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Nachtragsvereinbarungen
Leitfaden für Nachtragsvereinbarungen nach Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB)
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Grundsatz: Bei der Ermittlung der Vergütung ist von den Preisen bzw. Grundlagen der Preisermittlung des Vertrages (Hauptauftrag) auszugehen.
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Anwendungsbereich: Woraus ergeben sich Nachträge? Mengenänderungen
Änderung von Leistungen Zusätzliche Leistungen Wie sieht es beim Detail-Pauschalvertrag aus?
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Nachweis Der Auftragnehmer hat nachzuweisen:
- Grund und Höhe seiner Forderung - Der neue Preis wurde auf Grundlage der Preisermittlungen des Hauptauftrags gebildet - Sind im Hauptauftrag keine Angaben enthalten, kann der neue Preis hilfsweise durch entsprechende Ansätze aus anderen Aufträgen nachgewiesen werden.
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Prüfung des Nachtragsangebots
- Ist Nachtrag vollständig und prüfbar? - Ist die Leistung des Nachtrags bereits in LV - auch in Vorbemerkungen - enthalten? - Nebenleistung? - Leistung ohne Auftrag? - Sind Nachlässe berücksichtigt? - Fristverlängerung?
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Beurteilung der Preisbestandteile
Lohnkosten - Mittellohn ändert sich i.d.R. nicht; sonst Nachweis - Zuschlagssatz bleibt i.d.R. unverändert - Lohngleitklausel gilt auch für Nachträge - Zeitmengenansätze müssen denen des Hauptauftrags entsprechen
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Beurteilung der Preisbestandteile
Stoffkosten und Gerätekosten - Grundlage Hauptauftrag Gemeinkosten der Baustelle - Feststellen, wo und wie berücksichtigt. I.d.R. in den Zuschlagssätzen!
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Beurteilung der Preisbestandteile
Nachunternehmerleistungen - Zuschlagssätze aus Hauptauftrag AGK, W+G
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Beurteilung der Preisbestandteile
Kalkulationsirrtum Ein Irrtum bleibt unerheblich. Grundsatz: Schlechter Preis bleibt schlechter Preis! Aber: Bei erheblicher Mehrmenge oder umfangreicher zusätzlicher Leistungen kann ein Festhalten nicht mehr zumutbar sein -> angemessenen Preis vereinbaren
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Fragen?
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