Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Willkommen zur Informationsveranstaltung des Instituts für Politische Wissenschaft Der.

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Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Willkommen zur Informationsveranstaltung des Instituts für Politische Wissenschaft Der Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Formale Struktur des Studiengangs ■Konsekutiver Studiengang, aufbauend auf einem BA- Abschluss mit Politikwissenschaft als Erst- oder Zweitfach im Umfang von mindestens 70 ECTS. ■Regelstudienzeit vier Semester; darf um ein Semester überschritten werden. ■Studienbeginn nur zum Wintersemester. ■Gesamtumfang 120 ECTS, verteilt auf insgesamt neun Module (jeweils 10 ECTS) und die Masterarbeit (4. Fachsemester, 30 ECTS).

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Der Studienaufbau Der Studiengang umfasst: ECTS ■Das Fachstudium Politikwissenschaft in sechs Wahlpflichtmodulen (1. und 3. FS) 60 ■Zwei Pflichtmodule: „Empirische Sozialforschung“ und „Internationale Politische Ökonomie“ (2. FS) 20 ■Wahlpflichtmodul „Freies Ergänzungsstudium“ oder „Wissenschaftstheorie“ (2. FS) 10 ■Die Masterarbeit (4. FS) 30

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Die politikwissenschaftlichen Module ■Pol SYSAnalyse und Vergleich politischer Systeme ■Pol IB Internationale Beziehungen ■Pol PPT Politische Philosophie, Theorie und Ideengeschichte ■Pol AER Politik in außereuropäischen Regionen ■Pol MRMenschenrechte und Menschenrechtspolitik ■Pol OEKInternationale Politische Ökonomie

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Die Modulstrukturen ■Jedes Modul umfasst 4 SWS. ■Ein Modul besteht i.d.R. aus einem Masterseminar (2 SWS) und einer Vorlesung (2 SWS); alternativ aus zwei Masterseminaren; im Theoriemodul sind ein Seminar oder eine Vorlesung sowie eine Übung oder ein Mentorat im Umfang von je 2 SWS vorgesehen. ■Die Modulbeschreibungen finden sich auf der Homepage des Instituts unter: >Studium>Studiengänge>Master. ■Es gibt jeweils eine Modulabschlussprüfung.

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Lehrangebot und Studienplan I ■In jedem Wintersemester (1. und 3. FS) wird in allen fünf Teilbereichen der Politikwissenschaft je ein Modul angeboten. Aus diesem Angebot sind jeweils drei Module zu belegen. ■Das erste Sommersemester (2. FS) ist für die Module Empirische Sozialforschung, Internationale Politische Ökonomie und Ergänzungsstudium vorgesehen. ■Das zweite Sommersemester (4. FS) dient der Anfertigung der Masterarbeit

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Lehrangebot und Studienplan II ■Im 1. und 3. FS werden jeweils drei politikwissenschaftliche Fachmodule studiert. ■Bei insgesamt sechs zu absolvierenden Fachmodulen muss mindestens jeweils ein Modul aus drei der fünf politikwissenschaftlichen Teilbereiche besucht werden. ■Daraus ergibt sich die Alternative, entweder - die gesamte Bandbreite des Angebots wahrzunehmen (Schwerpunktbildung in einem Teilbereich mit zwei Modulen) oder - in zwei oder drei Teilbereichen je zwei Module zu studieren (Schwerpunktbildung unter Auslassung von maximal zwei Teilbereichen).

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Prüfungsanmeldung ■Die Anmeldungen zu den Modulprüfungen erfolgt erst in der 6. Semesterwoche. ■Die Module werden in „mein campus“ jeweils zwei Mal unter verschiedenen Nummern aufgeführt. ■Studierende im 1. Fachsemester melden sich für ihre Module unter „Modulgruppe A“, Studierende im 3. Fachsemester unter „Modulgruppe B“ an. ■Man meldet sich pro Modul nur einmal zur Prüfung an, auch wenn das Modul aus zwei Veranstaltungen besteht.

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Studienschwerpunkt Öffentliches Recht ■Studierenden, die im Bachelorstudiengang als Zweitfach Öffentliches Recht studiert und dabei 70 ECTS erworben haben, wird die Möglichkeit geboten, diese Spezialisierung im Master Politikwissenschaft zu vertiefen. ■Dieser Studienschwerpunkt schlägt sich nieder in zwei Modulen (eines tritt im 2. FS an Stelle von 10 ECTS im Freien Ergänzungsstudium, eines im 3. FS an Stelle eines politikwissenschaftlichen Fachmoduls). ■Beide „ÖR-Module“ bestehen ihrerseits aus Wahlpflichtveranstaltungen, bieten also die Möglichkeit der innerfachlichen Spezialisierung bzw. spezifischen Vertiefung.

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Bewerbung und Zulassung I ■Für diese neue Aufgabe wurde in der ZUV (Referat L 4) ein Masterbüro eingerichtet. Dieses Büro, nicht das Prüfungsamt ist ggf. Ihr Ansprechpartner. ■Die Bewerbung erfolgt im ersten Schritt online über „mein campus“ (>Onlinebewerbung für Masterstudiengänge). ■Im zweiten Schritt müssen die erforderlichen Unterlagen im Original per Post beim Masterbüro eingereicht werden. ■Bewerbungen sind jeweils bis spätestens 15. August auf der Basis von insgesamt mindestens 140 ECTS möglich. ■Erwartet werden bis zum BA-Abschluss 70 ECTS im Fach Politikwissenschaft. ■Bewerben Sie sich möglichst bald, um Planungssicherheit – für Sie selbst und für das Institut – zu gewinnen.

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Bewerbung und Zulassung II ■Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote von 2,50 oder besser im Bachelorstudiengang (ggf. auf der Basis von 140 ECTS haben das sog. Qualifikationsfeststellungsverfahren bestanden und werden zugelassen. ■Für Bewerber/innen mit einem Notendurchschnitt von 2,51 – 3,00 findet ein Auswahlgespräch (ca. 15 Minuten) statt. Dieses Gespräch entscheidet über die Zulassung. Es wird durch die Zugangskommission des Instituts von zwei Dozenten durchgeführt. ■Bewerber/innen mit einer schlechteren Durchschnittsnote als 3,00 werden abgelehnt.

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Bewerbung und Zulassung III ■Unabhängig vom eigentlichen Qualifikationsfeststellungsverfahren müssen bei der Bewerbung Englischkenntnisse auf dem Niveau von C 1 des Europäischen Referenzrahmens (i. d. R. durch UNIcert III oder den TOEFL iBT mit mindestens 90 Punkten) nachgewiesen werden. ■Auf (begründeten) Antrag können auch Kenntnisse in einer anderen wissenschaftsrelevanten Fremdsprache anerkannt werden. ■Liegen entsprechende Nachweise vor Beginn des Studiums noch nicht vor, müssen sie bis zum Beginn des 3. Fachsemesters nachgewiesen werden (Zulassung unter auflösender Bedingung; eine Fristverlängerung ist nicht möglich!).

Professor Dr. Heinrich Pehle, Institut für Politische Wissenschaft Vielen Dank für Ihr Interesse! Sicher haben Sie noch Fragen, die ich Ihnen gern beantworte.