Informationsveranstaltung zur Oberstufe und dem Abitur

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung zur Oberstufe und dem Abitur entsprechend § 6 der Oberstufenverordnung für Eltern und Schüler der Stufe 9 M. Keune, StD i.E. OStVO v. 03.12.13

Gliederung der gymnasialen Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die Einführungsphase (Stufe 10) und die Qualifikationsphase (Stufe 11/12). Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird am Ende der Klasse 9 durch die Versetzungsentscheidung in die Stufe 10 erlangt. Mit der Versetzung in Klasse 11 wird gleichzeitig ein dem erweiterten Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben. Ein Schulbesuch im Ausland ist während der Qualifikationsphase unzulässig. Ein Auslandsschulbesuch ist am sinnvollsten zwischen der Einführungs- und der Qualifikationsphase.

Struktur der Einführungsphase Während der Einführungsphase am ÖDG sind die Fächer De, Ma, 1. FS, 2. FS, Ge, Bi, Ch, Ph, Re, 3. FS, Sp, Ku o. Mu, Er o. So verpflichtend zu belegen (13 Fächer). Die Fächer Ma, De, Ge, Re, Sp, Ph, Bi, Ch werden im Klassenverband unterrichtet, die übrigen Fächer im Kurssystem. Als Zusatzfach (14. Fach) kann im Wahlbereich die Entscheidung zwischen Mu, Ku, Er, So, In, Ps, Rk und Wi getroffen werden.

Übergang EP  QP Die Versetzung aus der Einführungsphase (EP) in die Qualifikationsphase (QP) erfolgt entsprechend § 11, wenn in allen verpflichtend belegten Fächern mind. ausreichende Leistungen (Note 4) vorliegen. Maximal in einem Fach darf eine mangelhafte Leistung (Note 5) vorliegen. Diese mangelhafte Leistung muss ausgeglichen werden. Der Ausgleich muss mit einer mindestens befriedigenden Leistung (Note 3) erfolgen. Eine mangelhafte Leistung in einem Kernfach (Ma, De, 1. FS, 2. FS) muss im Kernfachbereich ausgeglichen werden.

Bedeutung des 14. Kurses Die zusätzliche Wahl eines 14. Kurses wirkt sich auf die Versetzungsrelevanz der 3. FS und die Abiturprüfung aus. Anstelle der 3. FS kann der 14. Kurs im Bedarfsfall als versetzungsrelevant angesehen werden. Nur durchgängig seit der Klasse 10 belegte Fächer dürfen Abiturprüfungsfächer sein. Beispiel: Ein Schüler wählt in den 13 Pflichtfächer das Fach Erdkunde und als 14. Fach Sozialkunde. Somit kann So anstelle der 3. FS versetzungsrelevant werden. Somit kann, wenn der Schüler Er und So in der 11/12 belegt hat, Er oder So in der mdl. Abitur gewählt werden. Als 14. Kurs werden angeboten: Er, So, Ku, Mu, In, Ps, Rk, Wi.

Organisation der Qualifikationsphase Der Unterricht ist in Halbjahreskursen in Kernfächer, Profilfächer und Wahlpflichtfächer strukturiert. Des Weiteren sind die einzelnen Fächer sogenannten Aufgabenfeldern zugeordnet. AF 1: sprachlich-literarisch-künstlerisch AF 2: gesellschaftswissenschaftlich AF 3: mathematisch-naturwissenschaftlich Kernfächer sind: De, Ma, Ge Profilfächer sind: Fremdsprachen (En, Fr, La, Ru, Sn), Naturwissenschaften (Bi, Ch, Ph) Wahlpflichtfächer sind: Ku, Mu, Er, So, Sp, Re, In, Ps, Rk, Wi, Naturwissenschaften (soweit nicht bereits als Profilfach belegt) und die Fremdsprachen (soweit nicht bereits als Profilfach belegt)

