Vortrag Ausschreibung regelmäßiger Instandhaltungsarbeiten über

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Vortrag Ausschreibung regelmäßiger Instandhaltungsarbeiten über Zeitverträge © 2014 BLB-NRW Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

BLB NRW-Zentrale Abteilung Bundes-Bau Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen Leiter der Arbeitsgruppe 7- Zeitverträge Leiter der Arbeitsgruppe 0- Grundsatz Dipl.- Ing. Herbert Rheinberg BLB NRW-Zentrale Abteilung Bundes-Bau © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsarbeiten © 2013 BLB-NRW Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren Grundlage des Zeitvertragsverfahrens ist die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Sie lässt für regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen zwei Ausschreibungsverfahren zu: § 4 Nr. 3 VOB/A – Angebotsverfahren § 4 Nr. 4 VOB/A - Auf- und Abgebotsverfahren © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Zeitvertragsverfahren nach § 4 Nr. 3 VOB/A Angebotsverfahren sind Art und Umfang (Mengen) der Leistung vom Auftraggeber vorzugeben. Die Preise sind vom Bieter zu kalkulieren und anzugeben. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Zeitvertragsverfahren § 4 Nr. 4 VOB/A Auf- und Abgebotsverfahren Die Art der Leistung und der Preis werden vom Auftraggeber vorgegeben. Der Bieter hat ein Auf- oder Abgebot zu kalkulieren und je Leistungsbereich anzugeben. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Rahmenvertrag © 2013 BLB-NRW Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A M E N V T G Grundlage für den Abschluss eines Rahmenvertrages nach § 4 Nr. 3 VOB/A u. § 4 Nr. 4 VOB/A ist neben den Vertragsbedingungen (Muster 610 ff aus dem VHB des Bundes) das Rahmenleistungsverzeichnis © 2013 BLB-NRW Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A M E N V T G § 4 Nr. 3 VOB/A Das Rahmen-Leistungsverzeichnis (RLV) besteht in der Regel aus standardisierten Texten z.B. des STLB-Bau und STLB-BauZ. Es können Freitexte verwendet werden. Das LV kann aus Texten verschiedenen Leistungsbereichen zusammen gesetzt werden. Preise sind vom Bieter anzugeben. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A § 4 Nr. 4 VOB/A Das Rahmen-Leistungsverzeichnis (RLV) ist aus Texten des STLB-BauZ zusammengesetzt. Es können zusätzliche Freitexte verwendet werden. Vom Auftraggeber sind die Art der Leistung und die Preise vorzugeben. Das LV kann aus Texten verschiedenen Leistungsbereichen zusammen gesetzt werden. R A H M E N V T G © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Zusammenstellung des Rahmenvertrages © 2013 BLB-NRW Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A M E N V T G Gegenstand des Rahmenvertrages sollen nur Teilleistungen werden, die für die Ausführung der Bauunterhaltungsarbeiten voraussichtlich benötigt werden. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Zeitvertragsverfahren § 4 Nr. 4 VOB/A ein Leistungsbereich = Rahmenleistungsverzeichnis Teilbereiche eines Leistungsbereiches = Rahmenleistungsverzeichnis Mehrere komplette Leistungsbereiche = ein kompletter Leistungsbereich und ein oder mehrere ein oder mehrere Teilbereiche eines Leistungsbereiches = R A H M E N V T G © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Beispiel: Zusammensetzung eines Rahmen-LV LB 684 Elektroarbeiten komplett + Durchbrüche, Bohrungen und Kernbohrungen aus LB 630 Mauerarbeiten aus LB 631 Betonarbeiten Kabelgräben aus LB 600 Erdarbeiten Hubsteiger und fahrbare Gerüste aus LB 651 Gerüstarbeiten R A H M E N V T G © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Geltungsbereich: Es sind der örtliche Geltungsbereich (Liegenschaftsverzeichnis) festzulegen. Vertragsdauer: Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate. R A H M E N V T G © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Gesamtwert der Leistung R A H M E N V T G § 4 Nr. 3 VOB/A Es ist anzugeben, wie hoch der prozentuale Anteil der Einzelaufträge bis 2.500,- EUR über 2.500,- bis 5.000,- EUR; über 5.000,- bis 10.000,- EUR; über 10.000,- bis 25.000,- EUR voraussichtlich sein wird. § 4 Nr. 4 VOB/A Beim Auf- und Abgebotsverfahren ist der geschätzte Jahreswert in einer Gesamtsumme anzugeben. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Kleinstauftragszuschlag Für Kleinstaufträge, deren Ausführung so kurzfristig verlangt wird, daß der Auftragnehmer die Leistung nicht mit anderen Arbeiten zusammen ausführen kann, werden Zuschläge zur Vergütung für erhöhten Aufwand (z.B. Zeit, Fahrtkosten) gewährt. Die Wertgrenzen und der Zuschlag sind einheitlich für den gesamten Rahmenvertrag festzulegen. R A H M E N V T G Die Wertgrenze liegt zwischen 75,- und 200,- EUR. Die Zuschlagsgrenze liegt Zwischen 15,- und 50,- EUR. Innerhalb der angegebenen Grenzen sind die Zuschläge unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und örtlichen Verhältnisse zu bemessen. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Für Leistungen die nicht im Rahmenvertrag enthalten sind können vereinbart werden: R A H M E N V T G Material Die aus Erfahrungswerten geschätzten Materialkosten für Stundenlohnarbeiten, getrennt nach Leistungsbereichen. Stundenlohnverrechnungssätze Die Lohngruppen getrennt nach Leistungsbereiche mit der jeweils geschätzten Stundenzahl. Je Lohngruppe nicht mehr als 10 Stunden. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Einzelauftrag © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Einzelauftragssummen E I N Z L A U F T R G Bund § 4 Nr. 3 VOB/A 30.000,- EUR § 4 Nr. 4 VOB/A 20.000,- EUR plus Umsatzsteuer dürfen nicht überschritten werden © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Abrechnung © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Welche Leistungen ist in den Einheitspreisen enthalten? Lieferung der Stoffe u. Bauteile, Abladen und Lagern = + + BGB § 631 Herstellen, Einbau, Montage usw. fertige Leistung © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Stundenlohnarbeiten A B R E C H N U G Stundenlohnarbeiten sind auf das unbedingt notwendige, unvermeidbare Maß zu beschränken © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Hinweis zur Standardbeschreibung 000 Die Standardbeschreibung ist grundsätzlich in Verbindung mit der VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11; Nr. 4.1.12 und 4.2.13 zu betrachten. A B R E C H N U G Danach ist die Entsorgung bis zu 1m3 nicht schadstoffbelasteter Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers in den Einheitspreisen enthalten. © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Hinweis zur Standardbeschreibung 000 Das Laden und Transportieren des zu entsorgenden Abfalls von der Ausbaustelle bis zu dem vom AG benannten Lagerplatz auf der Baustelle oder in der Liegenschaft sowie das Lagern und Sortieren nach Angabe des AG. Der Weitertransport des Abfalls sowie dessen Entsorgung (Kippgebühren usw.) sind nicht in den Einheitspreisen enthalten. Diese Kosten sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Entsorgung von schadstoffbelastetem Abfall ist grundsätzlich nicht in den Einheitspreisen enthalten und bedarf immer einer besonderen Vereinbarung und Vergütung. A B R E C H N U G © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Abrechnung A B R E C H N U G Abrechnung der Leistungen auf der Grundlage der entsprechenden Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB Teil C © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A Fragen Kommentare Kritik Anregungen FKK & A © 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg