Gymnasiale Oberstufe an der KGS Sittensen

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 Präsentation transkript:

Gymnasiale Oberstufe an der KGS Sittensen

Aufbau der Oberstufe Die Oberstufe gliedert sich in die:   1. Einführungsphase (E 10): Der Unterricht findet überwiegend im Klassenverband mit weitestgehend vorgegebenen Fächern statt. Zudem hat man die Möglichkeit in einigen Fächern Wahlen zu treffen; diese werden dann in Kursen unterrichtet. 2. Qualifikationsphase (11. und 12. Jahrgang): Der Unterricht findet in einem System von Kurskombinationen mit Fachinhalten auf grundlegendem (gA) und erhöhtem Anforde-rungsniveau (eA) statt. 3. Mündliche und schriftliche Abiturprüfung

Aufnahme in die Oberstufe In die Oberstufe wird aufgenommen, - wer den 9. Jahrgang des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hat. - wer den Erweiterten Sekundarabschluss I an einer Realschule oder an einer Hauptschule erworben hat. Diese SchülerInnen starten im 10. Jahrgang des Gymnasiums, da dieser gleichzeitig als Einführungsphase der Oberstufe gilt.

Der Erweiterte Sekundarabschluss I - Realschule Zugangsvoraussetzungen für Haupt- und RealschülerInnen Der Erweiterte Sekundarabschluss I - Realschule Alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer zusammen müssen im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sein und die drei Hauptfächer (Mathematik, Deutsch und Englisch) müssen ebenfalls im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sein. Der Erweiterte Sekundarabschluss I – Hauptschule Ein A-Kurs muss mindestens gut (2), der andere A-Kurs muss mindestens befriedigend (3) sein. Alle anderen Fächer müssen im Durchschnitt ebenfalls gut (2) sein.

Dauer Im Regelfall dauert der gymnasiale Besuch drei Jahre. Wird die Einführungsphase übersprungen, dauert er mindestens zwei Jahre, jedoch durch die Wiederholung eines Jahrgangs höchstens vier Jahre.   • Die Qualifikationsphase kann zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung für ein weiteres Schuljahr besucht werden. • Derjenige, der nicht vor dem Ablauf der Höchstzeit (vier Jahre) zur Abiturprüfung zugelassen worden ist, muss die Schule verlassen.

Hausordnung Überarbeitung unserer Hausordnung in Bezug auf die Oberstufenschülerinnen und - schüler

Mündliche und schriftliche Leistungsbewertung SchülerInnen erhalten in der Einführungsphase in jedem Fach und in jedem Halbjahr Leistungsbeurteilungen, die wie bisher mit einer Zensur bewertet werden. In der Qualifikationsphase werden die Noten in Punkte umgesetzt: (Punkte 15 – 00).

Klausuren • In der Einführungsphase werden in allen Fächern, außer Sport, Klausuren geschrieben. Ist das Ergebnis bei mehr als 30% der Klausuren in einer Lerngruppe in der Einführungsphase schlechter als ausreichend, wird diese in der Regel nicht gewertet. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form in einer Klausur oder in gleichwertigen schriftlichen Leistungsnachweisen führen in der Qualifikationsphase in allen Fächern zu einem Abzug von bis zu zwei Punkten bei der einfachen Wertung.

Teilnahmepflicht SchülerInnen sind verpflichtet regelmäßig am Unterricht teil-zunehmen. Fehlen sie selbstverschuldet zu häufig (ca. 25%), können ihre Leistungen nicht beurteilt werden, sodass der Unterricht mit „ungenügend“ bzw. mit 00 Punkten abgeschlossen wird.   • Ist der Grund nicht selbst zu vertreten (z.B. Krankheit), so entscheidet in der Einführungsphase die Klassenkonfe- renz, ob eine Versetzung dennoch möglich ist. • In der Qualifikationsphase wird der Unterricht in beiden Fällen als nicht teilgenommen bewertet. Einbringungsver- pflichtungen können damit nicht erfüllt werden!  • Die Teilnahmepflicht besteht auch für Unterricht, für den SchülerInnen sich über die Verpflichtungen und die Pflichtwochenstundenzahl hinaus angemeldet haben.

Fremdsprachen • In der Einführungsphase müssen grundsätzlich mindestens zwei Fremdsprachen belegt werden, darunter mindestens eine aus dem Sekundarbereich I fortgeführte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache. • Dagegen besteht keine Pflicht zur Teilnahme an einer zweiten Fremdsprache, wenn diese im Sekundarbereich I der Realschule als Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang durchgehend erlernt worden ist. • In der Qualifikationsphase muss mindestens eine Fremd- sprache (im sprachlichen Schwerpunkt mindestens zwei) durchgehend belegt- und eingebracht werden. • Eine neu begonnene Fremdsprache müssen SchülerInnen in der gesamten Oberstufe 4-stündig belegen.

Unterricht in der Einführungsphase Der Unterricht im Jahrgang 10 gliedert sich in den Pflicht- und Wahlunterricht. Der Unterricht in den Fremdsprachen, den Fächern Religion, Werte und Normen, Philosophie und Sport wird klassenüber-greifend eingerichtet werden.   Der übrige Unterricht (z.B. Deutsch, Mathematik, usw.) wird im Klassenverband erteilt.    

Unterricht in der Einführungsphase (2) Sollten Schülerinnen die Möglichkeit nutzen, eine Naturwissenschaft durch Informatik zu ersetzen, sollten sie frühestens im zweiten Halbjahr (10/2) davon Gebrauch machen. Im ersten Halbjahr (10/1) ist es besser, Informatik als nicht versetzungsrelevantes Wahlfach auszuprobieren.

Unterricht in der Einführungsphase (3)

Bildung neuer Klassen Alle Klassen in der Einführungsphase werden neu gebildet. Schülerinnen und Schüler dürfen Freundschaftsgruppen angeben. Die Neubildung der Klassen wird durch die KlassensprecherInnen der 9. Gymnasialklassen und je einer/m VertreterIn der 10. Haupt- bzw. Realschulklassen durchgeführt. Zur Zeit gehen wir von 3 Klassen aus.

Lernseminar und Berufsinformation Zu Beginn der Einführungsphase planen wir ein Lernseminar. Am Ende der Einführungsphase haben die SchülerInnen die Möglichkeit, zwischen einem zusätzlichen einwöchigen Praktikum und einer Woche, in der sie verschiedene Universitäten besuchen können, zu wählen. Eine Klassenreise wird es nicht geben. Diese findet als Kursfahrt am Ende des 11. Jahrgangs statt. Die Teilnahme ist verbindlich.

Abschlüsse Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) Die Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschul-reife beträgt zwölf Schuljahre. Das Abitur berechtigt zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Die Fachhochschulreife Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann in der Oberstufe erworben werden (frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase). In Verbindung mit diesem schulischen Teil ist zusätzlich ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen. Zeugnisse über die Fachhochschulreife gelten in fast allen Bundes-ländern (nicht Bayern und Sachsen).

Rechtsgrundlage gymnasiale Oberstufe VO-GO und EB-VO-GO (Fassung 12.2.2014)