Abiturprüfung Umfang 5 Prüfungsfächer darunter Kernfächer DE, MA, FS berufliches Profilfach (E-Kurs) jeweils 1 Fach aus -sprachlich-literarisch-künstlerischem.

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Abiturprüfung Umfang 5 Prüfungsfächer darunter Kernfächer DE, MA, FS berufliches Profilfach (E-Kurs) jeweils 1 Fach aus -sprachlich-literarisch-künstlerischem Bereich -gesellschaftswissenschaftlichem Bereich -mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Bereich davon 1 mündlich (neu einsetzende FS nur mündlich) 4 schriftlich (davon 2 E-Kurse) auf Schülerantrag 1 Fach zusätzl. mündl.

Zulassungsvoraussetzungen alle Prüfungsfächer in Einführungsphase und 4 Halbjahren Hauptphase unterrichtet kein Prüfungsfach in der gesamten Hauptphase mit der Note „ungenügend“ zweite Fremdsprache in vorgeschriebenem Umfang Fortgeführte FS wird Prüfungsfach  zusätzlich müssen 2 Kurse der neu einsetzenden FS eingebracht werden, wobei keines der übrigen beiden Halbjahre der neu einsetzenden FS mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen sein darf  im Ergebnis werden 6 FS-Kurse eingebracht Neu einsetzende FS wird MP  alle 4 Kurse der Hauptphase müssen eingebracht werden zulässige Verweildauer von höchstens 4 Jahren nicht überschritten Qualifikation im Kursbereich erfüllt

Zulassungsvoraussetzungen „Qualifikation im Kursbereich“ (einzubringende Kurse) Halbjahresergebnisse von insgesamt 36 Kursen (bei Kurswiederholung die bei der Wiederholung erreichten Ergebnisse) -je 4 Kurse in 5 Prüfungsfächern + soweit nicht durch Prüfungsfächer abgedeckt -4 Kurse gesellschaftswissenschaftl. Pflichtfach (Politik) -4 Kurse naturwissenschaftl. Pflichtfach (Chemie oder Biologie) -2 Kurse BK oder MUS -mind. 2 Kurse REL oder ETH -weitere Kurse nach Wahl (z. B. Sport)

Zulassungsvoraussetzungen „Qualifikation im Kursbereich“ erfüllt kein einzubringender Kurs mit Note „ungenügend“ mindestens 29 einzubringende Kurse mit Note „ausreichend“ (05 Punkte) Punktsumme der 36 einzubringenden Kurse mindestens 180