Informationen aus den Prüfungsämtern Elektrotechnik und Informatik

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 Präsentation transkript:

Informationen aus den Prüfungsämtern Elektrotechnik und Informatik Erstsemestereinführung SS 2015

Prüfungsamt Informatik Andrea Baule, M. A. Hölderlin-Campus Raum H–F 011 Telefon: 0271–740–3113 E-Mail: pruefungsamt–inf@uni-siegen.de Sprechzeiten: Mo.–Do. 09:00–11:00 Uhr http://www.eti.uni-siegen.de/dekanat/studium/pruefungsaemter/

Prüfungsamt Elektrotechnik Ute Papies Hölderlin-Campus Raum H-F 010 Telefon: 0271–740–4409 E-Mail: pruefungsamt–et@uni-siegen.de Sprechzeiten: Mo.–Fr. 08:00–12:00 Uhr http://www.eti.uni-siegen.de/dekanat/studium/pruefungsaemter/

Aufgaben der Prüfungsämter Organisation von Prüfungen Terminkoordination für Klausuren Anmeldung zu mündlichen Prüfungen Fristenkontrolle Bearbeitung von Mentorengenehmigungen Anmeldung von Abschlussarbeiten Bearbeitung von Abmeldungen/Krankmeldungen Beratung der Studierenden in Prüfungsangelegenheiten

Personalbogen (1. Semester, bis 29.05.2015!) Ohne Personalbogen keine Anmeldung zu Prüfungen möglich! Notwendige Anlagen: Lebenslauf Beglaubigte(!) Zeugnisse Foto Einreichung per Post oder persönlich Je früher desto besser…!

Anmeldung zu Mündlichen Prüfungen Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt Fenster: frühestens(!) 7 Tage vor der Prüfung (Sprechzeiten beachten!)

Je nach Klausur 1 oder 2 Termin(e) im Semester Anmeldung zu Schriftlichen Prüfungen (Klausuren) Online im LSF Je nach Klausur 1 oder 2 Termin(e) im Semester Fenster für ersten Termin im SS 2015: 29.06.2015 – 10.07.2015 (2 Wo) Fenster für zweiten Termin (nur INF): 2 bis 1 Woche vor der jeweiligen Klausur (1 Wo) Abweichende Regelungen bei Klausuren anderer Fakultäten bzw. Departments beachten Erst nach Erfassung des Personalbogens!!!

Abmeldung von Prüfungen Mündliche Prüfungen Keine Abmeldung möglich! Schriftliche Prüfungen (Klausuren) Sanktionslose Abmeldung innerhalb des Zeitfensters (bis 1 Woche vor der Klausur) möglich Rücktritt wegen Krankheit Abmeldungsformular vom Prüfungsamt und Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 1 Woche persönlich beim Prüfungsamt (Sprechzeiten!) Bei andauernder Krankheit durch Bevollmächtigten

Mentor = Verantwortlicher Professor für Vertiefungsbereich Mentorengenehmigungen (üblich ab 3. Semester) Mentor = Verantwortlicher Professor für Vertiefungsbereich Bei Wahl einer Vertiefung: Abstimmung des Studienverlaufsplans mit dem jeweiligen Mentor Genehmigung des Mentors muss beim Prüfungsamt unverzüglich eingereicht werden. Vorher keine Anmeldung zu Prüfungen im Vertiefungsbereich möglich!

Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt Freiversuche Möglichkeit zur Verbesserung von bis zu 3 Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit Erster Versuch spätestens im 6. Semester Verbesserung zum nächstmöglichen Termin Details siehe Prüfungsordnung bzw. Einheitliche Regelungen Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt Innerhalb des jeweiligen Zeitfensters

Abschlussarbeiten Themenabsprache mit Prüfer Abgabe eines „Laufzettels“ mit vom Prüfer festgelegtem Bearbeitungsbeginn und Unterschrift Prüfer und Prüfling im Prüfungsamt 4 Monate Bearbeitungszeit Keine Formvorgaben des Prüfungsamts (wohl aber der Prüfer!) Persönliche Abgabe der gebundenen Arbeit im Prüfungsamt (Sprechzeiten!)

Kommunikation mit den Prüfungsämtern Persönlich (zu den Sprechzeiten) Anmeldung zu mündlichen Prüfungen Anmeldung von Freiversuchen zu Prüfungen Abgabe von Abschlussarbeiten Beratung Telefonisch/Per E-Mail Kleinere Fragen Per Post (Briefkästen im Eingangsbereich H-F) Abgabe Personalbögen und Mentorengenehmigungen

Häufige Fragen/Probleme Ich kann mich im LSF nicht anmelden! Der Personalbogen wurde noch nicht erfasst. Das LSF ist nur während der jeweiligen Zeitfenster der Anmeldung freigeschaltet. Können Sie Kopien von abgegebenen Unterlagen anfertigen? Bitte haben Sie Verständnis, dass das Prüfungsamt nicht als Ihr Sekretariat fungieren kann. Bitte fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen benötigte Kopien eigenständig an.

Häufige Fragen/Probleme Meine Note bzw. mein Schein ist noch nicht im LSF eingetragen! Bitte bedenken Sie, dass die Erfassung teilweise manuell erfolgen muss und sie daher (in Abhängigkeit der sonstigen Arbeitsbelastung des Prüfungsamts) einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte sehen Sie daher von derartigen Nachfragen ab. Da das PA Informatik derzeit nur mit einer halben Stelle besetzt ist (die außerdem auch noch für das PA Mechatronics zuständig ist), kann es sich mitunter um mehrere Wochen handeln.

Häufige Fragen/Probleme Ich habe gehört, dass… / Mein Kommilitone sagt aber, dass… Maßgeblich sind ausschließlich die Prüfungsordnungen sowie deren Auslegung bzw. Anwendung durch die Prüfer, das Prüfungsamt sowie den Prüfungsausschuss.

Häufige Fragen/Probleme Können Sie nicht eine Ausnahme machen? Die Prüfungsämter sind an die Regularien gebunden. In bestimmten Einzelfällen (Härtefällen) sind Ausnahmeregelungen möglich. Hierzu sind aber in jedem Fall schriftliche Anträge an den Prüfungsausschuss notwendig.

Häufige Fragen/Probleme Das habe ich aber nicht gewusst! Sie sind verpflichtet, sich über die Vorgaben der Prüfungsordnung sowie Ausführungsbestimmungen und insbesondere Termine und Fristen eigenständig zu informieren. Dies betrifft auch Ankündigungen, Aushänge etc. des Prüfungsamts. Unwissenheit ist kein Grund für Ausnahmen.

Prüfungsamt, Prüfer, Prüfungsausschuss Organisiert die Prüfungen. Prüfer (Professoren und Lehrbeauftragte) Führen die Prüfungen durch. Legen die Noten fest. Prüfungsausschuss (gewählte Professoren, Mitarbeiter und studentische Mitglieder) Entscheidet über Anträge und Streitfragen.

Informationen und Quellen Prüfungsordnung BA INF 2012/13 bzw. ET 2012 Einheitliche Regelungen von 2013 Schwarzes Brett INF/ET Homepage des Prüfungsamts INF/ET Homepage der Prüfungsämter anderer Departments/Fakultäten Homepages der Lehrstühle

Auf gute Zusammenarbeit und Viel erfolg im studium!