„Der Qualitätsdialog am Beispiel der Stadt Osnabrück“

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„Der Qualitätsdialog am Beispiel der Stadt Osnabrück“

Ausgangssituation: Die Idee von Qualitätsdialogen war in der Stadt Osnabrück nicht etwas völlig Neues. Dialoge über die Qualität von erzieherischen Hilfen fanden in unterschiedlichen Formen bereits statt: als leistungs- und qualitätsbezogenes Reflexionsgespräch auf Einladung eines Trägers Als unstrukturiertes Reflexionsgespräch am Rande von Verhandlungen über Leistungs- und Entgeltvereinbarungen

Ziel der weiteren Überlegungen war zu regelmäßigen, kontinuierlichen Qualitätsdialogen zwischen dem öffentlichen Träger und dem Träger von ambulanten, teilstationären und stationären erzieherischen Hilfen sowie Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige zu kommen, ohne konkretem Anlass.

Grundlage dieser Überlegungen waren: Die Eckpunkte des Deutschen Vereins für ein kooperatives Qualitätsmanagement von Leistungsträgern und Leistungserbringern in sozialen Hilfesystemen aus dem Jahre 2010 sowie die Vereinbarungen im Niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII, § 4 und der Anlage 4 Das Bundeskinderschutzgesetz, §§ 79, 79a, nach dessen Verabschiedung im Jahre 2012 Die Orientierungshilfe zum §§ 79, 79 a SGB VIII von Dr. Joachim Merchel, LWL Landesjugendamt Westfalen

Ziele der Qualitätsdialoge Regelmäßige und kontinuierliche Qualitätsdialoge sollten dazu dienen, die Qualität der Leistungen im Hilfeprozess zwischen öffentlichen und freien Trägern auszuwerten, Verbesserungspotentiale aufzuspüren und Impulse zur fachlichen Weiterentwicklung der erzieherischen Hilfen, Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige zu geben über den Einzelfall (und damit der Hilfe-planung) hinaus.

Grundsätze für die Durchführung von Qualitätsdialogen Qualitätssicherung und –entwicklung nicht als Kontrolle von oben nach unten (vom öffentlichen Träger gegenüber den freien Trägern) verstehen, sondern als partnerschaftlicher, innovationsfördernder und ergebnisoffener Austausch zwischen freien und öffentlichen Trägern.

Die Leistungen sowohl des öffentlichen Trägers wie des freien Trägers werden in den Blick genommen. Der mit den Qualitätsdialogen verbundene Aufwand sollte begrenzt gehalten sein und sich möglichst in die vorhandenen Arbeitsprozesse integrieren lassen. Über die Qualitätskriterien, also den Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sollte partnerschaftliches Einvernehmen zwischen öffentlichen und freien Trägern erzielt werden.

Folgende Umsetzungsschritte wurden vollzogen: In einer Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII , bestehend aus Mitarbeiter/innen des öffentlichen Trägers und Mitarbeitern/innen von Träger erzieherischer Hilfen, wurde ein Konzept für die Durchführung der Qualitätsdialoge erstellt unter Beteiligung der Jugendhilfeplanung.

Es wurden in diesem Konzept festgelegt: Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität Kennzahlen, die als Grundlage für den Dialog erhoben werden der Verfahrensablauf Das Konzept wurde in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 verabschiedet. Im Anschluss hieran wurde es dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

Die Beschreibung der Qualitätskriterien und der Kennzahlen orientiert sich an den vier Kriterien von Qualität, wie im Niedersächsischen Rahmenvertrag beschrieben: Eingangsqualität Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität

Weitere Kriterien waren konzeptionelle Grundlagen, Fachstandards und Kennzahlen, als Hinweisgeber bei einer breiten Themenpalette, welche Themen im Dialog besonders in den Blick genommen werden sollen.

Eingangsqualität Leistungen des öffentlichen Trägers vor Gewährung einer Hilfe (Diagnostik, Ressourcencheck, Beteiligung, Information und Motivationsarbeit mit Eltern, Kindern und Jugendlichen, klare Ziele zur Beauftragung des freien Trägers) Grundlage: Konzept Hilfeplanung, Arbeitshilfe Sozialpädagogische Diagnose

Leistung des freien Trägers zum Aufnahmeprozess (transparent, verständlich für Eltern, Kinder und Jugendliche, Beteiligung, Ablauf und Form der Vorstellungsgespräche) Grundlage: Qualify4childrenStandards

Strukturqualität Überwiegend Gegenstand von Verhandlungen bei den Leistungs- und Entgeltvereinbarungen; hier: Fokussierung auf Personal: vorhandene und gewünschte Zusatzqualifikationen Anteil fest angestelltes Personal zu Honorarkräften

Kontinuität des Personalstandes Fachstandards: Inwieweit werden die in den Leistungsbeschreibungen beschriebenen Fachstandards und die vom Fachcontrolling beschriebenen Fachstandards eingehalten bzw. müssen sie korrigiert werden? angewandte Qualitätssicherungs- und –entwicklungsverfahren, evtl. Vorstellung von Daten des freien Trägers

Kennzahlen Auslastungstendenzen vorhandene/gewünschte Zusatzqualifikationen prozentualer Anteil festangestellten Personals durchschnittliche Dauer Betriebszugehörigkeit Altenverteilung Anzahl Supervisions- und Fortbildungstage Fachcontrollingsdaten des öffentlichen Jugendhilfeträger

Prozessqualität Gegenstand sind die Prozesse der Kommunikationsabläufe, Organisations- und Verfahrensabläufe im Zusammenwirken der am Hilfeprozess Beteiligten. Gegenstand sind: Hilfeplanung Angemessene Adressatenbeteiligung Transparenz von Entscheidungsprozessen Dokumentation Grundlage: Konzept Hilfeplanung, Formulare, Beratungs- und Dokumentationswesen

Ergebnisqualität Beurteilen, Beraten und Messen der Zielerreichung im Dialog Kennzahl die am Ende einer Hilfe von den Beteiligten erhobene Zielerreichungsquote Abbruchquoten Evtl. von den freien Trägern erhobenen Kennzahlen (WIMES, EVAS)

Vereinbarter Verfahrensablauf Der öffentliche Träger lädt in einem maximalen Zeitabstand von zwei Jahren die Träger von erzieherischen Hilfen zu einem Qualitätsdialog ein. Die Qualitätsdialoge finden bei den jeweiligen Einrichtungen statt. Bei großen Einrichtungen werden jeweils Teile des gesamten Leistungsspektrums besprochen.

Die vereinbarten Kennzahlen und die gewünschten Themen werden vor dem Qualitätsdialog in einem einvernehmlich entwickelten Formblatt vor den Gesprächen gegenseitig übersandt. Die Ergebnisse der Qualitätsdialoge werden dokumentiert.

Bisherige Erfahrungen Die Qualitätsdialoge werden seit zwei Jahren praktiziert. Mittlerweile konnte mit allen in der Stadt Osnabrück ansässigen freien Trägern ein Qualitätsdialog durchgeführt werden. Von allen Trägern werden die Qualitätsdialoge positiv beurteilt. positive Kommunikation auf Augenhöhe über Qualität der Leistungen ohne Anlass Freie Träger fühlen sich in ihren Leistungen durch den öffentlichen Träger mehr geschätzt. Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung konnten um-gesetzt werden

Fortschritte konnten erzielt werden zu Themen: Vermeidung von Abbrüchen Was wirkt in den erzieherischen Hilfen? Verbesserung des Hilfeplanungsprozesses 8a-Verfahren