Belegungsverpflichtungen § 16 Die drei Kernfächer De, Ma, Ge sind verpflichtend zu belegen. Es sind drei Profilfächer verpflichtend zu belegen, wobei zur Ausprägung persönlicher Interessen die Wahl zwischen 1 Naturwissenschaft und 2 Fremdsprachen oder 2 Naturwissenschaften und 1 Fremdsprache besteht. Es sind 5 Wahlpflichtfächer zu belegen, wobei ohne Wahl Re und Sp Pflicht sind. Des Weiteren besteht die Wahl zwischen Ku o. Mu sowie Er und So. (Es sollte bei Ku, Mu, Er und So die Fortführung aus Stufe 10 erfolgen.) Für den 5. Kurs kann die Wahl erfolgen zwischen weiterer Profilkurs (NW o. FS als 4-std. Kurs) „Zweitfach“ aus Ku o. Mu bzw. Er o. So In, Ps, Rk, Wi Naturwissenschaft (2-std.)

Wahl der Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau § 16 Vor Beginn des dritten KHJ (12/1) sind zwei aus den 6 Kern- und Profilfächern (Ma, De, Ge, FS, NW) als schriftliche Abiturprüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau zu wählen. Die KHJ Leistungen dieser beiden Kurse können auf Wunsch doppelt eingebracht werden und damit ggf. die Abiturnote verbessern. Die gewählten Fächer werden später auf erhöhtem Anforderungsniveau als 1. und 2. schr. Abiturprüfung (300 min) absolviert. Für die Wahl der Fächer gibt es die Varianten: De-Ma, De-Ge, De-FS, De-NW, Ma-Ge, Ma-FS, Ma-NW, Ge-FS, FS-NW Die Wahl ist verbindlich und nicht änderbar.

Abiturprüfungsfächer § 20 Für die Abiturprüfung sind 5 Prüfungsfächer zu wählen, 4 schriftliche Fächer und 1 Fach mündlich. Dabei verpflichtend schriftlich zu prüfen sind: Mathematik Deutsch eine Fremdsprache eine Naturwissenschaft oder Geschichte Die beiden mit erhöhtem Anforderungsniveau gewählten Fächer werden schriftlich 300 min geprüft, die beiden weiteren Fächer schriftlich in einer 210 min Abiturklausur. Die mündliche Abiturprüfung erfolgt in einem weiteren Fach, welches seit der Einführungsphase belegt sein muss (Sport ist nicht möglich). Bei der Wahl des mündlichen Prüfungsfaches ist zu beachten, dass alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.

„Prüfungsnote“ Block II § 39 Die eigentlichen Abiturprüfungen gelten als bestanden, wenn: in jeder der fünf Prüfungen mind. 01 Punkte erreicht worden sind, in drei Prüfungen, darunter mind. eine auf erhöhtem Anforderungsniveau, mind. 05 Punkte erreicht worden sind, die vierfach gewichtete Summe aller Prüfungsleistungen bei mind. 100 Punkten liegt. Nicht aufgeführt sind zusätzliche Sonderregelungen der bis zu 2 Ergänzungsprüfungen und die Regeln zur besonderen Lernleistung.

Gesamtqualifikation und Abiturnote Die Gesamtqualifikation § 37 ergibt sich aus der Addition des Blocks I und II. Aus der Gesamtqualifikation (min. 300, max. 900) ergibt sich die Abiturnote. 300 Punkte  4,0 463 - 480 Punkte  3,0 643 – 660 Punkte  2,0 733 – 750 Punkte  1,5 823 – 900 Punkte  1,0

Wahlzettel der Kurswahlen

Abiturfeierlichkeiten Ich hoffe, dass wir uns alle in dieser Runde im Dom zu Magdeburg zum Abiturgottesdienst am 09.06.2018 wiedersehen und alle Abiturienten stolz auf ihre persönliche Leistung sein werden. Für Fragen stehe ich gern jederzeit zur Verfügung. Ich hoffe aber, dass es dabei nie um Versäumnis, Rücktritt, Wiederholung, Nachprüfung, Täuschung, Störung, Abbruch und Nichtbestehen der Abiturprüfung gehen wird.