Die Kursphase Der Weg zum Abitur durchgeführt am 29. Juni 2015 in der Aula der Andreas-Schule Andreas Schule - Heidenreich
GLIEDERUNG Höchstverweildauer Endgültige Wahl des dritten Prüfungsfachs Fremdsprachen / Latinum Klausuren / Leistungsbewertung Fehlzeiten Schullaufbahn / Belegverpflichtungen Wahl der Prüfungsfächer 5. Prüfungskomponente Belegverpflichtungen Bedingungen für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife 23.06.2014 Andreas Schule - Heidenreich
HÖCHSTVERWEILDAUER Einmalige Wiederholung eines Schuljahres in Klasse 11(Q1/Q2) – 12(Q3/Q4) möglich. Einmaliges Wiederholen der Abiturprüfung möglich. (Bei Nichtbestehen) Maximal 4 Jahre in der gymnasialen Oberstufe 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
3. Prüfungsfach - Was muss ich beachten ? Das dritte Prüfungsfach ist eine schriftliche Prüfung (genauso wie die beiden Leistungskurse) Es kann nur ein Fach zum Prüfungsfach gewählt werden, das a) vier Kurshalbjahre belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht wird und b) schon in Klasse 10 Unterrichtsfach war (Politikwissenschaften bildet dabei eine Ausnahme)
Was muss ich beachten Wenn die Wahl zwischen mehreren Fächern besteht, sollte ich das Fach wählen, in dem ich die besseren Klausurergebnisse erzielt habe. die Wahl des dritten Prüfungsfaches ist endgültig Das Referenzfach der fünften Prüfungskomponente darf kein Prüfungsfach sein (vorher überlegen, in welchem Fach ich die Präsentationsprüfung ablegen will – muss auch vier Kurshalbjahre belegt worden sein/ Bedingung 10. Klasse entfällt)
Was muss ich beachten Bei der Wahl Prüfungsfächer und 5.PK müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein, d.h. wenn bisher die Prüfungsfächer (einschließlich geplantes 4. Prüfungsfach – mündlich) aus den Aufgabenfeldern I und III stammen, so muss die Präsentationsprüfung in einem Fach des zweiten Aufgabenfeldes, d.h. PW, GE, EK, Psychologie, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften abgelegt werden. Ich benötige die ausgewählten Wahlzettel (Unterschrift nicht vergessen) spätestens Freitag – ohne Wahlzettel kein Zeugnis !!!!!!!
FREMDSPRACHEN Eine Fremdsprache muss bis zum Ende der 12. Klasse (4. Kurshalbjahr) durchgängig belegt werden. Abwahl der zweiten und dritten FS nach der 11. Klasse möglich Latinum: Beginn in Klasse 5 Note „4“ mit Versetzung in 11 Beginn in Klasse 7 Note „4“ am Ende des 2. Kurshj. Beginn in Klasse 8 / 9: Note „4“ am Ende des 4. Kurshj. Beginn in Klasse 11: Note „4“ am Ende des 4. Kurshj. + Abiturprüfung 17.04.2017 Andreas Schule - Steiner
Klausuren 1. – 3. Kurshalbjahr: 4. Kurshalbjahr: Basis: Bewertung In jedem Grundkurs (mindestens 90´) eine Klausur pro Halbjahr In jedem Leistungskurs (mindestens 135´) zwei Klausuren pro Halbjahr; im dritten Kurshalbjahr ist je eine Leistungskursklausur in Prüfungslänge verpflichtend 4. Kurshalbjahr: In allen Kursen eine Klausur. (Dauer entsprechend) Basis: Max. eine Klausur pro Tag Kriterienorientierte Bewertung der Klausuren vorgeschrieben Bewertung Eine Klausur: 33% der Gesamtnote Zwei Klausuren: 50% der Gesamtnote 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Leistungsbewertung / Fehlen „ 6 – Wochen – Frist“ Bildung einer Zeugnisnote, nur bei 6 Wochen kontinuierlicher Teilnahme pro Halbjahr „ 4 – Wochen – Frist“ Verlassen der gymnasialen Oberstufe mehr als 4 Wochen vor Halbjahresende, dann: Leistungen nur mit Noten / nicht mit Punkten Klausurleistungen LK: alle Klausuren pro Halbjahr versäumt oder mit „00“ Punkten“, dann: Kurs nur mit Noten bewertet / nicht mit Punkten 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Leistungsbewertung / Fehlen Kurse gelten als nicht belegt, wenn: Note „6“ – also „00 Notenpunkte Kurse, die nur mit Noten und nicht mit Punkten bewertet sind weniger als 6 Wochen Teilnahme Kurse mit „o.B.“ Wenn diese Kurse Pflichtkurse sind, muss das Schuljahr wiederholt werden ! 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Schullaufbahn / Kurse Für die Abiturnote sind bereits die Kurse der Klasse 11 und 12 entscheidend. Wiederholung oder Rücktritt – Noten des ersten Versuches zählen nicht mehr Kurswahl beim Übergang in die Qualifikationsphase Änderungen der Kurswahl zum Ende eines Halbjahres für das nächste Halbjahr möglich, wenn Möglichkeiten gegeben 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Wahl der Prüfungsfächer Prüfungs-fach Festlegung Letzte Änderungsmöglichkeit Prüfungsfach ( Leistungskurs) Ende Klasse 10 Erste Schulwoche im ersten Halbjahr ! AUSNAHME ! 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach (Grundkurs) Erste Schulwoche im dritten Halbjahr 4. Prüfungsfach Erste Schulwoche im vierten Halbjahr 5. Komponente BLL Am Ende des ersten Halbjahres Präsentation Am Ende des dritten Halbjahres 17.04.2017
