LAK OrgL Finanzierung der Fortbildungen für das Jahr 2009 IMS vom 08.12.2008.

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 Präsentation transkript:

LAK OrgL Finanzierung der Fortbildungen für das Jahr 2009 IMS vom

LAK OrgL 2 Finanzierung der Fortbildung 2009  Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) ist die Sanitätseinsatzleitung ab dem im Rettungsdienst verankert.

LAK OrgL 3 Finanzierung der Fortbildung 2009  Das BayRDG enthält eine Fortbildungsverpflichtung für den Organisatorischen Leiter wie auch für den Leitenden Notarzt

LAK OrgL 4 Finanzierung der Fortbildung 2009  Die Kosten der Aus- und Fortbildung sind grundsätzlich ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes, die in die Entgeltverhandlungen mit den Kassen eingebracht werden können.

LAK OrgL 5 Finanzierung der Fortbildung 2009  Bislang haben noch keine Entgeltverhandlungen stattgefunden.  Übergangsregelung für das Jahr 2009

LAK OrgL 6 Finanzierung der Fortbildung 2009  Bis zum Abschluss der Vereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern wird die Aus- und Fortbildung für die Organisatorischen Leiter weiterhin aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes (K-Fonds) getragen.

LAK OrgL 7 Finanzierung der Fortbildung 2009  Festlegungen für die Pflichtfortbildungen: - Eine Pflichtfortbildung ist eine Tagesveranstaltung mit regelmäßig acht Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und einer Teilnehmerzahl von 20 OrgL

LAK OrgL 8 Finanzierung der Fortbildung Finanziert werden die von der SFS-G festgelegten 31 Termine für Den Umfang der Finanzierung regelt das in der Anlage beigefügte Abrechnungsformular

LAK OrgL 9 Finanzierung der Fortbildung Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Termine und des Anmeldeverfahrens zu den Fortbildungen 2009, werden noch in einem gesonderten Schreiben bekannt gegeben.

LAK OrgL 10 Finanzierung der Fortbildung 2009