LAK OrgL Finanzierung der Fortbildungen für das Jahr 2009 IMS vom
LAK OrgL 2 Finanzierung der Fortbildung 2009 Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) ist die Sanitätseinsatzleitung ab dem im Rettungsdienst verankert.
LAK OrgL 3 Finanzierung der Fortbildung 2009 Das BayRDG enthält eine Fortbildungsverpflichtung für den Organisatorischen Leiter wie auch für den Leitenden Notarzt
LAK OrgL 4 Finanzierung der Fortbildung 2009 Die Kosten der Aus- und Fortbildung sind grundsätzlich ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes, die in die Entgeltverhandlungen mit den Kassen eingebracht werden können.
LAK OrgL 5 Finanzierung der Fortbildung 2009 Bislang haben noch keine Entgeltverhandlungen stattgefunden. Übergangsregelung für das Jahr 2009
LAK OrgL 6 Finanzierung der Fortbildung 2009 Bis zum Abschluss der Vereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern wird die Aus- und Fortbildung für die Organisatorischen Leiter weiterhin aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes (K-Fonds) getragen.
LAK OrgL 7 Finanzierung der Fortbildung 2009 Festlegungen für die Pflichtfortbildungen: - Eine Pflichtfortbildung ist eine Tagesveranstaltung mit regelmäßig acht Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und einer Teilnehmerzahl von 20 OrgL
LAK OrgL 8 Finanzierung der Fortbildung Finanziert werden die von der SFS-G festgelegten 31 Termine für Den Umfang der Finanzierung regelt das in der Anlage beigefügte Abrechnungsformular
LAK OrgL 9 Finanzierung der Fortbildung Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Termine und des Anmeldeverfahrens zu den Fortbildungen 2009, werden noch in einem gesonderten Schreiben bekannt gegeben.
LAK OrgL 10 Finanzierung der Fortbildung 2009