BMBWK Ref. V/4b BW8/1 14 JAHRE- WAS NUN? 14 Jahre - was nun?

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 Präsentation transkript:

BMBWK Ref. V/4b BW8/1 14 JAHRE- WAS NUN? 14 Jahre - was nun?

BMBWK Ref. V/4b BW8/2 Darstellung der Bildungswege nach der 8. Schulstufe

BMBWK Ref. V/4b BW8/3 Die polytechnische Schule MetallElektroHolzBau Handel- Büro Dienstleistungen Touris- mus

BMBWK Ref. V/4b BW8/4 Das berufsbildende Schulwesen Kollegs Akademien nach FachschulabschlussAufbaulehrgänge nach positiver 8. Schulstufe und bestimmten Aufnahmekriterien Berufsbildende mittlere Schule Berufsbildende höhere Lehranstalt nach Erfüllung der Schulpflicht (9 Schuljahre) Betriebliche Lehre und Berufsschule (duale Ausbildung) Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (nach der 10.Schulstufe) Akademien für gehobene medizinisch-technische Dienste (nach der Reifeprüfung) Fachhochschulstudiengänge (nach Reifeprüfung oder einschlägiger Berufserfahrung) Studium an Universitäten (nach Reife- oder Studienberechtigungsprüfung) Außerhalb des Schulwesens: nach der Matura (Reifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung

BMBWK Ref. V/4b BW8/5 Betriebliche Lehre und Berufsschule (Die duale Berufsausbildung) entweder ganzjährig oder lehrgangsmäßig BERUFSSCHULE: Je nach Lehrberuf 2 bis 4 JahreDAUER: Abschluss der Pflichtschulzeit (9 Jahre) Lehrvertrag AUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN: z.B.: Zusätzliche Lehrabschlussprüfung, Werkmeister- und Meisterschulen, Berufsreifeprüfung, Fachhochschule WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN: Nach Praxis u. Prüfung (Meisterprüfung bzw. Befähigungsprüfung) evtl. Gewerbeberechtigung BERECHTIGUNGEN: LehrabschlussprüfungABSCHLUSS: Es gibt ca. 260 Lehrberufe260 LehrberufeLEHRBERUFE:

BMBWK Ref. V/4b BW8/6 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen Technische, gewerbliche u. kunstgewerbl. Schulen Schulen für Mode und Bekleidungs- technik Schulen für Tourismus Land- und forst- wirtschaftliche Schulen Sozialberufliche mittlere Schulen Schulen für wirtschaftliche Berufe Kaufmännische Schulen

BMBWK Ref. V/4b BW8/7 Berufsbildende mittlere Schulen Lehrabschlussprüfung Aufbaulehrgänge (Kollegs)  Reifeprüfung Werkmeister- und Meisterschulen Berufsreifeprüfung WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN 1-2 Jahre  teilweise Berufsausbildung 3-4 Jahre  abgeschlossene Berufsausbildung Lehrzeitersätze Gewerbliche Begünstigungen (z.B. nach 3 Jahren Praxis und Meister- bzw. Befähigungsprüfung, Berechtigung zur selbstständigen Ausübung facheinschlägiger Gewerbe) BERECHTIGUNGEN 1 bis 4 JahreDAUER Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe Bei drei- oder vierjährigen Schulen: Aufnahmsprüfung für Schüler(innen) der 3. Leistungsgruppe der 4.Kl. HS in D,M,E Bei Schulen mit künstlerischem Schwerpunkt: Eignungsprüfung AUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN

BMBWK Ref. V/4b BW8/8 Berufsbildende höhere Schulen Kolleg Fachhochschulstudiengänge Universität WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Studienberechtigung Gewerbliche Begünstigungen (z.B. bei techn. Fachrichtungen nach 2 J. Praxis Berechtigung zur selbstständigen Ausübung facheinschl. Gewerbe) Europäisches Diplomniveau Bei HTLs:-Nach 2-3jähriger Praxis Anwartschaft auf den Ingenieurtitel; -Dipl.-HTL-Ing. nach 6jähr. Berufspraxis, schriftl. Arbeit und fachl. Prüfung BERECHTIGUNGEN 5 Jahre (Abschluss: Reife- und Diplomprüfung)DAUER Positiv abgeschlossene 8. Schulstufe Aufnahmsprüfung in D, M, E Aufnahmsprüfung in D, M, E nur dann, wenn: 2. Leistungsgruppe in 4. Kl. HS und Note „Befriedigend“*) oder „Genügend“ oder 3. Leistungsgruppe in 4. Kl. HS Eignungsprüfung bei Schulen mit künstl. Schwerpunkt AUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN *) Außer es liegt ein Konferenzbeschluss der Hauptschule vor, dass Schüler/in auch ohne Aufnahmsprüfung zum Besuch einer BHS geeignet ist

BMBWK Ref. V/4b BW8/9 AHS: Oberstufenrealgymnasium Kolleg Akademie Fachhochschulstudiengänge Universität WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Reifeprüfung (berechtigt zum Studium)BERECHTIGUNGEN 4 Jahre (vorher allenfalls Übergangsstufe)DAUER Für Schülerinnen und Schüler der 4.Klasse einer AHS: Im Jahreszeugnis - mit Ausnahme von Latein und Geometrisches Zeichnen - nur positive Beurteilungen der Pflichtgegenstände Für Schülerinnen und Schüler der 4.Klasse einer HS: In Deutsch, Mathematik und Englisch in erster Leistungsgruppe positive Jahresnoten oder in zweiter Leistungsgruppe mindestens "Gut". In den übrigen Pflichtgegenständen Mindestbeurteilung "Befriedigend". (In anderen Fällen Aufnahmsprüfung möglich) Für Aufnahme in die Übergangsstufe: Positiver Abschluss der achten Schulstufe. AUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN

BMBWK Ref. V/4b BW8/10 Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik Sonderkindergärtner/in, Sondererzieher/in Kolleg, Akademie, Fachhochschule, Universität (z.B. Ausbildung zum/zur Pflichtschullehrer/in, Sozialarbeiter/in, sowie im pädagogischen, musischen und künstlerischem Bereich) WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten (und Horte) oder für Erzieher(innen) Studienberechtigung BERECHTIGUNGEN 5 JahreDAUER Positiv abgeschlossene 8.Schulstufe Eignungsprüfung: Schriftliche und mündliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch;*) praktische Prüfung zur Überprüfung der musikal. Bildbarkeit, der Fähigkeit zu schöpferischem Gestalten, der körperlichen Gewandtheit und Belastbarkeit sowie der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit; schulärztl. Unters. zur Feststellung der körperl. Eignung (auch im Hinblick auf etwaige, behebbare Sprachfehler). AUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN *) entfällt bei gutem Schulerfolg (analog zu BHS)