Fünfte Komponente Stärken bei der mündlichen Vermittlung Stärken bei der schriftlichen Erarbeitung Präsentations-prüfung Referenzfach: 4 Halbjahre Weiteres Fach: 2 Halbjahre Besondere Lernleistung Referenzfach: 4 Halbjahre 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Vorgaben / außerschulisch Besondere Lernleistung Fünfte Komponente Wettbewerbsarbeit Vorgaben / außerschulisch Seminarkursarbeit Wirtschaft / Kunst EGK Kursbezogene Arbeit Belegter Kurs (GK o. LK) Besondere Lernleistung 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Präsentationsprüfung Was ist eine Präsentationsprüfung? 20 Minuten mediengestützte Präsentation 10 Minuten Gespräch über Inhalte Etwa fünfseitige schriftliche Dokumentation zu dieser Präsentation Vorteile einer Präsentationsprüfung: kürzere Erarbeitungszeit als bei BLL 30 Minuten Prüfung und schriftliche Dokumentation entscheiden über Note (Verhältnis 3 : 1) „nur“ Vortrag und Gespräch zum Thema Nachteile einer Präsentationsprüfung: Prüfungsaufregung kann entscheiden keine Hilfe durch Lehrer bei Vorbereitung wird oft im Aufwand unter- und Ergebnis überschätzt Entdecken von Betrugsversuchen wird unterschätzt 17.04.2017 Andreas Schule - Steiner
5. Prüfungskomponente/ Präsentationsprüfung Vorgesehener Ablauf: „Berlin-Woche“: Einweisung in die Anforderungen an einen Antrag für eine Präsentationsprüfung; Referenzfach/ fächerübergreifender Aspekt/ problemorientierte Themenstellung – Leitfrage – Gliederung – Arbeitsplan – Aufgliederung bei Gruppenprüfungen Sommerferien: Erarbeitung der ersten Vorstellungen – es muss ein Thema gefunden werden, eine Leitfrage entwickelt und darauf aufbauend eine Gliederung erarbeitet werden. Anfang September: Fertigstellen eines genehmigungsfähigen Antrags.
Antrag für eine Präsentationsprüfung Thema muss problemorientiert sein; Die Leitfrage leitet sich aus der Themenstellung ab (die Beantwortung der Leitfrage stellt das Ziel der Präsentationsprüfung dar) Die Gliederung muss erkennen lassen, in welchen Teilschritten man sich der Beantwortung der Leitfrage nähert (Teilschritte, Zwischenergebnisse usw.) Arbeitsplan muss dem betreuenden Fachlehrer deutlich machen, wie man methodisch an die Bearbeitung herangehen will (Recherche/ Aufstellen von Arbeitshypothesen/ Zielstellung Kapitel 1 soll November fertig sein/ Termin der Endfassung/ Beginn des Feinschliffs an der Präsentation usw.) Angabe der Präsentationsart
Antrag für eine Präsentationsprüfung Bei Gruppenprüfung muss klar erkennbar sein, welchen spezifischen Anteil jedes Gruppenmitglied an der Präsentation hat. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen
Weitere Vorgehensweise Darstellung einzelner Themenkomplexe am Beispiel der Darstellungen aus den Handreichungen 5. Prüfungskomponente:
Belegverpflichtungen Alle Leistungskurse müssen eingebracht werden. Alle Kurse des 3. und 4. PF und der Abschlusskurs der 5. Komponente müssen eingebracht werden. Außerdem, wenn nicht bereits unter 1 und 2: 4 x Deutsch 4 x eine Fremdsprache 4 x Mathematik 4 x eine Naturwissenschaft 2 x eine weitere NaWi, wenn Bio eingebracht wird 2 x Kunst, Musik oder DS 4 x ein Fach des Aufgabenfeld II (Ge, Ek, PW) 2 x ein weiteres Fach im AF II (Kurs 3 und 4) 4. Insgesamt 32 Noten fließen in die Abiturwertung ein. 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Belegverpflichtungen Insgesamt dürfen nur 24 Grundkurse eingebracht werden. Auswahl der Kurse, die ersetzt werden können ist sehr gering. (weitere Einschränkungen, z.B.: nur 5 Kurse eines Faches – bei Musik und Chor wichtig) 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
11/12 2 Ausfälle in den Leistungskursen 17.04.2017 Zu erfüllende Bedingungen für das Abitur in den Klassen 12/13 in den Grundkursen 4 Ausfälle Maximal 2 Ausfälle in den Leistungskursen Summe aller LK´s doppelt = mind. 80 Punkte Kein Kurs mit „00“ Punkten Addition aller Grundkurse = mind. 120 Punkte 11/12 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich
Zu erfüllende Bedingungen in der Abiturprüfung: - In mindestens einer der schriftlichen Prüfungen muss wenigstens eine glatte vier (05 Notenpunkte) erreicht werden. - In zwei Prüfungen (darunter einem Leistungsfach) müssen bei vierfacher Wertung mindestens 20 Punkte erreicht werden - Insgesamt müssen im Prüfungsblock bei vier- facher Wertung der Prüfungsleistung mindestens 100 Punkte erreicht werden
Schulischer Teil der Fachhochschulreife Kann bei Vorliegen ausreichender Leistungen am Ende des 2. Kurshalbjahres erworben werden. Nach einem Fachpraktikum, einem freiwilligen sozialem Jahr, einer Berufsausbildung bzw. aus einer dem Studium an der Fachhochschule förderlichen Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren wird der praktische Teil der Fachhochschulreife erfüllt. Mit beiden kann auf Antrag die Fachhochschulreife zu-erkannt werden, die zum Studium an einer Fachhoch-schule (nicht an einer Universität) berechtigt.
Die Kursphase Der Weg zum Abitur Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 17.04.2017 Andreas Schule - Heidenreich