von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll

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 Präsentation transkript:

von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll Krankenversicherung von Torben Sonntag, Bilal Khan, Florian Görgen und Maurice Noll

Inhaltsverzeichnis Allgemein Geschichte Versicherungsarten Versicherungsträger Versicherungspflichte bzw. leistungsberechtigte Gruppen  „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ Beitragsfinanzierung & Beitragshöhe (Wer zahl wie viel? – Anteile in Prozent) Versicherungsleistungen Mögliche Probleme insbes. Der Finanzierung & Lösungsansätze

Allgemein erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt

Geschichte wurde als erste Leistung 1883 aus dem Bereich der Sozialversicherungen von Bismarck eingeführt Zunächst bestand die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse nur für diese Bevölkerungsgruppe mit meist geringem Einkommen Da zwei Drittel der Leistungen lohnabhängig waren, wurden die Beiträge lohnabhängig erhoben Im Laufe der Zeit stieg der Anteil der lohnunabhängigen Leistungen stetig

Versicherungsarten Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung gilt entweder als freiwillig (Versicherungsfreiheit: Private Krankenversicherung) oder gesetzlich vorgeschrieben (Versicherungspflicht: Gesetzliche Krankenversicherung). Gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des deutschen sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystems. Anders als in der privaten Krankenversicherung zahlen alle Versicherten gleichermaßen, egal ob sie alt oder jung, dauerhaft krank oder gesund sind in den Gesundheitsfonds ein. Private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern sich Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Versicherungsträger Seit dem 01.01.2009 sind alle Einwohner verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Wenn der Versicherungsschutz aus bestimmten Gründen verloren wurde, muss sich der Versicherungsnehmer erneut krankenversichern. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Versicherungspflichte bzw Versicherungspflichte bzw. leistungsberechtigte Gruppen  „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet für Arbeitnehmer die Pflichtgrenze, bis zu der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Die Entgeltgrenze wird jährlich von der Bundesregierung festgelegt. Wer sich 2013 privat krankenversichern will, muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 52.200 Euro übersteigen. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet.  Das Jahresentgelt ist das vertraglich vereinbarte Jahresbruttogehalt oder bei monatlicher Festlegung das zwölffache des letzten Monatsgehalts.

Versicherungsleistungen Trotz vieler Kürzungen sind die Leistungen der Krankenkassen noch recht umfassend. Zu den Leistungen zählt u. A.: - Normale Kontrolluntersuchungen zur Krankheitsprävention - Standardimpfungen - Therapien schwerer Erkrankungen - Unfallbehandlung- und Nachsorge - freie Wahl des Arztes - Medikamente werden größtenteils übernommen Bei stationärem Krankenhausaufenthalt gilt: Eigenanteil von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage.

Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre 2013 47.250 € 3.937,50 € 2008 43.200 € 3.600,00 € 2012 45.900 € 3.825,00 € 2007 42.750 € 3.562,50 € 2011 44.550 €  3.712,50 €  2006 2010 45.000 € 3.750,00 € 2005 42.300 € 3.525,00 € 2009 44.100 € 3.675,00 € 2004 41.850 € 3.487,50 €

Beitragsfinanzierung & Beitragshöhe (Wer zahlt wie viel?)GKV Geringere Kosten bei vergleichbaren Leistungen bzw. Kostenerstattung für wesentlich umfangreichere Leistungen. Im Allgemeinen keine Zuzahlung für Arznei, Verband und Heilmittel durch die private Krankenversicherung. Keine Praxisgebühr – auch nicht bei direktem Aufsuchen eines Facharztes. In der Gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich der Beitrag als prozentualer Anteil am sozialversicherungspflichtigem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze 14,9%). Allgemeine Krankenhausleistungen werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Ansonsten erhält der Patient eine Rechnung die er zunächst begleicht und dann bei der Krankenkasse einreicht.

Beitragsfinanzierung & Beitragshöhe (Wer zahlt wie viel?)PKV Es ist pro Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro beim Arzt bzw. Zahnarzt einzureichen (2012). AB 2013 ist diese entfallen Für Arznei, Verband und Heilmittel ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten zu Leisten (5 Euro mindestens, 10 Euro Maximum) . Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse. Quelle: http://www.krankenversicherungen-ratgeber.com

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!