Ideengeschichtliche Entwicklung der Menschenrechtsidee

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 Präsentation transkript:

Ideengeschichtliche Entwicklung der Menschenrechtsidee Institute of Federalism: 4/16/2017 Copy Right Thomas Fleiner

Universelle goldene Regel: Tu nicht einem anderen an, Gesetzlichkeit Gerechtigkeit Vorchristen- tum: Stoa Gleichheit Gottebenbild- lichkeit Christentum Individualität Universelle goldene Regel: Tu nicht einem anderen an, was Du nicht willst, dass man es Dir antut Vernunft Schutz vor Willkür Germanischer Einfluss Treuepflicht Widerstandsrecht Säkularisierung Vernunft Individuum Renaissance Unverzichtbare Rechte

Verfassungsgerichtsbarkeit Liberalismus Konstitutionalismus Vorstaatlichkeit Eigentum - Freiheit Gewaltenteilung Verfassung Verfassungsgerichtsbarkeit Minimalstaat Soziale Rechte Umweltschutz Kollektive Rechte State Action - Drittwirkung

Von Hobbes zu Locke Freiheit und Gleichheit Trennung Staat - Gesellschaft Freiheit und Demokratie (Rousseau)

Visionen des Liberalismus Gleichheit und Freiheit Chancengleichheit - Soziale Rechte Habermas

Sozialismus - Marxismus Dialektik des Klassenkampfes Dialektik der Unterentwicklung der Nation (China) Emanzipatorische Funktion der Freiheitsrechte Wer regiert, nicht wie wird regiert

Kommunitarismus Von der Gesellschaft zur Gemeinschaft (Community) Kollektive Rechte Souveränität des Marktes Harmonie als Menschenrecht 29.11.04

Arten der Menschenrechte Verfahren 1. Generation Eigentum Wirt- schafts- freiheit Rechts- gleich- heit Geisti- ge Freiheit Inhalt Arten der Menschenrechte 2. Generation Soziale Rechte Bildung Arbeit Woh- nung Politische Rechte 3. Generation Kollektivrechte 4. Generation Umwelt Kultur

Institutioneller Schutz Ordentl.Gericht Verfassungsger. Gerichte Verwaltungsger. Injunction, Man- damus Rechtsmittel Beschwerde Institutioneller Schutz der Menschenrechte Tuteja Verwaltungs- institutionen Ombudsman Polizei - Exekutive Demokratie Politische Institutionen Ergebnis Vefahren Gewaltenteilung Parlament

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Art. 13.1. (l) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfal- tung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stim- men ferner überein, dass die Bildung es je- dermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freund- schaft unter allenVölkern und allen rassi- schen, ethnischen und religiösen Gruppen för- dern sowie dieTätigkeit der Vereinten Na- tionen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss. Internationale Institutionen Eu.Charter for Minority Languages 1.In respect of regional or minority languages, within the territories in which such languages are used and according to the situation of each language, the Parties shall base their policies, legislation and practice on the following objectives and principles: a the recognition of the regional or minority languages as an expression of cultural wealth; Framework Convention Protection of Minorities European Union The protection of national minorities and of the rights and freedoms of persons belon- ging to those minorities forms an integral part of the international protection of human rights, and as such falls within the scope of international co-operation. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Art. 27 In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehöri- gen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit ande- ren Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Re- ligion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.. European Charter of Self-Government A. 3 1.Local self-government denotes the right and the ability of local authorities, within the limits of the law, to regulate and manage a substantial share of public affairs under their own responsibility and in the interests of the local population. Global Regional Universal Declaration of Human Rights Articl. 1 All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood. Civil and Political Rights Euro- parat OSZE Universal Declara tion Institutioneller Schutz der Menschenrechte EMRK Lan- guage Minori- ties Economic social and cultural Rights Local Au- tonomy Sozial- Charta

Schranken der Grundrechte

BV Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten 1 Einschränkungen von Grundrechten bedür- fen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausge- nommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr. 2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. 3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein. 4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar. EMRK Art. 11 Versammlungsfreiheit 2. Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen wer- den als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im In- teresse der nationalen und öffentlichen Si- cherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral oder des Schut- zes der Rechte und Freiheiten anderer not- wendig sind. Dieser Artikel verbietet nicht, dass die Ausübung dieser Rechte durch Mit- glieder der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung gesetzlichen Einschrän- kungen unterworfen wird.

1. Im Falle eines Krieges oder eines anderen Artikel 15 Notstand 1. Im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, kann jeder der Hohen Ver- tragschliessenden Teile Massnahmen ergrei- fen, welche die in der Konvention vorgesehe- nen Verpflichtungen in dem Umfang, den die Lage unbedingt erfordert, und un- ter der Bedingung ausser Kraft setzen, dass diese Massnahmen nicht in Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtun- gen stehen. 2. Die vorstehende Bestimmung gestattet kein Ausserkraftsetzen des Artikels 2 ausser bei Todesfällen, die auf rechtmässige Kriegs- handlungen zurückzuführen sind, oder der Artikel 3 (Folterverbot), 4 (Absatz 1) (Skla- verei) und 7 (Nulla Poena…). Notstand:

Gesellschaftliche Politische Freiheit Frage: Was heisst Freiheit

Relativität Freiheit Abhängigkeit Gesellschaft Macht Chance Autorität Beziehung Objekt Subjekt Relativität Stuart Mill Wahlfreiheit Hegel Rousseau Gesetz Volonté Générale Freiheit

Nur zum Schutz der Freiheit politische Freiheit Was heisst: Abwesenheit von staatlichem Zwang Gesellschaftlicher Bezug Wahlfreiheit Bedingungen der Freiheit Schranke: Nur zum Schutz der Freiheit

Article 53 [Obedience to the Constitution] Allgemeine Erklärung von Menschenpflichten (Vorschlag 1997) Article 53 [Obedience to the Constitution] Citizens of the People's Republic of China must abide by the Constitution and the law, keep state secrets, protect public property, and observe labor discipline and public order and respect social ethics. Art. 3 Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen moralischen Maßstä- ben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter allen Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden