Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/22_sonstige_einkuenfte_01.html
Steuertarife über EUR 60.000,00 50,00% bis EUR 60.000,00 43,214286%
Steuertarife 2012
Arbeitnehmerveranlagung Pflichtveranlagung (Frist: 30.09. d. folgenden Kalenderjahres) gleichzeitig zwei od. mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte AVAB oder AEAB bezogen, obwohl er nicht zustand Bezüge aus gesetzlicher Krankenversicherung, für Truppenübungen, … Bezüge aus Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Freibetragsbescheid > tatsächl. Ausgaben andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte > EUR 730,00 Antragsveranlagung
Arbeitnehmerveranlagung Absetzbeträge Sonderausgaben Werbungskosten außergewöhnliche Belastungen
Absetzbeträge für Familien 1/3 Alleinverdienerabsetzbetrag mehr als 6 Monate verheiratet nicht dauernd von Ehepartner getrennt Familienbeihilfe für mind. 1 Kind mehr als 6 Monate in einer Lebensgemeinschaft Einkünfte des Ehepartners < EUR 6.000,00
Absetzbeträge für Familien 2/3 Alleinerzieherabsetzbetrag mehr als 6 Monate nicht in einer Partnerschaft mehr als Monate FB bezogen Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) mindern die Lohnsteuer um EUR 364,00 jährlich (ohne Kind) EUR 494,00 bei einem Kind EUR 669,00 bei zwei Kindern + EUR 220,00 für jedes weitere Kind
Absetzbeträge für Familien 3/3 Mehrkindzuschlag für das 3. und jedes weitere Kind EUR 20,00 pro Monat (abhängig vom Familien-einkommen) Unterhaltsabsetzbetrag für das erste Kind EUR 29,20 monatlich für das zweite Kind EUR 43,80 monatlich für jedes weitere Kind EUR 58,40 monatlich
Sonderausgaben Sonderausgaben mit Höchstbetrag und „Viertelung“ Sonderausgaben ohne Höchstbetrag Sonderausgaben mit Höchstbetrag
Sonderausgaben mit Höchstgrenze und „Viertelung“ 1/3 Personenversicherungen Wohnraumschaffung Wohnraumsanierung Höchstbetrag von EUR 2.920,00 jährlich mit AVAB bzw. AEAB EUR 5.840,00 jährlich + EUR 1.460,00 bei mindestens 3 Kindern
Sonderausgaben - Viertelung ein Viertel der innerhalb des Höchstbetrages angegebenen Summe wirkt sich steuer-mindernd aus (vermindert Steuerbemessungsgrundlage) Betrag vermindert sich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als EUR 36.400,00 beträgt bei Einkünften von mehr als EUR 60.000,00 stehen überhaupt keine Sonderausgaben mehr zu werden keine Sonderausgaben beantragt, so wird automatisch eine Pauschale (EUR 60,00) berücksichtigt
Einschleifregelung Sonderausgaben ( ) ein Viertel der geltend gemachten Sonderausgaben - 60 (EUR 60.000 – Einkünfte) x + 60 EUR 23.600 25 % Einschleif- regelung geltend gemachte Sonderausgaben 0 % EUR 36.400 EUR 60.000 Einkommen
Sonderausgaben ohne Höchstgrenze 2/3 Beiträge zur freiwilligen Weiter-versicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Nachkauf von Schulzeiten gewisse Renten und dauernde Lasten Steuerberatungskosten
Sonderausgaben mit Höchstgrenze 3/3 private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (bis zu 10 % des Vorjahres- einkommens) Kirchenbeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions-gemeinschaften (Höchstbetrag EUR 400,00)
Werbungskosten = Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen; sie müssen beruflich veranlasst sein 3 Gruppen von Werbungskosten: automatisch beim Arbeitgeber erfasst über Antrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt beim Finanzamt geltend zu machen
Werbungskosten, die automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt werden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen SV Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Inter-essenvertretungen (z. B. Arbeiterkammerumlage) Gewerkschaftsbeitrag E-Card Gebühr Rückzahlung von Arbeitslohn (z. B. bei Fehlbeträgen – Kassenmanko)
Werbungskosten, die auf Antrag berücksichtigt werden Pendlerpauschale „kleines“ Pendlerpauschale Arbeitsplatz mehr als 20 km von der Wohnung entfernt Benützung eines Massenverkehrsmittel möglich und zumutbar „großes“ Pendlerpauschale Arbeitsplatz mehr als 2 km von der Wohnung entfernt Benützung eines Massenverkehrsmittel unzumutbar
Werbungskosten, die beim Finanzamt geltend zu machen sind 1/2 Werbungskostenpauschale: EUR 132,00 p.a. Betriebsratsumlage Berufskleidung Werkzeuge und Arbeitsmittel Computer Internet Absetzung für Abnutzung Fachliteratur, Zeitungen und Zeitschriften Aus- und Fortbildungskosten
Werbungskosten, die beim Finanzamt geltend zu machen sind 2/2 Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung Arbeitszimmer, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet Vermögensschäden, die durch die Berufsausübung entstehen Aufwendungen für Dienstreisen
Außergewöhnliche Belastungen Voraussetzungen: außergewöhnlich (Belastung ist höher als bei der Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen) zwangsläufig (kann sich der Belastung nicht entziehen) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss wesentlich beeinträchtigt sein (> Selbstbehalt)
Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung des Selbstbehalts Berechnung des Selbstbehalts:
Höhe des Selbstbehalts
Außergewöhnliche Belastungen ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts
Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern
Arbeitnehmerveranlagung Versuch eines Leitfadens