Wir stehen für Solidarität

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Wir stehen für Solidarität Steinkohle 2015 Wir stehen für Solidarität

Ergebnis der Tarifverhandlung Informationsveranstaltung Bezirk Bericht zum Ergebnis der Tarifverhandlung 29.04.2015 - Tarifvertrag zur Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus - Veränderung beim Deputatkohlenbezug / Energiebeihilfe 3

TV Beendigung Steinkohle Arbeitsgerichtliche Klagen gegen die Versetzung in das Mitarbeiterentwicklungscenter MEC Richterlicher Hinweis des BAG: Unwirksamkeit des Tarifvertrages

TV Beendigung Steinkohle Folgen: RAG hat die Revision vor dem BAG zurückgezogen Urteile des LAG rechtswirksam: Unwirksamkeit des gesamten Tarifvertrages Kein Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen

TV Beendigung Steinkohle Positive Wirkung des Tarifvertrages: Ursprünglich 3.067 Nicht-APG-Berechtigte Arbeitnehmer Aktuell: 743 AN Über 2.300 Arbeitnehmern konnte eine Perspektive außerhalb des Steinkohlenbergbaus vermittelt werden Diese Kraftanstrengung hat sich gelohnt Die positive Wirkung der Tarifvertragsinstrumente muss trotz der Gerichtsurteile festgestellt werden. Die gemeinsamen Tarifverträge an der Saar und an der Ruhr haben dazu geführt, dass von ehemals 3.067 nicht-APG-berechtigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nur noch 743 bei RAG verblieben sind. Es ist uns damit gelungen, über 2.300 Mitarbeitern eine Perspektive außerhalb des Steinkohlenbergbaus zu vermitteln.

TV Beendigung Steinkohle Wie geht es weiter? Nach Aufhebung des TV: - Gesamtbetriebsrat und Unternehmen werden betriebliche Lösungen suchen - Kein neuer TV erforderlich Aufgrund der „Übersichtlichkeit des Problems“ – noch zu vermitteln wären rund 700 nicht APG berechtigte Arbeitnehmer wollen die Betriebsparteien eine betriebliche Lösung finden

Hausbrand / Energiebeihilfe 11. Juli 2011: Die Revisionsklausel des Steinkohlefinanzierungsgesetzes wird gestrichen. Folge: Die subventionierte Förderung von Steinkohle wird zum 31.12.2018 beendet.

Hausbrand / Energiebeihilfe Folge: Hausbrand / Deputatkohlen sind nicht mehr lieferbar. Unternehmen erklärt: „Damit entfällt auch die Grundlage für die tariflichen Hausbrandregelungen!“ Im Tarifabschluss vom 27.11.2001 wurde geregelt: „Als Hausbrandkohle gelten für Kleinfeuerungsanlagen geeignete Festbrennstoffe aus der eigenen Produktion des deutschen Steinkohlenbergbaus.“

Hausbrand / Energiebeihilfe Urteil des BAG am 16. März 2010: Hausbrand und Energiebeihilfe für ausgeschiedene Arbeitnehmer kann eine betriebliche Altersversorgung sein. (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung findet Anwendung) Verfahren Deilmann Haniel Hausbrand und an dessen Stelle tretende Energiebeihilfe für ausgeschiedene Arbeitnehmer nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus kann eine betriebliche Altersversorgung sein (BetrAVG findet Anwendung).

Hausbrand / Energiebeihilfe Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) § 3 Abfindung (1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden. (2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.

