Umgestaltung Grabenstraße und untere Bahnhofstraße Anliegerbeiträge
Anliegerbeiträge Straßenbeiträge Regelung in Straßenbeitragssatzung: Zur Deckung des Aufwandes für den Um- oder Ausbau öffentlicher Straßen erhebt die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn Straßenbeiträge. Bahnhofstraße und Grabenstraße: Erneuerung Kanal und Straße Einstufung als Verkehrsanlagen mit überwiegend innerörtlichem Durchgangsverkehr, Anliegeranteil 45 % Unterschiedliche Nutzung der Grundstücke, Verteilung der Kosten erfolgt nach den Veranlagungsflächen ( Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor) Umgelegt werden die tatsächlich entstehenden Kosten. Genaue Berechnungen sind daher erst nach Abschluss der Bauarbeiten und Vorliegen aller Rechnungen möglich.
Anliegerbeiträge Straßenbeiträge Geschätzte Straßenbeiträge für Bahnhofstraße und Grabenstraße Durchschnittlich ca. 43,00 € je qm Grundstücksfläche Bei Beginn der Bauarbeiten wird eine Vorausleistung auf den Straßenbeitrag von ca. 50 % des voraussichtlichen Beitrages angefordert.
Anliegerbeiträge Abrechnungsgebiet Untere Bahnhofstraße
Anliegerbeiträge Abrechnungsgebiet Grabenstraße
Anliegerbeiträge Erneuerung Kanalanschlussleitungen § 22 Entwässerungssatzung: Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Stadt in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Je laufenden Meter der Anschlussleitung ist mit Kosten von 280,00 € bis 300,00 € zu rechnen.
Anliegerbeiträge Bei Fragen zu den Anliegerbeiträgen Anita Königstein Abteilungsleiterin Erschließungsbeiträge Tiefbauamt Werner-Senger-Straße 10 65549 Limburg a. d. Lahn Telefon: 06431 203 391 Telefax: 06431 203 484 Mail: anita.koenigstein@stadt.limburg.de