Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Juristische Klausuren für Nebenfachstudierende
Advertisements

Prof. Dr. Burkhard Boemke
Prof. Dr. Burkhard Boemke
Fall 1 D hat gerade ein Beratungsbüro eröffnet und benötigt noch eine Menge Büromaterialien. Er bestellt beim Händler H die per Sonderangebot angebotenen.
Finanzkrise – Symptom einer Systemkrise? 5. Dezember 2011 ao.Univ.-Prof. Dr. Franz Hörmann
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Vorlesung BGB II - Übungsteil Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger
Grundpfandrechte.
Was nun? Bank Kreditnehmer keine Rückzahlung Kreditvertrag
Grundpfandrechte Überblick
Grundzüge und Aufgaben der doppelten Buchführung
Bürgerliches Vermögensrecht I Übungsfall 2
Vertraglicher Eigentumserwerb
Bescheid – Widerspruch
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Eine Kundenkarte erstellen
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Factoring und Zession Patrick Dirninger.
Eine wahre Geschichte aus dem Reich der Fabeln
EC- und Kreditkarte Melanie Peter | Tobias Nait | Mustafa Keles.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Feyyaz Abul
Der Weg zum Glück von Margitta.
Sachenrecht – Kreditsicherung Kapitel 1: Sachenrecht 4. Lerneinheit
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Prof. Dr. iur Ulrike Babusiaux
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Fall 2 § 20 KSchG Gewährleistung
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht
Nehm dir Zeit, um die Botschaft zu lesen.
Die Nichtraucherklasse 8/1
In welchem Satz ist jeweils die Rechtschreibung fehlerfrei?
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Vorkaufsrecht Schuldrechtlich: §§ BGB Sachenrechtlich: §§ BGB.
Rechte zur Absicherung der Vergütung des Unternehmers
WuV-Kurs Sachen- und Zivilprozessrecht,
WuV-Kurs Sachen- und Zivilprozessrecht,
Gutachten zu Fall 1 Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen A und W Entscheidungsspielraum Antrag der F Eigene Willenserklärung der F Im Namen des.
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Klausurenkurs zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht WS 2014/15
Wie kam der Hase an das Ei
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
  Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2015 Hausarbeit „Verfall einer Familie“
A ist Buchhalter bei der Firma des B
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Buchen von Gehaltsabrechnungen
Was dürfen und müssen Mitarbeiter in einem Unternehmen machen?
© 2005 Prof. Dr. G. Hellberg 1 Viren und Spam Viren und Spam : Theorie und Praxis Prof. Dr. G. Hellberg Viren und Spam : Theorie und Praxis.
Fahrzeug: MINI Cooper R50, 85,0 KW, 3-türig
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser 1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen 3. Einheit WS 2015/16 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH.
in der Stadt und erklärte, er habe das schönste Herz im ganzen Tal.
Kapitalgesellschaftrecht Weitere Regeln der Kapitalaufbringung.
I. Personengesellschaften
Das deutsche Nachbarrecht im Überblick
Rsp-Beispiele: Naturalobligation Jordan: Grundzüge der Rechtswissenschaft I (Privatrecht) - Übung SS Ausgleich aus: RIS (Österreichisches Rechtsinformationssystem)RIS.
Sachverhalt zu Fall 7 (Ausgangsfall)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
1 Lerneinheit 8 – Überblick A.Leistungsstörungen 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 11 Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III,
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge II Übungsbeispiel Prof. Dr. Klaus-Peter Franz.
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
1 Lerneinheit 3 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 5 Die allgemeine Nichtleistungs- (Eingriffs-)kondiktion nach § 812 I 1 Alt. 2.
§ 1330 ABGB (1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz.
Fall 4/1 X buchte bei einem Unternehmen mit der Bezeichnung „A“ ein Wohnmobil für den Urlaub. Inhaberin des kleinen Unternehmens „A“ war allein A. B war.
A. Sachverhalt (3/1) A, B und C wollen eine GmbH gründen, um eine Biogasanlage zu betreiben. Zu diesem Zweck kommen sie überein, dass A ein Grundstück.
Auslegung: Fall 1 A vermacht in seinem Testament dem B sein Grundstück „eingetragen im Grundbuch von Mainz, Band 3 Blatt 13“. Nach dem Tod des A verlangt.
 Präsentation transkript:

Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Sachverhalt

Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Der junge Geschäftsmann Siegbert Sorglos benötigt für sein Unternehmen einen Kredit von €. Dafür möchte er ein Darlehen bei der B-Bank aufnehmen. Leider kann er selbst keine Sicherheiten stellen. Sein Onkel Engel hilft ihm aber aus der Patsche, er erklärt sich bereit, zur Sicherung des Darlehens eine Hypothek an seinem Grundstück in Höhe von € zugunsten der B-Bank zu bestellen. Die B-Bank ist damit einverstanden, die Hypothek wird eingetragen, die Erteilung eines Hypothekenbriefes wird dabei ausgeschlossen. Nach der Eintragung zahlt die B- Bank das Darlehen in Höhe von € an Sorglos aus. Die Rückzahlung soll zum erfolgen, ohne dass dies im Grundbuch eingetragen wird. Zufällig erfährt Michael Missgunst, ein Konkurrent von Sorglos, von dieser Transaktion. Der Wahrheit zuwider spiegelt er der B-Bank vor, dass Sorglos ein Spieler und deshalb insolvent sei. Auch die Hypothek an dem Grundstück von Engel stellt er fälschlicherweise als wertlos hin, er behauptet nach neueren Erkenntnissen sei das Grundstück mit sehr erheblichen Altlasten behaftet. Die B- Bank will den für sie als sicher scheinenden Verlust minimieren und tritt daher die Hypothek und die Darlehensforderung für € durch Einigung und Eintragung an Missgunst ab.

Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Einige Monate später tritt Missgunst seinerseits gegen Zahlung von € Hypothek und Forderung formgerecht an Gustav Gütig ab. Dieser hat von dem ganzen vorherigen Geschehen keine Kenntnis. Als die B-Bank die wahre Sachlage erkennt, erklärt sie gegenüber Missgunst die Anfechtung des gesamten Geschäfts. Gütig verlangt nunmehr 1. von Engel Duldung der Zwangsvollstreckung in sein Grundstück und 2. von Sorglos Zahlung der €. Erstellen Sie ein Rechtsgutachten bzgl. der geltend gemachten Ansprüche von G. Soweit der Sachverhalt Rechtsfragen aufwirft, die nach dem Lösungsweg des Bearbeiters für die Beantwortung der Fragen nicht entscheidungserheblich sind, sind diese hilfsgutachterlich zu untersuchen. Soweit nach Auffassung des Bearbeiters für die Begutachtung erforderliche Sachverhaltsangaben fehlen, ist zu unterstellen, dass eine weitere Aufklärung nicht zu erzielen ist.