Hausbrand / Energiebeihilfe Urteil des BAG Folge: Grundsätzlich sind die Regelungen des BetrAVG anzuwenden. Das Unternehmen erklärt: Alle Rentner und Witwen sollen einseitig abgefunden werden: - ohne Tarifvertrag - ohne Mitbestimmung - ohne Berücksichtigung älterer Rentner - ohne Berücksichtigung des Hinterbliebenenschutzes

Hausbrand / Energiebeihilfe Unsere Position Forderungen Kein Rasieren tarifvertraglicher Regelungen Tarifverhandlungen mit dem Ziel: Nachfolgeregelung über 2018 hinaus Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche (Rentner/Witwen) Besondere Absicherung Älterer Differenzierung zwischen Unorganisierten und IG BCE Mitgliedern Verabschiedete Anträge des Gewerkschaftskongresses der IG BCE

Hausbrand / Energiebeihilfe Einseitige Abfindung von Betriebsrenten § 3 BetrAVG 1% der Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB Wert entsprechend § 3 BetrAVG für 2015: 28,35 Euro pro Monat Umgesetzt für den Hausbrand : Saar: (2,5 t) = 23,65 € / Monat Ruhr, Aachen, Ibbenbüren: (2,5 t) = 25,46 € / Monat (3 t) = 30,55 € / Monat Link zu Versicherungsmathematik Einseitige Abfindung gilt auch für laufende Renten! 1%-Grenze zur Abfindung Der Arbeitgeber kann einseitig unverfallbare Bagatellanwartschaften abfinden, wenn der Wert der abrufbaren monatlichen Altersrente beim Erreichen der Altersgrenze 1 % der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 IV SGB nicht übersteigt. Dabei ist es unerheblich, ob die bAV durch den Arbeitgeber oder über eine Entgeltumwandlung finanziert wird. Der Arbeitnehmer hat nicht das Recht, eine Abfindung von seinem Arbeitgeber zu verlangen, er kann eine Abfindung jedoch auch nicht verweigern. Dies gilt auch für laufende Renten Wirkung auf die Abfindungsregelung Hausbrand / EBH Abfindungshöchstbetrag nach § 3 BetrAVG im Jahr 2015 Abfindungsgrenzen West: Rente 28,35 EUR p.m   Wert Ruhr und Ibbenbüren je Tonne zuletzt zum 1.7.1992 erhöht auf: 126,29 (Rentner abzüglich 4,09 €) Saar 113,51 €

Hausbrand / Energiebeihilfe Betroffene Arbeitnehmer + Rentner Rund 95.000 Betroffene könnten einseitig durch den Arbeitgeber abgefunden werden.

Hausbrand / Energiebeihilfe Alternativen ? Auf der Zuschauerbank sitzen während das Unternehmen einseitig abfindet? Unsere Ziele nicht im Ansatz verwirklichen zu können? Abwarten bis 2018 nahezu keine Gestaltungsmächtigkeit gegeben ist? Juristische Planspiele mit erheblichem Risiko betreiben?

Hausbrand / Energiebeihilfe Streit mit dem Unternehmen um eine gute Lösung Uns ist nicht egal dass über 20.000 Kolleginnen und Kollegen billig abgespeist worden wären ob Versicherungsmathematik über Vernunft siegt dass IG BCE Mitglieder nach heutigem Stand keine Vorteile haben Uns sind die Bergleute und ehemaligen Bergleute wichtig. Deshalb haben wir für gute und annehmbare Ergebnisse mit dem Unternehmen gestritten.

Presse und Politik

Presse und Politik

Presse und Politik Die Hetzjagd hat begonnen „Schmarotzer-tum“ wird suggeriert Leistung der Bergleute wird ignoriert Folge: Sensibler Umgang mit dem Thema Statt schlechtem Gewissen Stolz auf unsere Werte sein Zwischen aktivem und inaktivem Bergmann, zwischen Arbeiter und Angestelltem gibt es das immer noch: Solidarität!

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Tarifvertraglicher Grundsatz Zusammenfassung Die Voraussetzungen zum Kohlendeputatbezug oder zur Energiebeihilfe wurden nicht verändert. Die 2002 vorgenommenen Änderungen gelten weiter! „ Sie gelten ausschließlich für - aktive Arbeiter und Angestellte, - vor dem 1. Juli 2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen und Witwer, - nach dem 1. Juli 2002 aus dem Unternehmen ausgeschiedene und zu diesem Stichtag mindestens 20 Jahre im deutschen Steinkohlenbergbau beschäftigte Arbeiter und Angestellte sowie deren Witwen und Witwer.“ Im Rahmen der Tarifverhandlung 2001 zu erheblichen Personalkostenreduzierungen wurden die Grundsätzlichen Voraussetzungen zum Kohlendeputatbezug bzw. Energiebeihilfebezug geändert. Durch den Tarifabschluss vom 29.04.2015 wurden diese Voraussetzungen nicht verändert! Das heißt z.B. für die nach dem 1.7.2002 ausgeschiedenen haben dann Anspruch auf Hausbrand wenn Sie Mindestens 20 Jahre im deutschen Steinkohlenbergbau beschäftigt waren.

