Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. Entgeltordnung 2015 Infoveranstaltung 2. Juni 2015
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Entstehung der EO 2.Verhandlungen der Verträge 3.Sichtweise des WBV 4.Fazit
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Entgeltordnung 2013Ankündigung, dass eine neue Struktur der Entgeltordnung erarbeitet werden soll; Holzverkauf zu Vollkosten April 2014Erste Info über Arbeitsstand in Landesbetriebskommission September 2014 Vorstellung des Entwurfs zur EO im Obersten Forstausschuss; neue Struktur; erste Vorstellung zur Entgelthöhe November 2014Zustimmung Landtagsausschuss 10. Dez. 2014Veröffentlichung der Verlängerung der EO Dez. 2014Kündigung der bisherigen Verträge durch den Landesbetrieb Wald und Holz
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Entgeltordnung 24. Nov. 2014WBV informiert durch Rundschreiben 23. Jan. 2015Veröffentlichung Entgeltordnung 2015 Seit Frühjahr 2015 Informationsveranstaltungen zur EO in den Forstämtern 3./4. März 2015 Frühjahrstagung des WBV 06. März 2015Erster Entwurf der Verträge zur EO werden vorgelegt März bis Mai 2015 Mehrere Verhandlungsgespräche über die Inhalte der Vertragsentwürfe 28. Mai 2015Veröffentlichung der endgültigen Vertragsmuster
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Verhandlungsergebnisse Öffentlich rechtlicher Vertrag Mit wem kommt der Vertrag zustande? Nur mit der FBG? Kein Anspruch auf die zu erbringende Leistung Kein Anspruch auf Reaktionszeit Weisungsrecht Benennung des Status herausgenommen „Zusammenschluss und seine Mitglieder“ „der Zusammenschluss hat einen Anspruch auf die Erbringung der Leistung“ „…Leistung … innerhalb eines angemessenen Zeitraumes“ Kein Weisungsrecht
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Verhandlungsergebnisse Hohe Verzugszinsen sowie „Schadenspauschale“ Keine Regelungen bei Nicht- oder Schlechtleistung Laufzeit Verzugszinsen i.H.v. 9% über Basiszinssatz und Schadenpauschale i.H.v. 40€ Keine Regelungen aber Verweis auf BGB 5 Jahre, danach Verlängerung um 1 Jahr
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Verhandlungsergebnisse Entscheidungskompetenzen der Waldbesitzer Erstellung Forsteinrichtung unverbindlich formuliert „schlanker“ Vertrag, Handbuch nicht Vertragsbestandteil Weitgehende Datenübermittlung zur Besitz- und Flächenstruktur Deutliche Regelung in Präambel Alle 10 Jahre wird FE angeboten Handbuch kein Vertragsbestandteil; aber als „Grundlage der Tätigkeit des RFA“ Datenübermittlung nur bei Inanspruchnahme von Leistungen
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Erstes Resümee Entgeltordnung aus Sicht der Waldbesitzer: Vertragsverhandlungen waren fair. Kann der WBV dem ausgehandelten Vertragsmuster zustimmen? Stärkere Belastung für Kleinstbetriebe Unzureichende Berücksichtigung der forstpolitischen Rahmenbedingungen
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband 2011
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Ziel: Zukunftsfähigkeit des FWZ Sicherung des Waldeigentums Vorgehen: Individuelle Prüfung der Verträge Einholen und Abwägen von Alternativen Fazit
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband Zukunftspartner für den Privatwald Wer ist zukünftig mein Partner bei der Waldbewirtschaftung? Frage: Wahl zwischen: Eigenregie, Nachbarschaftshilfe, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, privaten Forstunternehmen
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. © Waldbauernverband 2011 H AUPTSACHE EINE B EWUSSTE E NTSCHEIDUNG W IR EMPFEHLEN : Mitglieder einbinden Informieren über forstpolitischen Rahmenbedingungen WBV wird sich weiter für die direkte Förderung einsetzen, parallel zur indirekten Förderung mit Nachbarn über Kooperationsmöglichkeiten sprechen unabhängiger machen von politischen Entscheidungen