1 LEISTUNGSVEREINBARUNG AUFGABEN DER BÜRGERNÄHE (Gemeinden) PÄDAGOGISCHE AUFGABEN (Kanton)

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1 LEISTUNGSVEREINBARUNG AUFGABEN DER BÜRGERNÄHE (Gemeinden) PÄDAGOGISCHE AUFGABEN (Kanton)

2 Leistungsvereinbarung Ziele: 1.Kennen der Zuständigkeiten der Gemeinden/des Kantons 2.Respektieren der Autonomie von «Bürgernähe» und «Pädagogik» 3.Zentralisieren der Schuldirektionen und nicht der Klassen 4.Sicherstellen eines qualitativen Rahmens 5.Definition und Klärung der Rollen

3 Bürgernähe Infrastrukturen Schulalltag Eltern Lehrpersonal Administratives Personal Kommunikation Finanzielle Leitung Andere Gemeinde- / Regionalrat SchulkommissionSchuldirektion

4 Festlegung der Direktionsstunden Gemeinde- / Regionalrat und Schulkommission legen in Zusammenarbeit mit der Schuldirektion die in Zusammenhang mit den spezifischen bürgernahen Aufgaben stehenden notwendigen Ressourcen fest. Die Verwaltung dieser Personal- und Finanzressourchen liegt in der alleinigen Verantwortung der lokalen Behörde.

5 Pädagogik persönliche Weiterbildung Kommunikation / Zusammenarbeit Personal- ressourcen pädagogische Leitung Departement SchulinspektorIn Schuldirektion

6 Festlegung der Lektionen für die Schuldirektion Pädagogische Aufgaben Die subventionsberechtigten Lektionen werden auf der Basis mehrerer Kriterien festgelegt: 1.Unterrichtsstufe (Kindergarten-Primarschule/OS) 2.Anzahl SchülerInnen 3.Anzahl Lehrpersonen 4.Anzahl Unterrichtslektionen 5.Anzahl Schulorte 6.Anzahl Lektionen Hilfsmassnahmen

7 FUNKTIONENDIAGRAMM - Auszug 7

8 Bilanz 8  von Januar 2013 bis März 2013: Einzeltreffen mit allen lokalen Behörden - 50 Sitzungen für 134 Gemeinden (Gemeinden/Schulkommission/Direkt.) - Breite Zustimmung zur Ausrichtung und zur umzusetzenden Organisation * eingesetzter Prozess seit mehreren Jahren in den grösseren Orten * Erwartete Entwicklung (Klärung, Qualität, Wirksamkeit, …)

Bilanz 9 Übergangsphase - Unterschiedlicher Rhythmus in den Gemeinden und Regionen * Es ist zweckmässig, den Ablauf zu Beginn der Legislaturperiode zu analysieren. * Gemeinde interne administrative Zuteilung der Aufgaben * Nutzung interkommunaler Synergien * Personalressourcen (Abläufe, Ausbildung, …) -Finanzielle Analyse (wenig bis keine Konsequenzen bezüglich fixierter Dotation im Reglement aus dem Jahre 2001)

10 Kalender  April bis Juni 2013 Rücklauf der unterschriebenen Leistungsvereinbarungen  ab September 2012 bis August 2015 Flächendeckende Einführung der Schuldirektionen