SEPA-Workshop Firmen- und Geschäftskunden

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SEPA-Lastschriftmandat
 Präsentation transkript:

SEPA-Workshop Firmen- und Geschäftskunden Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Wir IhreVerbundSparkasse Emsdetten·Ochtrup begleitet Sie als zuverlässiger Partner www.spkeo.de

SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition Ziele Partner SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs- raum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. SEPA ermöglicht grenzen- loses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungs- verkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlands- zahlungen. Ihre VerbundSparkasse Emsdetten·Ochtrup unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Teilnehmende Länder

Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. 1 MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 HOTEL DE PARIS BE68539007547034 BANKBEBB 1 Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro-Zahlungen genutzt werden. 2 2 3 Im Verwendungszweck dürfen nur noch 140 Zeichen ( alt 378 Zeichen) übermittelt werden. 3 4 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IBAN angeben. 4

Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1. Auftragswährung ist immer Euro 2. Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3. Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4. Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 5. Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6. XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS (ab 01.02.2014 Pflicht!) 7.

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.  Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschrift-mandat.  Das Lastschriftmandat ist eine Ermächti-gung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Last-schriften einzulösen.  Ein exaktes Fälligkeitsdatum (=Belastungsdatum) zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden.  Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation ( Pre-Notification) des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). 

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal-, 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften plus 1 Bankarbeitstag bis 7.30 UHR).  Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.  Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.  Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer (zu beantragen bei der Bundesbank).  Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format).  Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). 

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer VerbundSparkasse Emsdetten·Ochtrup abschließen.  Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen.  Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. 

Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch.  Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen.  Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag plus 1 Bankarbeitstag bis 7:30 Uhr.  Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats mit Original- unterschrift). 

Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss… eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Firmen-Lastschriften mit der VerbundSparkasse Emsdetten·Ochtrup abgeschlossen werden.  der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen.  der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen.  SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden. !

Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben … vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungs- empfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen  vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum  Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen  Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage; www.spkeo.de

Das Mandat (1) Das Mandat ist papiergebunden einzuholen und kann gescannt werden. Hierbei sind die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ einzuhalten. Es wird empfohlen, das Originalmandat noch ca. zwei Monate aufzubewahren. Anzugeben sind Name und Adresse des Zahlers. Ist dieser nicht zugleich der Zahlungspflichtige, müssen zusätzlich diese Daten erfasst werden. Telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen sind nicht SEPA-fähig. Die Mandatsreferenz wird vom Creditor individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben wobei die Länge und der Aufbau der Mandatsreferenz max. 35 Stellen betragen darf. 12

Das Mandat (2) Mandatsdaten können geändert werden und führen nicht zur Neuerstellung eines Mandats. Das Mandat ist maximal 36 Monate ab Erteilung bzw. letzter Nutzung gültig. Danach Verfall und ggf. Erneuerung. Nach Erlöschen ist das Mandat noch 14 Monate nach der letzten Lastschriftziehung aufzubewahren (Lastschriftbedingungen). Laut HGB sind Mandate 6 Jahre aufzubewahren. Der Zahlungspflichtige hat das Recht auf Widerspruch. 13

Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld Finanzbereich Andere betroffene Abteilungen Rechnungsstellung (IBAN/BIC- Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Liquiditäts- und Finanzplanung Vertrieb/Einkauf (Information der Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbes. bei Last- schriften mit Mandatsneuerungen) EDV-Abteilung

Fazit Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Sie als Firmenkunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern. WIR begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und halten zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bereit. Aktuelle und umfangreiche Info´s laufend aktualisiert unter: www.spkeo.de  Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration !