Optimiert für : Microsoft Powerpoint XP 1280x1024 Pixel Copyright @ 2003
Projektarbeit „Europa“ der Klasse MFT10c im Fach Sozialkunde Schuljahr 2002/2003 verantwortliche Lehrkraft: Herr Hülz, StR [Der Schwerpunkt dieses Projektes wurde auf die EU gelegt] Staatliches berufliches Schulzentrum I Bamberg Ohmstraße 12 - 16 96050 Bamberg Telefon: 0951 29783 – 0 Fax: 0951 29783 100 E-Mail: berufsschule1@bnv-bamberg.de
Themengliederung 1. Vorwort/Ziele der Klasse 2. Geschichte Europas 2.1 Entstehung Europas 2.2 Entstehung der EU 3. Mitglieder der EU 3.1 „Alte“ Mitgliedsstaaten 3.2 Anforderungen an die neuen Mitgliedsstaaten 3.3 „Neue“ Mitgliedsstaaten 4. Restliche Europäische Länder 5. Aufgaben der EU 6. Der Euro 7. Organe der EU 7.1 Der Europäische Rat 7.2 Die Europäische Komission 7.3 Der Ministerrat 7.4 Der Gerichtshof 7.5 Das Europäische Parlament 8. Zukunft der EU 9. Fazit der Klasse 10. Verantwortliche 11. Literaturangaben und Quellennachweis
Vorwort/ Ziele der Klasse Die Klassengemeinschaft zu stärken. Unser Wissen über Europa zu vertiefen. Die Gestaltung des Projektes ist eine Herausforderung. Perspektiven der EU aufzeigen.
Europa
Entstehung Europas Der Name des Kontinents leitet sich möglicherweise von Europa her, der Tochter des phönikischen Königs Agenor, oder von dem phönizischen Wort Ereb, das „Sonnenuntergang“ bedeutet. Im 20. Jahrhundert wurden große Teile Europas durch zwei Weltkriege verwüstet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde Europa in zwei mächtige Blöcke mit unterschiedlichen politischen und ökonomischen Systemen unterteilt. Es kam zur Spaltung in die kommunistisch regierten Staaten in Osteuropa und die nichtkommunistischen Länder Westeuropas.
EG= Fusion von EGKS, EWG und EURATOM Entstehung der EU Der Beginn der institutionellen Entwicklung, die zur Bildung der EU führte, liegt in der 1951 von der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). . Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1958 führte 1967 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. EG= Fusion von EGKS, EWG und EURATOM Der Prozess der europäischen Integration hat durch den 1991 in Maastricht geschlossenen Vertrag über die Europäische Union, der 1993 nach Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist, ein neues Stadium erreicht. Die Europäische Gemeinschaft soll zu einer Politischen Union zusammenwachsen und der gemeinsame Binnenmarkt soll zu einer Wirtschafts- und Währungsunion werden.
25. März 1957 in Rom: Die Verträge zur Gründung von EWG und EURATOM werden unterzeichnet (Bundeskanzler Adenauer in der ersten Reihe, fünfter von links).
Die „alten“ Mitgliedsstaaten
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Deutschland
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Deutschland Brandenburger Tor: Wahrzeichen der Wiedervereinigung
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Deutschland Reichstagsgebäude
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Niederlande
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Niederlande Der Käsemarkt in Alkmaar ist eine Touristenattraktion
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Niederlande Amsterdam
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Belgien
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Belgien Antwerpen
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Luxemburg
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Luxemburg Clairvaux
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Luxemburg Altstadt
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Frankreich
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Frankreich Paris: Eiffelturm
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Österreich
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Österreich Bauernhäuser an der Kötschachache
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Portugal
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Portugal Steilküste am Cabo da Roca
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Portugal Lissabon
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Spanien
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Spanien Andalusien
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Italien
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Italien Venedig
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Italien Florenz mit dem Dom Santa Maria del Fiore
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Griechenland
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Griechenland Athen: Akropolis
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Finnland
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Finnland Helsinki, Senatsplatz
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Finnland Helsinki: Regierungspalais und Statue Alexanders II
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Schweden
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Schweden Stockholm
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Schweden Globe Arena in Stockholm
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Vereinigtes Königreich
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Vereinigtes Königreich London: Tower Bridge
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Vereinigtes Königreich Tower of London
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Irland
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Irland Typische irische Landschaft
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Irland Dublin
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Dänemark
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Dänemark
Voraussetzungen zum Beitritt der EU Alle Länder, die der EU beitreten wollen, sind verpflichtet, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Demnach müssen die Kandidaten garantieren, dass… …ihre staatlichen Institutionen stabil sind, eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung herrscht sowie die Wahrung der Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten gewährleistet ist. …die Marktwirtschaft in ihrem Land so weit entwickelt ist, dass sie dem Wettbewerbsdruck innerhalb des europäischen Binnenmarktes standhält. …sie alle politischen und wirtschaftlichen Ziele der EU unterstützen sowie das gesamte Recht der Europäischen Gemeinschaft übernehmen. Damit stehen die ost- und mitteleuropäischen Staaten vor der Aufgabe, ihre Märkte zu öffnen, Preise freizugeben und ihre Gesetze mit den EU-Regelungen in Übereinstimmung zu bringen. …
Voraussetzungen zum Beitritt der EU Jeder einzelne Beitrittskandidat muss sämtliche politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllen. Die Verhandlungen über den EU-Beitritt werden mit jedem Land individuell geführt. Je nach seinen Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfortschritten bestimmt also jeder Kandidat das Tempo seines Beitrittsverfahrens selbst. Der Wirtschafts- und Währungsunion können nur Staaten beitreten, die folgende Voraussetzungen erfüllen… …jährliche Neuverschuldung höchstens 3 Prozent …Gesamtverschuldung höchstens 60Prozent des Bruttosozialprodukts …Inflationsrate höchstens 1,5 Punkte über dem Durchschnitt der drei Länder mit der niedrigsten Inflationsrate …langjährige Zinsen höchstens zwei Prozent über den Durchschnitt der drei Länder mit der niedrigsten Inflationsrate …mindestens zwei Jahre ohne größere Schwankungen des Wechselkurses der nationalen Währung …
Voraussetzungen zum Beitritt der EU Auch nach dem Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin wahren. Überschreitet ihre Neuverschuldung die Obergrenze von drei Prozent des Bruttosozialprodukts, können Geldbußen verhängt werden. Diese können bis zu einem halben Prozent des Bruttosozialprodukts ausmachen. …
Die „neuen“ Mitgliedsstaaten [ab 1.Mai 2004 ]
Die EU-Osterweiterung Am 16 Die EU-Osterweiterung Am 16. April unterzeichneten 25 Staats- und Regierungschefs in Athen feierlich die EU-Beitrittsverträge. Damit rückte die Integration der ost- und mitteleuropäischen Beitrittsländer in die Europäische Union in greifbare Nähe. Zum 1. Mai 2004 sollen dann Malta, Tschechien, Litauen, Ungarn, Zypern, Estland, Lettland, Polen, Slowakei und Slowenien als Vollmitglieder aufgenommen werden. Die Erweiterung ist das Mammutprojekt der Gemeinschaft für die nächsten Jahre. Die Beitrittsländer versprechen sich von der Zugehörigkeit zur EU einen wirtschaftlichen Aufschwung.
Die restlichen Europäischen Länder (nicht in der EU) Makedonien
Die Europäische Union
Niederlande Österreich Der €uro Aufgrund der wirtschaftlichen Daten von 1997 bestimmten die Staats- und Regierungschefs bei einem EU-Gipfel am 3. Mai 1998 in Brüssel die Länder, die an der Einführung des Euro teilnehmen Belgien Griechenland Deutschland Finnland Frankreich Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Spanien
Der €uro 1998 wurde die Kursberechnung von der Europäischen Zentralbank festgemacht. Die gemeinsame Währung EURO wird im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. (1 Euro = 1,95583DM) 2002 wurde der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Grundlagen für einen stabilen Euro hängen von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank in Frankfurt/Main ab. .
