Richtplananpassung 2014 Objektblatt VE 2

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Richtplananpassung 2014 Objektblatt VE 2 Richtplananpassung 2014 Objektblatt VE 2.4 Potenzialgebiete für Windparks Schweizer Windenergie-Tagung, 25. März 2015 Dr. Niggi Hufschmid, ehem. Projektleiter Wind, Amt für Raumplanung BL

Ausgangslage: Parlamentarischer Auftrag Schweizer Bezeichnen geeigneter Standorte für Windkraftanlagen: auch in Schutzgebieten zusammen mit Schutzorganisationen Wind gleichwertig wie Landschaftsschutz Als Anpassung des Kantonalen Richtplans

Verfahrenskaskade 1. Festsetzung von Windparkgebieten sowie Rahmenbedingungen für nachgelagerte Planungsverfahren im kantonalen Richtplan Landratsbeschluss Die Festlegung von potenziellen Windparkgebieten im Richtplan begründet noch keine Realisierungsgewähr für Windkraftanlagen. Bezeichnung von Windparkzonen im Zonenplan  Koordination Verfahren (z.b. Rodungsbewilligung)  Beschluss Gemeinde; Genehmigung RR Die Festlegung von potenziellen Windparkgebieten im Richtplan begründet noch keine Realisierungsgewähr für Windkraftanlagen. Die Bezeichnung entsprechender Zonen im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung, das Baubewilligungsverfahren, die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie allfällige weitere Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. Rodungsbewilligung) sind vorbehalten. 3. Baubewilligungsverfahren (inkl. UVP [inst. Leistung > 5 MW])  Baubewilligungsbehörde 3 3

Methodisches Vorgehen Kanton Basel-Landschaft Flächendeckende Betrachtung ganzer Kanton keine a-priori-Tabu-Gebiete technisch-wirtschaftliche Machbarkeit (Wind, Kosten, Erschliessung) Landschaftsbewertung (Sichtbarkeitsanalyse) Auswahl der Gebiete (Gestehungskosten / Landschaftsbewertung) Anwendung Ausschlusskriterien (> 700m Wohngebiet / nationale und kantonale Naturschutzgebiete) Arrondierung zu räumlichen Potenzialgebieten Szenarien und Etappierung Flächendeckende Betrachtung ganzer Kanton keine a-priori-Tabu-Gebiete technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie (Gebiete mit guter Windgeschwindigkeit/ Abschätzung Gestehungskosten pro kWh) Landschaftsbewertung der Gebiete mit guter Windgeschwindigkeit (Sichtbarkeitsanalyse) Auswahl der Gebiete (Reihenfolge  minus hohe Gestehungskosten / minus beste Landschaftsbewertung) Anwendung Ausschlusskriterien (> 700m Wohngebiet / nationale- kantonale Naturschutzgebiete) Arrondierung zu räumlichen Potenzialgebieten Szenarien und Etappierung Wahl Szenario „Nationale Landschaften geschont - Reserven vorbehalten» 4 4

Technisch-wirtschaftliche Machbarkeit Wind > 4.5 m/sec 100 m Nabenhöhe Platzierung Erschliessung terrestrisch / elektrisch Cluster-Bildung Berechnung Gestehungskosten pro Cluster  Rangfolge 1: Wirtschaftlichkeit 1 - n 5 5

Landschaftsbewertung Sichtbarkeitsanalyse 3 Distanzbereiche 1 / 5 / 20 km Nah-/Mittelbereich: Sichtbarkeit aus VG Landschaft  gemessen wird Fläche VG L mit Sichtkontakt Mittelbereich: Sichtbarkeit von Wanderwegen aus  gemessen wird Wegstrecke mit Sichtkontakt Fernbereich  gemessen wird Gesamtfläche mit Sichtkontakt  Rangfolge 2: Landschaftstoleranz 1 - n 6 6

Wirtschaftlichkeit vs. Landschaftstoleranz 7 7

Wirtschaftlichkeit vs. Landschaftstoleranz 8 8

Anwendung Ausschlusskriterien > 25 Rp./kWh Gestehungskosten < 700m zu Wohngebiet schlechtestes Quartil Landschaftsbewertung isolierte Einzelanlagen Naturschutzgebiete national & regional 9 9

Ergebnis: 14 Windpotenzialgebiete rund 100 WKA-Standorte sind rentabel und landschaftsverträglich (gemäss vorgängiger Methodik) sie stehen gruppiert in 14 Windparks ihr Potenzial: 500 GWh = ca. 25 % End-Strombedarf BL 10 10

