Warum Gewerbeordnung? Hohe Überlebensquote von Gründungen Kein unfairer Wettbewerb Attraktivität für Konsumenten Ursprung: Kaiserliches Patent von 1859
Gewerbe betreibt, wer folgende Punkte einhält: Erlaubtheit Selbständigkeit Regelmäßigkeit Ertragsabsicht Unternehmen: auch Non-Profit Unternehmen
Reglementierte Gewerbe sind in der Gewerbeliste aufgezählt Ohne Zuverlässigkeitsprüfung ZB Handwerker wie Tischler, Schlosser, Gastgewerbe, Buchhalter, Unternehmensberater usw. Mit Zuverlässigkeitsprüfung „sensible“ Gewerbe: Elektrotechnik, Gas- und Wasser, Vermögensberatung, Reisebüro usw. Freie Gewerbe zB Babysitter, EDV-Dienstleistungen, Christbaumhändler, Videothek usw. Verbundene Gewerbe Teilgewerbe
Voraussetzungen Volljährig Keine gesetzlichen Ausschließungsgründe (Verbrechen, Konkursabweisung mangels Masse in den letzten 3 Jahren) Österr. Staatsbürger oder EWR-Bürger bzw. auch Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbsausübung Oft auch Befähigungsnachweis (zB Lehrabschlussprüfung, Abschluss HTL,…) Zuverlässigkeit (keine schwerwiegenden Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Schutzinteressen – zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes) Amtsärztliches Zeugnis Unternehmerprüfung
Gewerbebehörden BH, Magistrat Landeshauptmann Gewerberechtlicher Geschäftsführer Wenn Juristische Person (GmbH, AG) Wenn Unternehmer Befähigungsnachweis nicht erbringen kann
NEUFÖG Jungunternehmer, wenn best. Bedingungen erfüllt werden, müssen keine Gewerbeanmeldung Feststellung der Befähigung Strafregisterbescheinigung zahlen!