Der €uro Euro, die neue europäische Währung, die von den Staaten der Europäischen Union im Vertrag von Maastricht Ende 1991 vereinbart wurde. Die Einführung der Euro-Münzen und -Scheine wurde zum 1. Januar 2002 vereinbart. .
Organe der EU Der Europäische Rat: Als Europäischer Rat treten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU jährlich mind. zweimal zusammen, um die Entwicklung der Union voranzutreiben und die politischen Ziele und Leitlinien dieser Entwicklung festzulegen. Der Europäische Rat ist rechtlich kein Organ der EU, tatsächlich trifft er die wesentlichen Grundsatzentscheidungen.
Blick auf den Neubau des Europäischen Parlaments in Straßburg (im Bild hinten) und auf das „Palais de I‘ Europe“ (im Bild vorn), dem Sitz des Europarates.
Die Europäische Kommission: Organe der EU Die Europäische Kommission: Ist die Exekutive der EU, deren Aufgaben darin bestehen, die Durchführung der Vertragsbestimmungen zu überwachen und dem Europäischen Rat Vorschläge für wirtschaftliche und soziale Maßnahmen zu machen. Der Sitz ist in Brüssel.
Organe der EU Der Ministerrat: Der Ministerrat ist das „Gesetzgebungsorgan“ der EU. Er besteht aus den Ministern der Mitgliedsstaaten. Die Regierungen entsenden zu den Beratungen jeweils den zuständigen Fachminister. Damit ist sichergestellt, dass im Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Einzelstaaten gewahrt werden. Sitz ist Brüssel.
Organe der EU Der Gerichtshof: Der Gerichtshof der EG sorgt für die Einhaltung und Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts. Er schlichtet Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und entscheidet über Klagen gegen Vertragsverletzungen. Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern und acht Generalanwälten. Sein Sitz ist Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Das Europäische Parlament: Organe der EU Das Europäische Parlament: Eine der grundlegenden Institutionen der EU und die einzige Körperschaft der EU, die direkt durch die Bürger der Mitgliedsstaaten gewählt wird. Im Vergleich zum Europäischem Rat und der Europäischen Kommission, die die gesetzgebende und vollstreckende Gewalt (Legislative und Exekutive) der Europäischen Union bilden, sind die Machtbefugnisse des Europäischen Parlaments begrenzt. …
Organe der EU … Das Europäische Parlament: Das Parlament kann die Kommission entlassen, Haushaltsentscheidungen mit dem Rat gemeinsam treffen, und Vorschläge für Gesetzesvorlagen unterbreiten. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Bei der fünften Direktwahl im Juni 1999 wurden 626 Abgeordnete gewählt, die übernationale Fraktionen gleicher politischer Ausrichtung bilden. Das Parlament hält seine Plenarsitzungen in Straßburg ab.
Das neue Sitzungsgebäude „Espace Léopold“ des Europäischen Parlaments in Brüssel.
Zukunft der EU die Osterweiterung der EU bis zu 30 jh llkjl die Süderweiterung der EU Mitgliedsstaaten die Handlungsfähigkeit der EU erhöhen die Fortentwicklung der EU k
Fazit & Wünsche besseres kennen lernen der einzelnen Staaten besseres Verstehen der EU das Erstellen des Projektes war spannend und lehrreich ein Projekt über ein einzelnes Land
Verantwortliche Koordination & Layout Name: Markus Schwarzmann Alter: 17 Schule: Staatliche Berufschule 1 Klasse: MFT 10c Firma: INA Schaeffler KG Koordination & Layout Name: Benjamin Kraus Alter: 17 Schule: Staatliche Berufschule 1 Klasse: MFT 10c Firma: INA Schaeffler KG
Literaturnachweis und Quellenangaben Horst Pötzsch; „Die deutsche Demokratie“; Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 1999 (2., aktualisierte Auflage) Der Brockhaus Microsoft Encarta Rainer Gaertner; publicon Verlagsgesellschaft mbH World Wide Web
ENDE