 Unterhalt 40 Mittelbedarf anstehende Vorhaben HWS: 28 Mio. € Ökoausbau 9 Mio. € Unterhalt 4 Mio. €

Interkommunale Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz – statt Kirchturmdenken Wesentliche Vorteile Übergreifende Konzepte liefern bessere Lösungen (fachlich und wirtschaftlich!) Größeres Planungsgebiet ermöglicht mehr Spielraum bei der Variantenbetrachtung (Optimierung der Planung!) Ein abgestimmtes Gesamtvorhaben ist weniger aufwendig und deutlich günstiger als viele Einzelvorhaben durch einzelne Gemeinden Große HWS-Vorhaben werden durch Zusammenarbeit zum Teil erst finanzierbar und umsetzbar. Kompetenzen und Ressourcen werden gebündelt (bei Planung, Bau, Unterhalt) Zweckverband bündelt Erfahrung und lernt mit jedem Projekt Für WWA hat für mehrere Projekte den Zweckverband als zentralen Partner Organisatorischer Mehraufwand durch Förderbonus + 10% mehr als ausgeglichen Unterhaltung und Hochwasserfall ist besser bewältigbar (Fachkompetenz, Personalstärke, Fortbildung, Übung, etc.)

Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu Wiederholt Hochwasserschäden (1999, 2002, 2005) Verwaltung des Hochwasserschutz-Zweckverbands durch Verwaltungsgemeinschaft Buchloe seit 2007 14 Einzelbauvorhaben (10 HRB) in 11 Kommunen (30.000 EW davon 12.000 EW Buchloe) - 2 Landkreisen Planungen und Bauumsetzung erfolgen auf Grundlage eines gemeinsamen Konzepts Gesamtbaukosten aller Maßnahmen betragen rund 20 Mio. Euro (Förderung: 14 Mio. €) Unterhaltung und Betrieb der HWS-Anlagen wird ebenfalls über den Zweckverband abgewickelt Gennach 50 km Hühnerbach 34 km 247 km²

Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu Umlageschlüssel auf die 11 Kommunen für Bau: 10 % nach Verhältnis der Gewässerlängen in der jeweiligen Gemarkung zu Gesamtlänge 40 % nach Verhältnis EZG zu Gesamteinzugsgebiet 50 % nach dem Verhältnis der beim HW 01.01.2000 (~HQ100) überschwemmten bebauten Gemeindeflächen Umlage zw. 3% - 18 %

Staatliche Maßnahmen an Gew. I und II sowie Wildbäche Staat hat Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und Finanzierung gesichert) Wasserwirtschaftsämter wickeln die Maßnahme ab. Staat verlangt Beiträge von denen, die Vorteile vom Ausbau haben (Bürger,..). Kommunen können diese Beiträge übernehmen. Kommune könnte dann diese Beiträge wiederum auf Bürger (Vorteilsziehende) umlegen. Finanzierung gilt als gesichert, wenn Staat und Kommune entsprechende Finanzmittel haben.

Abschluss einer Beteiligtenvereinbarung mit Kommune Gew. 1 und 2 Pflichten Freistaat (Planung, Grunderwerb, Bau, Rechnungstellung) Pflichten Kommune: Beteiligtenleistung 50% (Planung, Bau, Grunderwerb) Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb….. Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung) Wildbäche Pflichten Freistaat (Planung, Bau, Rechnungstellung) Pflichten Kommune: Beteiligtenleistung 30% (Baukosten) Grunderwerb und Dienstbarkeiten unentgeltlich durch Kommune Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit,….. Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung)

Was zahlen die Kommunen effektiv ? Gewässer Länge [km] Kosten für Kommune Zuständigkeit für Ausbau und Unterhalt Gew. I. Ordnung 4.200 km 50% - unbare L. Freistaat * Gew. II. Ordnung 4.800 km Wildbach (Ausbau) Gew. III Ordnung 13.300 km 30% - unbare L. + Grunderwerb 77.000 km 25 % - 50 % + späterer Unterhalt Kommune** * Kommune muss sich finanziell beteiligen. ** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.

Finanzielle Belastung der Kommune Keine Berücksichtigung von Finanzkraft der Kommune in Bayern Kommune könnte Beiträge bzw. ihre Ausbaukosten auf Vorteilsziehende (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) umlegen. Kommunen können ihre baren Beteiligtenbeiträge bei staatlichen HWS-Maßnahmen durch unbare Beteiligtenleistungen reduzieren, durch Übernahme von Betrieb, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten bzw. Reinvestitionen

Unbare Beteiligtenleistungen Handlungsanleitung vom Landesamt für Umwelt Kapitalisierung anhand von Erfahrungswerten

Bsp: Hochwasserrückhaltebecken am Chiemsee Kronenlänge 105 m / Höhe 8,35 m Volumen 45.000 m³ HQ100 ~ 10 m³/s -> mit Klimazuschlag ~ 11,5 m³/s Gesamtkosten rund 1,2 Mio. € Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) Unbare Leistungen: Gewässerunterhaltung, Landespflege, Hochwasserrückhaltebecken, Wege Bauteilbezeichnung   Art der Prüfung Turnus Schieber mit Handbetrieb Überprüfung der Beweglichkeit und Sichtprüfung der Verschlussfunktion jährlich Gitter am Grundablasseinlauf Sichtprüfung – Freihaltung von Schwemmholz und Getreibsel vierteljährlich – von Mai bis September monatlich Hochwasserentlastung Sichtprüfung – Setzungsschäden, Risse, Erosionsschäden jährlich und nach Anspringen der Grundablass Sichtprüfung durch Bekriechung oder Kamerabefahrung – Risse, Ablagerungen, Setzungsschäden Dammbauwerk Sickerwasser - Sickerwasserschlitze im Revisionsschacht nach jedem Einstau Sichtprüfung von Setzung, Erosion, Suffusion und Wasseraustritte am luftseitigen Böschungsfuß – Sichtprüfung der Dammböschung auf Wühltierbefall Tosbecken Sichtprüfung von Erosionsschäden Anschlussbereiche Reitbach jährlich und nach jedem Einstau

Bsp: Hochwasserrückhaltebecken 150 m Gewässerunterhaltung (< 5 m Flussbreite) 140 €/a 0,15 ha Landespflege (Gehölzpflege) 60 €/a 0,35 ha Böschungsmahd Rückhaltebecken 630 €/a Instandhaltung Rückhaltebecken 2.000 €/a 230 m Wegeunterhaltung 24 €/a Unterhaltung von 2 Durchlässen + Furt 170 €/a Gesamt pro Jahr ~ 3.000 €/a Kapitalisiert ~ 100.000 € Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) sinkt um 100.000 € -> Fazit Beteiligtenbeitrag 22% für Kommune von 1,2 Mio. €

Umlegen auf Vorteilsziehende (z.B. Bürger) BayWG Art. 42 (2): „Sind die Unternehmer zum Ausbau verpflichtet, so können Sie von denen, die von dem Ausbau Vorteile haben, je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr), Beiträge und Vorschlüsse verlangen. Die örtlich zuständigen Gemeinden können diesen Beitrag und Vorschüsse übernehmen. Der den Gemeinden erwachsende Aufwand kann auf die nach Satz 1 verpflichtenden Personen umgelegt werden.“ Untypisch in Bayern, nur einzelne Ausnahmefälle

Handlungsanleitung Checklisten, Musterbriefe Erfahrungen der Stadt Landshut

staatl. oder kommunale Trägerschaft ? Kommunen zahlen immer mit Identifikation / Akzeptanz der Planung Kirchturmdenken Fachwissen langfristige Unterhaltung Abhängigkeit von Finanzlage der Beteiligten Unbare Beteiligtenleistungen (Entlastung Flussmeisterstellen) Grunderwerb Falsche Propheten

Herzlichen Dank! Gesamtkosten rund 2,3 Mio. € (Beteiligung der Gemeinde mit 20%)

Wahrscheinlichkeit ? Wie wahrscheinlich ist es, dass eine Person mindestens einmal in ihrem Leben (~ 80 Jahre) folgende Ereignisse erlebt ? Ereignis Wahrscheinlichkeit ein Wurf ≥ HQ 45 83 % ≥ HQ 100 55 % ≥ HQ 200 33 %

ökonomische Wirkungsumkehr Wenn Siedlungen vor Hochwasser geschützt werden, nimmt häufig die Nutzung in den geschützten Bereichen zu Schäden höher als vor der Schutzmaßnahme