Pflegeversicherung.

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 Präsentation transkript:

Pflegeversicherung

Inhalte Allgemeines Versicherungsträger Pflegekassen Finanzierung & Ausnahmen Wer ist Pflegebedürftig? Anspruch auf Pflegeversicherung Versicherungsleistungen Mögliche Probleme & Lösungsansätze

Allgemeines Die Pflegeversicherung existiert seit 1995 Eigenständige Zweig der SV -> 5te Säule Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 50 % des Pflegeversicherungsbeitrags ein In 2 Stufen unterteilt: Häusliche Pflege Stationäre Pflege rund 2 Millionen Menschen sind auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen

Allgemeines Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Im Grundsatz gilt: "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung".

Wer sind die Versicherungsträger? Träger sind die Pflegekassen:  Zu jeder Krankenkasse gehört eine Pflegekasse Wird die Krankenkasse gewechselt, so wechselt auch die Pflegekasse

Welche Pflegekassen gibt es? AOK, Ersatzkasse, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse, landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder der Bundesknappschaft

Finanzierung der Pflegeversicherung Der aktuelle Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 2,05 % vom Gehalt Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils einen Anteil von 1,025 % Kinderlose bezahlen 0,25 % vom Brutto Gehalt ein

Ausnahmen Im Niedriglohnbereich von 450,01 bis 800 EUR Brutto ermäßigter Arbeitnehmeranteil nach einer gesetzlich bestimmten Formel berechnet Fachbegriff „Gleitzone“ Der Arbeitgeber übernimmt die gesamten Sozialversicherungsbeiträge für Auszubildende, die weniger als 325 EUR im Monat verdienen Die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber alleine tragen

Ausnahmen Rentner zahlen ihren Beitrag allein. Auch Studenten sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt die Beitragszahlung für Arbeitslose. Wer mehr als 52.200 Euro jährlich verdient, ist grundsätzlich versicherungsfrei und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Beitragsbemessungsgrenze   Monat Jahr 2009 3.675 EUR 44.100 EUR 2010 3.750 EUR 45.000 EUR 2011 3.712,50 EUR 44.550 EUR 2012 3.825 EUR 45.900 EUR 2013 3.937,50 EUR 47.250 EUR Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung und Krankenversicherung

Wer ist Pflegebedürftig? Menschen die: Körperliche Geistige oder Seelische Krankheit oder Behinderung haben Voraussetzung ist: Das ein Pflegebedürftiger für 6 Monate im erheblichen Maße Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens braucht

Wer hat Anspruch? Alle die eine bestimmte Vorversicherungszeit nachweisen &   einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.

Wer hat Anspruch? Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn er vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in einer Pflegekasse versichert war

Versicherungsleistungen Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab Maßgebend für die Leistungen ist der Grad der Hilfsbedürftigkeit Höchstbeträge für die Leistungen sind festgelegt in 3 Stufen: Pflegestufe 1 = erheblich pflegebedürftig Pflegestufe 2 = schwerpflegebedürftig Pflegestufe 3 = schwerstpflegebedürftig

Welche Leistungen erhalte ich konkret in den Pflegestufen? Pflegeleistungen zu Hause: 225 EUR in Stufe I 430 EUR in Stufe II 685 EUR in Stufe III Materielle Gegenstände um besser Pflegen zu können Pflegeleistungen teil- oder vollstationäre Pflege: 1.023 EUR Stufe I 1.279 EUR Stufe II 1.510 EUR Stufe III In Härtefällen 1.825 EUR

Kritik Pflegegeld wird gekürzt wenn es dem Pflegebedürftigen besser geht, aber dennoch die Behandlung braucht Beratung für Pflegebedürftige ist mangelhaft Keine Kontrolle bei der häuslichen Pflege  Pflegequalität ist nicht sichergestellt (Heime) Pflegegeld reicht nicht aus Demografischer Wandel

Lösungsmöglichkeiten PV Wegfall der VPG  alle zahlen! Rechtl. Arbeitsbedingungen für ausländische (osteurop.) Pflegekräfte lockern „Export pflegebedürftiger Personen“ ins Ausland (Slovakei, Ungarn, Thailand u.a) Wirklich effektive Kontrolle der Pflegeheime (wirklicher Pflege – TÜV)

Quellen http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehalts abrechnung/sozialabgabenarbeitgeber/pflege versicherung/index.html http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicheru ng_%28Deutschland%29 http://www.focus.de/finanzen/versicherunge n/krankenversicherung/pflegeversicherung- herbe-kritik-an-der-juengsten- reform_aid_412288.html