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Aktive Arbeiter und Angestellte BVS Zusammenfassung Kohledeputat: Garantierte Lieferung bis 31.12.2018 Keine Veränderung der Mengen Zum 01.01.2019 Umwandlung in Energiebeihilfe Energiebeihilfe: Absicherung bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente Keine Veränderung der Menge Bei Erreichen der gesetzlichen Altersrente Umwandlung in eine Abfindung Abgesicherte Wirkung bis 2034 Neben der Absicherung der Energiebeihilfe bis 2034 wird anschließend eine Abfindung entsprechend der tariflichen Abfindungstabellen gezahlt. BVS = Bergmannsversorgungsschein nach den BVS Landesgesetzen NRW und Saarland

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Arbeiter und Angestellte im Vorruhestand TransKUG, APG, KAL Zusammenfassung Kohledeputat: Garantierte Lieferung bis 31.12.2018 Keine Veränderung der Mengen Zum 01.01.2019 Umwandlung in Energiebeihilfe Energiebeihilfe: Absicherung bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente Keine Veränderung der Menge Im Folgejahr des Erreichens der gesetzlichen Altersrente Umwandlung in eine Abfindung Abgesicherte Wirkung bis 2034 Neben der Absicherung der Energiebeihilfe bis 2034 wird anschließend eine Abfindung entsprechend der tariflichen Abfindungstabellen gezahlt.

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Rentner und Witwen Zusammenfassung Kohledeputat: Garantierte Lieferung bis 31.12.2018 Keine Veränderung der Mengen Zum 01.01.2019 Umwandlung in Energiebeihilfe und Abfindung Option zur vorzeitigen Abfindung Energiebeihilfe: Abfindung zum 30.06.2015 Mindestabsicherung für Ältere Berücksichtigung mit/ohne Hinterbliebenenschutz

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Berechnung Zusammenfassung Abfindungstabellen: Finanzmathematische Berechnungen (Abzinsungseffekte/Rechnungszins) Versicherungsmathematische Grundsätze (Sterbe- und Erlebenswahrscheinlichkeit) Wert der Energiebeihilfe je Tonne (122,20 €) Lebensalter Höhe des individuellen Anspruchs (t) Hinterbliebenenanwartschaften Absicherung älterer Menschen

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Hinterbliebenen-anwartschaft Zusammenfassung Ehemalige Beschäftigte: - Erwerben einen persönlichen Anspruch auf die Leistung sowie im Falle ihres Versterbens einen Anspruch für die Hinterbliebene Witwe Hinterbliebenenanwartschaft Hinterbliebene Witwen/Witwer: - Es besteht kein eigenständiger Anspruch - Im Falle des Versterbens wird kein weiterer Hinterbliebener einen Anspruch erwerben Keine Hinterbliebenenanwartschaft

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 60-jähriger Rentner (m/w) Arbeiter: 1.767 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 4.417 € Angestellter: 1.767 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 5.301 € Auszahlung in der Regel steuerfrei Ist die Abfindung netto? A) Lohnsteuer An der bisherigen lohnsteuerlichen Verfahrensweise ändert sich nichts. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich abgeltungsbefreit. In wie weit aufgrund der persönlichen Einkommensverhältnisse (Höhe aller Einkünfte und Nebeneinnahmen) eine Veranlagung erfolgt, hängt von den individuellen Steuervoraussetzungen ab. Es ist davon auszugehen, dass für einen Großteil der Betroffenen die gezahlte Abfindung nicht zu einer Versteuerung führen wird. B) Sozialversicherungspflicht Die Abfindungszahlungen sind für die in der gesetzlichen KV-PV pflichtversicherte Rentner beitragsfrei.

