Aktualisierungen und Ergänzungen zum Text Günther/Krebs (2000)

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Aktualisierungen und Ergänzungen zum Text Günther/Krebs (2000) Aufgaben- und Organisationsstruktur der Umweltpolitik in der BR Deutschland Aktualisierungen und Ergänzungen zum Text Günther/Krebs (2000)

Ziel des (Teil-)Referats Warum Umweltpolitik? Modelle „Integration“ und „Konzentration“ – eine alternative Darstellung Was hat sich im Vergleich zum Text bis heute konkret geändert? Werden die im Text gemachten Vorschläge umgesetzt?

Überblick 1. Ökonomische Begründung für Umweltpolitik 2. Umweltpolitik auf den fünf Governance-Ebenen 3. Internationale Umweltpolitik Völkerrecht Europäische Union 4. Umweltpolitik auf Bundesebene Integration und Konzentration Status quo

1. Ökonomische Begründung für Umweltpolitik Ausgangslage: Marktwirtschaft Wenn es zu Marktversagen kommt, ist Politik gefragt Marktversagen bei Umweltgütern: Negative externe Effekte Übernutzung öffentlicher Güter

2. Umweltpolitik auf den fünf Governance-Ebenen Umweltpolitik gibt es auf allen Ebenen vom Völkerrecht bis zur Kommune! Völkerrecht Europäische Union Bundesrepublik Deutschland Bundesland Kommune Sabines Referat

Übernutzung öffentlicher Güter  politischer Prozeß ist effektiver in kleinen Gruppen Negative externe Effekte  politischer Prozeß ist effektiver in großen Gruppen

3. Internationale Umweltpolitik 3.1 Völkerrecht Internationale Vereinbarungen, z. B. Agenda 2010 Montreal-Protokoll (Ozonschicht) Kyoto-Protokoll (CO2) UN-Umweltorganisation

Definition von Leitbildern (z. B. „Sustainable Development“) Tendenz zu konkreten, rechtlich bindenden Zielvereinbarungen

3.2 Europäische Union 6. Umweltaktionsprogramm (2001-2010) Fortschreibung des Leitbildes Sustainable Development Übergang von einem gesetzgeberischen Ansatz zu einem strategischen Ansatz d. h.: Maßnahmen beziehen ein ... - wirtschaftliche Entwicklungen - Bildung und Information der Bürger

4. Umweltpolitik auf Bundesebene 4.1 Integration und Konzentration Zwischen zwei Politkbereichen gibt es immer Überlappungsbereiche Wem wird der Überlappungsbereich zugeordnet? zwei Lösungsmöglichkeiten: Integration und Konzentration

„klassische“ Politikbereiche z. B. Verkehr, Forschung Überlappungsbereiche klein

„neuer“ Politikbereich z. B. Umwelt, Verbraucherschutz größere Überlappungsbereiche z. B. Umwelt & Verkehr, Umweltforschung

Integration Ordne Überlappungsbereich den „klassischen“ Ressorts zu. BMU Z. B.: BMU ohne Energiepolitik (vor 1998)

Konzentration Ordne Überlappungsbereich dem „neuen“ Ressort zu. Z. B.: BMBF ohne Umweltforschung (hypothetisch) BMU

Konzentrations- und Integrationslösung Tatsächliche Lösung ist politische Machtfrage, entwickelt sich im Laufe der Zeit Reine Integrationslösung ist fragwürdig  negative Koordination  Inkrementalismus (z. B. Landesministerien f. Landwirtschaft u. Umwelt) These: effektiv ist eine Kompromißlösung, Überlappungsbereiche koordinieren durch Spiegelreferate Interministerielle Arbeitsgruppen

Minister, Staatssekretäre 4.2 Status quo Arbeitsebene Vergleich der Organigramme 1999  2004 Minister, Staatssekretäre Abteilungen Unterabteilungen Referate

Minister, Staatssekretäre Minister, Staatssekretäre 1999 2004 Minister, Staatssekretäre Minister, Staatssekretäre Zentralabteilung Zentralabteilung Erneuerbare Energien Forschung Grundsatzfragen Grundsatzfragen Wasser, Abfall, Boden Wasser, Abfall, Boden Gesundheit, Chemikalien Gesundheit, Chemikalien Verkehr Naturschutz Naturschutz Reaktorschutz Reaktorschutz

Vergleich 1999  2004 Erneuerbare Energien dem BMU zugeordnet (Konzentration) aber: - als Unterabteilung der Zentralabteilung - weiterhin Energieabteilung im BMWA mit Referat für Erneuerbare Energien Medienorientierung bleibt bestehen (auch auf Referatsebene: keine „Großreferate“)

Vergleich 1999  2004 Das BMU besitzt Spiegelreferate für Verkehr und (Energie-) Forschung Aufteilung Bonn – Berlin bleibt bestehen z. T. innerhalb von Abteilungen und Referaten

B) Kabinettsebene Stärkung eines Ministers durch Veto-/Initiativrecht im Kabinett (z. B. Finanzminister) Neu: „weiches“ Initiativrecht der Ministerien für Frauen und Verbraucherschutz  aber nicht für BMU Einrichtung eines „Green cabinet“ für Sustainable Development: Interministerielle Koordination auch auf Ebene der Staatssekretäre

Persönlichkeit des jeweiligen Ministers Persönlichkeit des jeweiligen Ministers - Politische Stärke, Medienwirkung - Sachkompetenz - Neigung zu Konsens oder Polarisierung

C) Bund – Länder – Verflechtung Neue Bund-Länder-Ausschüsse, z. B. Bodenschutz nachhaltige Entwicklung Gentechnik

5. Resümee Völkerrecht als fünfte Governance-Ebene gewinnt an Bedeutung  zusätzliche Verflechtungen Jüngste Entwicklung auf Bundesebene: - Ansätze einer verstärkten Konzentration - bleiben aber hinter den Vorschlägen des Textes deutlich zurück

Das Kongruenzprinzip: Zuweisung von Aufgaben Kompetenz Verantwortung  Kongruenzprinzip ist in der Umweltpolitik auf Bundesebene nachwievor nicht befriedigend erfüllt.