Asylpolitik in Frankreich FAU Erlangen-Nürnberg Institut für politische Wissenschaft PS: Migrationspolitik in Europa Dozentin: Petra Bendel Referenten: Ute Späth, Marco Köhler Asylpolitik in Frankreich 31.05.2005 SS 2005
Regelwerk der Einbürgerung Leichter Erwerb der « Nationalité française » Traditionell: Staatsbürger durch die Geburt innerhalb Frankreichs (« Droit du sol ») Heute: Kombination aus « Droit du sol » mit Abstammung („Jus sanguinis“)
Regelwerk der Einbürgerung Kriterien der Staatsangehörigkeit im « Code civil »: 1 Elternteil mit französischer Staatsbürgerschaft 5 Jahre (bis zum 18. Lebensjahr) in Frankreich lebende Kinder von ausländischen Eltern befriedigende Sprachkenntnisse
Regelwerk der Einbürgerung Besondere Regelungen: Heirat nicht zwingend mit Staatsbürgerschaft verbunden Verlust der Staatsangehörigkeit bei terroristischen Handlungen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft
« Statut de réfugié » Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention und dem New Yorker Protokoll - 10 Jahre Aufenthalt, Verlängerung zu beantragen Arbeitserlaubnis Familienzusammenführung bis 1998 alleiniger Flüchtlingsstatus
« Asile constitutionel » Französische Verfassung als Rechtsgrundlage 10 Jahre Aufenthalt, verlängerbar Familienzusammenführung möglich Möglichkeit des Flüchtlingsstatus bei Nichtgreifen der Genfer Flüchtlingskonvention
« Asile territorial » - Aufnahme von Menschen aus Krisengebieten, seit dem 11. Mai 1998 gesetzlich geregelt - 1 Jahr Aufenthalt, Verlängerung möglich - Aufenthaltsdauer abhängig von der Lage des Flüchtlingsgebietes - Arbeitserlaubnis - Familienzusammenführung nur bedingt möglich
Vergleich Gleiche Verfahrensweisen und Rechte beim « Asile constitutionel » und dem « statut de réfugié » « Asile territorial » zunächst zeitlich begrenzt
Die Ämter « Office Français de Protection des Refugiés et Apatrides » (OFPRA) – Französische Behörde zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen « Commission de Recours aux Refugiés » (CRR) – Beschwerdekommission für Flüchtlinge
Der Asylantrag Kriterien eines „offensichtlich unbegründeten Asylantrags“: „Wirtschaftsflüchtlinge“ unschlüssige, mangelnde Begründungen des Antrags zu spät eingereichte Asylanträge existierender sicherer Drittstaat als Verweigerung Entscheidung durch französischen Innenminister
Verfahren bei einem begründeten Antrag: Der Asylantrag Verfahren bei einem begründeten Antrag: befristete Einreisegenehmigung ↓ Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung Antrag auf Asylgewährung beim OFPRA Erhalt der Flüchtlingseigenschaft, 10jährige Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung Der Asylantrag Der Asylantrag
Verfahren bei einem begründeten Antrag: Der Asylantrag Verfahren bei einem begründeten Antrag: befristete Einreisegenehmigung ↓ Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung Antrag auf Asylgewährung beim OFPRA Erhalt der Flüchtlingseigenschaft, 10jährige Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung
Anzahl der Asylanträge nach der GFK Statistik Anzahl der Asylanträge nach der GFK 1982 22.500 1989 61.400 1992 28.870 1996 17.405 1998 22.375 2001 47.291 2003 52.204
Statistik Anträge und Anerkennung nach der GFK Eingereichte Anträge Eingereichte Anträge davon anerkannt in % 1999 30.907 19,3 2000 38.747 17,1 2001 47.291 18,0 2002 51.087 16,9 2003 52.204 14,8
Statistik Anträge und Anerkennung nach « Asile territorial » Eingereichte Anträge davon anerkannt in % 1999 6.938 6,1 2000 11.809 2,9 2001 17.267 1,5 2002 22.786 0,5 2003 27.741 0,3
Soziale Unterstützung Wohnmöglichkeit in CADA‘s finanzielle Unterstützung kein Arbeitsrecht Schulpflicht für 6 bis 16 jährige Kinder medizinische Versorgung
Soziale Unterstützung Bsp.: Finanzielle Hilfe pro Monat Mit Vollverpflegung in den CADA‘s: 1 Person 91,47 €, 2 Personen 130,34 € Mit einer Mahlzeit: 1 Person 154,50 €, 2 Personen 213,90 € Ohne Verpflegung: 1 Person 201,99 €, 2 Personen 311,00 €
Auswirkungen der Asylpolitik zunehmender Rechtsextremismus Bildung von sozialen Brennpunkten - « Sans-Papier »
Nous vous remercions de votre attention.