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 65-jähriger Rentner (m/w) Arbeiter: 1.572 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 3.930 € Angestellter: 1.572 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 4.716 € Auszahlung in der Regel steuerfrei

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 70-jähriger Rentner (m/w) Arbeiter: 1.345 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 3.362 € Angestellter: 1.345 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 4.035 € Auszahlung in der Regel steuerfrei

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 70-jährige Witwe (m/w) Arbeiter: 1.107 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 2.767 € Angestellter: 1.107 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 3.321 € Auszahlung in der Regel steuerfrei

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 76-jähriger Rentner (m/w) Arbeiter: 1.046 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 2.615 € Angestellter: 1.046 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 3.138 € Auszahlung in der Regel steuerfrei

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 76-jährige Witwe (m/w) Arbeiter: 861 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 2.152 € Angestellter: 861 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 2.583 € Auszahlung in der Regel steuerfrei

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 85-jähriger Rentner (m/w) Arbeiter: 620 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 1.550 € Angestellter: 620 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 1.860 € Auszahlung in der Regel steuerfrei

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Beispiel: 85-jährige Witwe (m/w) Arbeiter: 510 € x 2,5 t (individueller Anspruch) = 1.275 € Angestellter: 510 € x 3,0 t (individueller Anspruch) = 1.530 € Auszahlung in der Regel steuerfrei

Hausbrand / Energiebeihilfe Auszug aus der Abfindungstabelle Alter Abfindung pro Tonne Alter Abfindung pro Tonne Tabelle für Rentner mit Hinterbliebenenanwartschaft

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Mindest- absicherung Eine reine Anwendung von Finanzmathematik und Versicherungsmathematik führt dazu, dass aufgrund des Lebensalters Beträge zu zahlen wären, die noch nicht einmal die theoretische Differenz bis 2018 ausgleichen! Betroffene Personen: Über 20.000

Hausbrand / Energiebeihilfe Verhandlungs-ergebnis Abfindungs-modell Mindest- absicherung Mindestabsicherung Älterer: Rentner ab dem Lebensalter 88 Witwen ab dem Lebensalter 85 erhalten mindestens einen Betrag in Höhe von 1.275 € Diese Mindestabsicherung entspricht dem 4-fachen Wert der Energiebeihilfe (zusätzliche Kosten für das Unternehmen: rund 6 Mio €)

Hausbrand / Energiebeihilfe Umsetzung des Unternehmens Ab Mitte Mai werden Briefe seitens der RAG Aktiengesellschaft über die Höhe der individuellen Abfindungsbeträge versandt. Die Überweisung der Abfindung erfolgt Ende Juni 2015.

Wir stehen für Solidarität Steinkohle 2015 Wir stehen für Solidarität Wir stehen hinter Dir

Vorteile für IG BCE Mitglieder Wir haben einen Auftrag. Vorteile für Mitglieder der IG BCE umzusetzen. Verhandlungen und Gespräche zu diesem Thema werden weiter geführt. Wir bringen hier unsere Forderungen ein: Wir brauchen eine Lösung für diejenigen die unverschuldet ihren Arbeitsplatz im Steinkohlenbergbau verlieren. Den KAL Beziehern entsteht durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters eine 2 jährige Lücke. Ohne eine Lösung würde dies eine monatliche Absenkung des Einkommens von rund 154 Euro bedeuten. Auch dies wollen wir nicht nur zur Kenntnis nehmen sondern hier wollen wir den betroffenen Kollegen helfen. Besonders die älteren Kollegen sind vielfach auf medizinische Dinge angewiesen. Ob dies eine Brille, ein Hörgerät oder sonstiges ist. Auch hier wollen wir mit finanziellen Unterstützungen helfen. Diese Themen werden wir durch einen Unterstützungsverein angehen. Weil wir für Solidarität stehen. Weil wir hinter Dir stehen.