Referentin: Jana Massjura Studiengang: Zollwesen
Ziel und Aufgaben der Arbeit Ein Ziel der Arbeit Ein Ziel der Arbeit: die Untersuchung der Beförderung der Waren in Internationalen Postsendungen (weiter-IP). die Untersuchung der allgemeinen Vorschriften über die internationale postalische Verbindung die Bestimmung der Arten von IP die Aufspürung der Besonderheiten der Zollrechtsverhältnisse die Untersuchung der Verbote und der Beschränkungen die Bestimmung der Stelle und der Rolle der Anwendung von technischen Mittel der Zollkontrolle der Waren in IP
Quellen: Таможенный кодекс Республики Беларусь от г.,Таможенный кодекс Таможенного союза от 27 ноября 2009 г.,Дугин, Г.А.Дугин, Г.А. Технические средства таможенного контроля (ТСТК),Всемирная почтовая КонвенцияО почтовой связи: Закон Респ. Беларусь от г.Официальный сайт Всемирного почтового союза сайт РУП «Белпочта» in Postverkehr
Struktur der Arbeit 0. Einleitung 1. Allgemeine Vorschriften über Bewegung von Waren in internationalen Postsendungen 2. Zollregulierung der Bewegung von Waren in den internationalen Postsendungen 3. Technische Mittel der Zollkontrolle von internationalen Postsendungen 4. Schluss 5. Literatur 6. Glossar 7. Anlage
Arten der IP Die Absendungen der schriftlichen Korrespondenz; Die Sendungen; Die Überweisungen von Geld (postalisch, elektronisch); Die Absendungen der internationalen beschleunigten Post EMS.
Formen der Zollerklärungen Absendungen der schriftlichen Korrespondenz Sendungen
Verbote 1. Die Gegenstände, die Einfuhr im Land der Festsetzung untersagt sind; 2. Die leicht verderblichen Lebensmittel; 3. Die Gegenstände des nicht anständigen oder unsittlichen Charakters; 4. Die radioaktiven Stoffe;5. Die biologischen Stoffe;6. Die Drogen, die Psychostoffe; 7. Starkwirkende, giftigen, feuergefährlichen, explosiven und andere gefährliche Stoffe;
Die Ordnung der Bezahlung von Zollabgaben ZollwertZollsatz Bis 120,- EURAbgabenfrei Von 120,- EUR bis 1 000,- EUR 30% vom Zollwert, aber nicht weniger als 2,- EUR pro 1 kg im Überschreitungsteil des Betrags 120,- EUR Von 1 000,- EUR 60% vom Zollwert, aber nicht weniger als 4,- EUR pro 1 kg im Überschreitungsteil des Betrags 1 000,- EUR
1) die Feststellung der Zugehörigkeit von Gegenstände zu den bestimmten Gruppen, den Arten, den Klassen, den Typen; 2) die Aufspürung der charakteristischen Merkmale der Verstecke oder der versteckten Einlagen. Ziele der Zollintroskopy von Objekten
Technische Mittel der Zollkontrolle Durchsicht der Briefe und der kleinen Pakete Röntgenapparate für den Zollkontrolle allen Sendungen
Normen der belarussischen Gesetzgebung entsprechen den Normen des internationalen Rechtes; Für die Ausführung der Zollabwicklung ist das Vorhandensein der Zollerklärung CN 22 oder CN 23 notwendig; Die Verbote - in den normativen Rechtsakten, in der Gesetzgebung des Postverkehrs bestimmt; Bei der Zollkontrolle werden in der maximalen Stufe die technischen Mittel der Zollkontrolle verwendet. Zusammenfassung