Ergebnis: 14 Windpotenzialgebiete 11 11

Potenzial: 500 GWh / 25 % End-Strombedarf BL Umsetzung Potenzial: 500 GWh / 25 % End-Strombedarf BL realistisch (auch politisch) ist Etappierung gut machbar: 5 % Substitution in 15 Jahren (100 Gwh) 10 % Substitution in 25 Jahren (200 GWh) bezogen auf End-Strombedarf 2012 und in unterschiedlichen örtlich-strategischen Szenarien 10 Szenarien, je 3 – 11 Windparks Politisches Szenario 11: Nationale Landschaften geschont – Reserven vorbehalten 12 12

Inhalte der Richtplananpassung/Richtplankarte

Inhalte der Richtplananpassung/Objektblattbeschlüsse Planungs- grundsätze   a) Aus Gründen der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit und der Bündelung ihrer Auswirkung sollen nur Gross- Windkraftanlagen realisiert werden. b) Windkraftanlagen sollen in Gebieten, die über gute Windverhältnisse verfügen und in denen keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen, konzentriert und zu Windparks mit in der Regel mindestens drei gleichartigen Windkraftanlagen zusammengefasst werden. c) Bei der Evaluation dieser Gebiete sind die Ziele des Bundes betreffend die Nutzung der Windenergie gebührend zu berücksichtigen. d) Ausserhalb dieser Gebiete sind Windkraftanlagen ausgeschlossen.

Inhalte der Richtplananpassung/Objektblattbeschlüsse Planungs- anweisungen   a) Die Planung von Windparks erfolgt im kommunalen Nutzungsplanungsverfahren. Die Gemeinden legen dazu entsprechende Zonen für Windparks fest. Sie stellen dabei anhand konkreter Anlagenstandorte die Koordination mit Parallelverfahren, namentlich dem Rodungsverfahren, sicher. b) Die Gemeinden gewährleisten dabei die Koordination mit den benachbarten Gebietskörperschaften. c) Die Gemeinden weisen im Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV nach, wie die Zonen für Windparks mit folgenden Interessen abgestimmt sind: Natur und Einordnung in Orts- und Landschaftsbild Fruchtfolgeflächen Wald Immissionsschutz Flugsicherheit, Richtfunk, Wetterradare und Militär 

Inhalte der Richtplananpassung/Objektblattbeschlüsse Örtliche Festlegungen   Festsetzung Folgende Potenzialgebiete für Windparks gemäss Richtplan- karte werden festgesetzt: Liesberg - Roggenburg Liestal - Lausen - Arisdorf - Sissach Zunzgen - Itingen Chall - Burg Reigoldswil - Ziefen Muttenzer Hard Vororientierung Folgende Potenzialgebiete für Windparks werden als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen: Waldenburg-Eptingen ……

Die Potenzialgebiete (2 Beispiele)

Potenzialgebiete und kantonaler Landschaftsschutz 10’000 ha VG Landschaft*) = 19 % BL = 46 % LW 6 Potenzialgebiete = 1’500 ha = < 3 % BL Innerhalb Potenzialgebiete liegen 200 ha VGL = 13 % der Pot’gebiete = 0.4 % der Kt’fläche = 2 % aller VGL = 2 % aller VGL potenziell betroffen = 98 % aller VGL geschont *) VGL = Vorranggebiete Landschaft KRIP mit grundsätzlichem Bauten-Freihaltegebot

6 Potenzialgebiete für Windparks als Festsetzung Stand 25. März 2015 Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Anpassung des kantonalen Richtplans, betreffend 6 Potenzialgebiete für Windparks als Festsetzung Planungsgrundsätze und –anweisungen 8 Potenzialgebiete als Vororientierung am 12. Februar 2015 mit 61 : 17 Stimmen beschlossen (2 Enth.) Die Referendumsfrist endet am 16. April 2015. 19 19

Vielen Dank ! 20 20

Amt für Raumplanung Basel-Landschaft: Links Amt für Raumplanung Basel-Landschaft: http://www.baselland.ch/Raumplanung.273911.0.html Windenergiestudien Basel-Landschaft: http://www.baselland.ch/Windenergie.317912.0.html Vorlage Windenergie an den Landrat BL: http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/vorlagen/2014/2014-327.pdf Protokoll der Landratssitzung vom 12. Februar 2015: http://www.baselland.ch/05-htm.319821.0.html 21 21